RÉGIME COMMUN D'ASSURANCE MALADIE
Kinesiotherapeutische, physiotherapeutische und osteopathische
Leistungen
Das Gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem hat in letzter Zeit in Belgien,
aber auch in anderen Mitgliedstaaten, eine deutliche Erhöhung der Preise
festgestellt, die den im Rahmen dieses Systems Versicherten für
kinesiotherapeutische, physiotherapeutische und osteopathische
Behandlungen in Rechnung gestellt wurden.
Da in der Regelung kein automatisch anwendbarer erstattungsfähiger Höchstbetrag
festgelegt ist, muss jede übermäßig hohe Rechnung den Vertrauensärzten
vorgelegt werden, bevor die Abrechnungsstelle in jedem Einzelfall
feststellen kann, welcher Teil der Kosten als über den normalen Rahmen
hinausgehend betrachtet werden muss und somit nicht erstattungsfähig ist
(Punkt XV.3 der Regelung).
Angesichts der Häufigkeit solcher Fälle hat der Verwaltungsausschuss
eine befürwortende Stellungnahme zur Änderung des Verfahrens zur
Erstattung der Kosten für kinesiotherapeutische, physiotherapeutische und
osteopathische Behandlungen abgegeben. Künftig werden Honorare, die
die nachstehend aufgeführten Beträge übersteigen, automatisch als über
den normalen Rahmen hinausgehend betrachtet und nur in dem genannten Maße
erstattet.
Der Ärztebeirat hat diesen Honorarhöchstgrenzen zugestimmt, sie decken
die von den Versicherten tatsächlich gezahlten Beträge in neun von zehn
Fällen ab.
Höchstbeträge für Belgien und Luxemburg :1
Leistungen
|
Honorare höher als :
|
Erstattungsfähiger Höchstbetrag
|
Kinesiotherapie Physiotherapie
|
26,60 EUR/Sitzung
|
21,28 EUR (Satz von 80%)
26,60 EUR (Satz von 100% bei schwerer
Krankheit)
|
Osteopathie
|
43,72 EUR/Sitzung
|
34,98 EUR (Satz von 80%)
43,72 EUR (Satz von 100% bei schwerer
Krankheit)
|
(Zur Information: Die in den Vereinbarungen der
nationalen Krankenkassen festgelegten Honorarhöchstgrenzen für eine
Kinesiotherapiesitzung betragen in Belgien 17 EUR, in Luxemburg 14,62 EUR,
in den Niederlanden 20,50 EUR und in Frankreich 20,40 EUR.)
Ist ein Versicherter der Ansicht, dass medizinische Gründe, zum Beispiel
eine besonders lange Sitzungsdauer, eine Überschreitung der Honorare
rechtfertigen, kann er darum ersuchen, dass sein Fall dem Vertrauensarzt
vorgelegt und eine individuelle Entscheidung getroffen wird.
Zur Erinnerung: Dem Erstattungsantrag sind eine ärztliche Verordnung mit
der Angabe der Zahl der Sitzungen sowie eine Begründung der Notwendigkeit
der Behandlung beizufügen. Eine vorherige Genehmigung ist nicht
erforderlich, wenn die Anzahl der Sitzungen pro Kalenderjahr bei
Kinesiotherapie und Physiotherapie nicht über 60 und bei Osteopathie
nicht über 20 hinausgeht.
Höchstbeträge (Sehe auch das corrigendum I.A.
014-2003)
|
Kinesio-/Physiotherapie
|
Osteopathie
|
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Honorare höher als:
|
Erstattungs-fähiger Höchstbetrag (80%)
|
Honorare höher als:
|
Erstattungs-fähiger Höchstbetrag (80%)
|
Deutschland
|
38,64
|
30,91
|
64,43
|
51,54
|
Österreich
|
52,93
|
42,34
|
58,38
|
46,70
|
Dänemark
|
37,94
|
30,35
|
*
|
*
|
Spanien
|
34,84
|
27,87
|
49,80
|
39,84
|
Finnland
|
40,71
|
32,57
|
*
|
*
|
Frankreich
|
26,60
|
21,28
|
52,92
|
42,34
|
Griechenland
|
44,81
|
35,85
|
*
|
*
|
Irland
|
33,14
|
26,51
|
45,84
|
36,67
|
Italien
|
42,91
|
34,33
|
72,93
|
58,34
|
Niederlande
|
26,60
|
21,28
|
51,91
|
41,53
|
Portugal
|
30,80
|
24,64
|
56,25
|
45
|
Vereinigtes Königreich
|
57,84
|
46,27
|
73,35
|
58,68
|
Schweden
|
41,94
|
33,55
|
44,44
|
35,55
|
Schweiz
|
58,66
|
46,93
|
67,20
|
53,76
|
* Infolge der geringen Anzahl dieser Art von Leistungen
war es nicht möglich, für die betreffenden Länder einen diesbezüglichen
Betrag zu errechnen.
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Footnote
1Für andere Länder als Belgien und Luxemburg
wurden diese Beträge je nach den Kosten für die gleichen Leistungen in
diesen Ländern angepasst. Sie sind in der Tabelle im Anhang aufgeführt.
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