Dem Personal wird mitgeteilt, daß die Anstellungsbehörde anhand der Verzeichnisse der aufgrund ihrer Verdienste beförderungswürdigsten Beamten beschlossen hat, die nachstehend aufgeführten Beamten nach den Besoldungsgruppen A/4, A/6, LA/4, LA/6, B/2, B*/2, B/4, C/2, C/4, D/2 zu befördern.