Informations Administratives 24.04.2002 | N° 32-2002 INTERINSTITUTIONS, TOUS LIEUX D'AFFECTATION + pensionnés + écoles européennes |
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Der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses der Krankheitsfürsorge entsprechend wurde beschlossen, dass die Behandlung mit Viagra (Sildenafil) sowie mit Uprima/Ixense künftig erstattungsfähig ist. Die Erstattung wird jedoch auf die vom Ärztebeirat vorgeschlagenen Fälle beschränkt sein und Personen betreffen, die wegen schwerer Krankheit Anspruch auf eine Erstattung in Höhe von 100 % haben, sofern die erektile Dysfunktion unmittelbar auf diese Krankheit zurückzuführen ist, vor allem bei schwerer Diabetes, neurologischen Störungen oder Gefäßerkrankungen oder nach einer Prostatektomie Da dieses Arzneimittel nur nach Stellungnahme des Vertrauensarztes erstattet wird, empfiehlt es sich dringend, einen Antrag auf vorherige Genehmigung einzureichen, um sicher zu sein, dass tatsächlich eine Erstattung erfolgt. Die Erstattung ist auf sechs Tabletten pro Monat beschränkt, unabhängig davon, welches Produkt und welche Dosierung verschrieben worden sind. Es werden nur Arzneimittel erstattet, die nach dem Datum des Inkrafttretens dieser neuen Bestimmung - dem 1. März 2002 - gekauft worden sind. | |
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