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Administratives
16.03.2001
N° 23-2001
COMMISSION, TOUS LIEUX D'AFFECTATION
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Beamte der Besoldungsgruppen A/4 und LA/4, die einen Dienstposten der mittleren Führungsebene innehaben (Referatsleiter, Berater, Delegationsleiter, Leiter einer Vertretung in der Europäischen Union, Kabinettchef und stellvertretender Kabinettchef) und zum 31.12.2000 das Dienstalter erreicht haben, das nach Artikel 45 des Statuts Voraussetzung ist für eine Beförderung in die Besoldungsgruppen A/3 und LA/3 gemäß dem Beschluß der Kommission vom 19. Juli 1988 zur Besetzung von Dienstposten der mittleren Führungsebene und dem Beschluß vom 4. Oktober 1989 zur Ausdehnung der Regelung zur Besetzung von Dienstposten der Führungsebene auf den Sprachendienst
(nach Besoldungsgruppe und in alphabetischer Reihenfolge)

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Auteur : Politique du personnel - Carrières et structures
Editeur : Personnel et Administration
Direction C : Ateliers de reproduction

Page créée le 12/03/2001 10:59:35, dernière modification le 12/03/2001 10:59:50