Informations Administratives 06/10/98 | Spécial COMMISSION, TOUS LIEUX D'AFFECTATION |
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Gehaltsabzug für den Streik am 30. April 1998 MITTEILUNG AN DAS STATUTSPERSONAL DER KOMMISSION Aufgrund des Streiks vom 30. April 1998 hat die Kommission am 29. Juli 1998 beschlossen, für diesen Streiktag 100% des Gehalts der betroffenen Beamten und Bediensteten einzubehalten.Der Generaldirektor für Personal und Verwaltung wurde von der Kommission beauftragt, die erforderlichen Verwaltungsmaßnahmen zu treffen. Er hat die Durchführung des Beschlusses wie folgt geregelt: - Abzug von 1/30 des Grundgehalts von den Bezügen der betroffenen Beamten und Bediensteten für den Monat Oktober 1998. | |
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