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Administratives
29.11.2002
N° 95-2002
COMMISSION, TOUS LIEUX D'AFFECTATION
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ANWENDUNG DER FLEXIBLEN REGELUNG
FÜR DIENSTFREIE TAGE FÜR 2003


In Anwendung der flexiblen Regelung für dienstfreie Tage steht es den Beamten und Bediensteten frei, am Gründonnerstag (17. April 2003), am Karfreitag (18. April 2003) und/oder am Tag nach Himmelfahrt (30. Mai 2003) zu arbeiten.

Der Jahresurlaub erhöht sich um die Zahl der dienstfreien Tage, an denen gearbeitet wurde (um 1, 2 oder 3 Tage).

Die Beamten, die an diesen Tagen arbeiten möchten, stellen ihren Antrag mindestens drei Wochen im voraus durch ihren Referatsleiter beim Verantwortlichen für Personalfragen ihrer Generaldirektion. Bei der Behandlung dieser Anträge wird das Interesse des Dienstes berücksichtigt.

Jede Abteilung überprüft die Anwesenheit der betroffenen Beamten an diesen Daten und lässt dem Verantwortlichen für Personalfragen ihrer Generaldirektion so bald wie möglich und spätestens am 31.07.2003 die Liste der Beamten und Bediensteten zukommen, die tatsächlich an diesen Tagen gearbeitet haben. In der Liste werden die Namen, Personalnummern und die jeweiligen Daten angegeben; dabei wird präzisiert, ob es sich um einen halben oder vollen Tag handelt.

Die Kommission behält sich das Recht vor, diese Bestimmungen den dienstlichen Erfordernissen entsprechend zu ändern.

IntraComm : http://www.cc.cec/guide/droits/conges.htm

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Auteur : Gestion des droits pécuniaires individuels
Editeur : Personnel et Administration
Direction C.4 : Logistique et Services

Page créée le 26/11/2002 14:43:25, dernière modification le 29/11/2002 8:31:48