Informations
Administratives
13.03.2002
N° 22-2002
INTERINSTITUTION, BRUXELLES
Sommaire  

ANMELDUNG DER SCHÜLER FÜR DAS SCHULJAHR 2002/2003


Die Direktoren der drei Europäischen Schulen :

Brüssel I : Uccle, Herr Rien JONKERS
Brüssel II : Woluwe-Saint-Lambert, Herr Dimitri SFINGOPOULOS und
Brüssel III : Ixelles, Herr Jacques STEIWER

bitten die Eltern, die ihre Kinder für den Schulbeginn im September 2002 anmelden möchten, ihren Aufnahmeantrag zwischen Montag, dem 8.April und Freitag, dem 19. April 2002 bis 16 Uhr einzureichen.

Nach dem 19. April 2002 werden nur mehr Anträge von Familien entgegengenommen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Belgien wohnten.

Öffnungszeiten der Sekretariate : von Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, ausser Mittwochnachmittag.

  1. AUFTEILUNG DER SCHÜLER AUF DIE DREI SCHULEN :

    Die Einschreibeformulare sind in den Sekretariaten der drei Schulen erhältlich :

    BRÜSSEL I :46, Avenue du Vert Chasseur, 1180 BRUXELLES
    Sekretärin : Frau Hélène EVRARD
    Tel : 02/373.86.11 - Fax : 02/375.47.16
    BRÜSSEL II :75, Avenue Oscar Jespers, 1200 BRUXELLES
    Sekretärin : Frau Evelyne DEWEER
    Tel : 02/774.22.11 - Fax : 02/772.05.30
    BRÜSSEL III :135, Boulevard du Triomphe, 1050 BRUXELLES
    Sekretärin : Frau Reile RAMAEKERS
    Tel : 02/629.47.00 - Fax : 02/629.47.92

    Die Schulen antworten auf die Anträge im Juni und Juli erst, wenn alle erforderlichen Dokumente in der Akte vorhanden sind.

  2. FÜR DIE ANMELDUNG ERFORDERLICHE DOKUMENTE :

    1. Ein ordnungsgemäss ausgefüllter Aufnahmeantrag

      Diese Aufnahmeanträge sind im Sekretariat der jeweiligen Schulen erhältlich. Sie stehen den Eltern auch im « Bureau d'Accueil et d'Information » der Europäischen Kommission sowie beim « Service du Personnel » oder dem « Service Social » der Organe der Europäischen Union zur Verfügung.

      Die Eltern werden gebeten, für Schüler, die von anderen Schulen kommen, alle erbetenen Auskünfte zu erteilen und besonders sehr deutlich in der Sprache des Herkunftslandes die bisher besuchten Klassen aufzuführen sowie die zweite gewählte Sprache und den Stand der Sprachkenntnisse ihrer Kinder anzugeben.

    2. Eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift des Originals.

    3. Ein Formular über das Arbeits-/Dienstverhältnis der Eltern, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet. Dieses unbedingt erforderliche Dokument wird jedem Aufnahmeantrag beigefügt. Es dient zur Berechnung des Schulgelds.

    4. Ein Zeugnis der von dem Kind im letzten Schuljahr besuchten Schule. Dieses Zeugnis muss genaue Angaben über die vom Kind im vergangenen Schuljahr erzielten Noten sowie gegebenenfalls den Vermerk darüber enthalten, ob das Kind die für die Versetzung in die nächste Klasse geforderten Bedingungen erfüllt oder nicht (Art. 46 der Allgemeinen Schulordnung).

    5. Ein Foto neueren Datums im Passbildformat.

    6. Nur für Brüssel I : den medizinisch-pädagogischen Fragebogen für den Schularzt; bitte im verschlossenen Umschlag, mit der Aufschrift : Vertraulich", abgeben.

    Alle diese Dokumente sind unbedingt erforderlich, denn die Aufnahme gilt erst dann als vollzogen, wenn sie in der Akte des Schülers abgelegt sind (Art. 46 der Allgemeinen Schulordnung der Europäischen Schulen). Sie werden bei Verlassen der Schule zurückgegeben.

  3. SCHÜLER, DIE BEREITS IN DIE SCHULE AUFGENOMMEN SIND :

    Die Schüler, die die Schule bereits im Schuljahr 2001/2002 besuchten, sind automatisch für das Schuljahr 2002/2003 eingeschrieben.
    Die Kinder, die gegenwärtig die letzte Klasse des Kindergartens besuchen und die die Altersbedingungen erfüllen, werden automatisch in das erste Schuljahr aufgenommen.

  4. AUFNAHMEALTER

    1. Kindergarten (Sehr wichtig)

      Priorität bei der Aufnahme haben die Kinder, die am ersten Schultag 5 Jahre alt sind.
      Kinder, die am ersten Schultag 4 Jahre alt sind, können, solange es noch freie Plätze gibt, aufgenommen werden.

    2. Erste Klasse der Grundschule

      Um in die erste Klasse der Grundschule aufgenommen zu werden, muss das Kind in dem Kalenderjahr, in dem seine Einschulung erfolgt, sechs Jahre alt werden. Auf schriftlichen Antrag der Eltern kann der Direktor jedoch eine Überschreitung dieser Frist um einen Monat bewilligen, falls der Schüler die von der Schule durchgeführten Reifetests bestanden und der Schularzt das Gesuch befürwortet hat. (Artikel 50 der Allgemeinen Schulordnung der Europäischen Schulen).

    3. Kindergarten und erste une zweite Klasse der Grundschule

      SCHULE BRÜSSEL I : Die Schule macht die Eltern der Schüler des Kindergartens und des 1. und 2. Schuljahrs darauf aufmerksam, dass diese Klassen am Freitagnachmittag keinen Unterricht haben. Der Transport zum Elternhaus muss von den Eltern vorgenommen werden. Die Kinder können in der Schule essen und in die Garderie" gehen, wenn die Eltern dies wünschen.

      SCHULE BRÜSSEL III : Die Kinder des Kindergartens und der 1. und 2. Klasse der Grundschule haben am Freitagnachmittag keinen Unterricht. Der Transport zum Elternhaus muss von den Eltern vorgenommen werden. Die Kinder können in der Schule essen und an den "activités périscolaires" teilnehmen, wenn die Eltern dies wünschen.

    4. Höhere Klassen

      Die Aufnahme unterliegt den gleichen Altersbedingungen, wobei die der Klasse entsprechenden Jahre hinzuzurechnen sind.

  5. AUFBAU DER SCHULEN

    1. BRÜSSEL I - Uccle, Avenue du Vert Chasseur, 46, 1180 BRUXELLES

      Stellvertretender Direktor für den Kindergarten/Grundschule : Herr Arnold ZANZEN

      Stellvertretender Direktor für die höhere Schule : Herr Giancarlo MARCHEGGIANO

      Die Europäische Schule Brüssel I umfasst sechs Sprachsektionen : eine deutsche, englische, dänische, spanische, französische und italienische, und dies vom Kindergarten bis zum Abitur.

    2. BRÜSSEL II - Woluwé-Saint-Lambert, Avenue Oscar Jespers, 75, 1200 BRUXELLES

      Stellvertretender Direktor für den Kindergarten/Grundschule : Herr Dieter HOLTHUSEN

      Stellvertretender Direktor für die höhere Schule : Herr Frank Mc GURK

      Die Schule Brüssel II umfasst acht Sprachsektionen : eine deutsche, englische, finnische, französische, italienische, niederländische, portugiesische, schwedische und zwar vom Kindergarten bis zur Abschlussklasse der höheren Schule.

    3. BRÜSSEL III - Ixelles, Boulevard du Triomphe, 135, 1050 BRUXELLES

      Stellvertretender Direktorin für den Kindergarten/Grundschule : Frau Codj BUSINARO

      Stellvertretender Direktorin für die höhere Schule : Frau Toula VASSILACOU

      Die Schule Brüssel III umfasst sechs Sprachsektionen : eine deutsche, englische, spanische, griechische, französische und niederländische.

  6. ABGANG VON DER SCHULE

    Die Eltern, die Absicht haben, ihre Kinder am Ende des laufenden Schuljahrs von der Schule zu nehmen, werden dringend gebeten, die Direktion so schnell wie möglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.


  7. AUFNAHMEPRÜFUNGEN

    Schüler, die eine Eignungsprüfung ablegen müssen, werden gebeten, sich am Mittwoch, den 4. September 2002, um 8.30 Uhr in der Schule von Uccle einzufinden. Von der Schule Brüssel II und Brüssel III ergeht eine schriftliche Aufforderung an die Eltern.


  8. DATUM DES SCHULBEGINNS

    Der Schulbeginn ist auf Donnerstag, den 5. September 2002 festgesetzt.

WICHTIGER HINWEIS : öffnungszeiten der jeweiligen sekretariate im august

BRÜSSEL I : Montag, 26. bis Freitag, 30. August 2002 von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
BRÜSSEL II : Montag, 19. bis Freitag, 30. August 2002 von 9 bis 14 Uhr
BRÜSSEL III : Montag, 19. bis Freitag, 30. August 2002 von 9 bis 14 Uhr

Sommaire  
Auteur : Personnel et Administration
Direction B Droits et obligations; dialogue social et politique sociale

Editeur : Personnel et Administration
Direction C : Ateliers de reproduction

Page créée le 11/03/2002 8:53:17, dernière modification le 11/03/2002 10:04:10