N°01-2003 du 03.01.2003

RÉGIME COMMUN D'ASSURANCE MALADIE

Kinesiotherapeutische, physiotherapeutische und osteopathische Leistungen

Das Gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem hat in letzter Zeit in Belgien, aber auch in anderen Mitgliedstaaten, eine deutliche Erhöhung der Preise festgestellt, die den im Rahmen dieses Systems Versicherten für kinesiotherapeutische, physiotherapeutische und osteopathische Behandlungen in Rechnung gestellt wurden.

Da in der Regelung kein automatisch anwendbarer erstattungsfähiger Höchstbetrag festgelegt ist, muss jede übermäßig hohe Rechnung den Vertrauensärzten vorgelegt werden, bevor die Abrechnungsstelle in jedem Einzelfall feststellen kann, welcher Teil der Kosten als über den normalen Rahmen hinausgehend betrachtet werden muss und somit nicht erstattungsfähig ist (Punkt XV.3 der Regelung).

Angesichts der Häufigkeit solcher Fälle hat der Verwaltungsausschuss eine befürwortende Stellungnahme zur Änderung des Verfahrens zur Erstattung der Kosten für kinesiotherapeutische, physiotherapeutische und osteopathische Behandlungen abgegeben. Künftig werden Honorare, die die nachstehend aufgeführten Beträge übersteigen, automatisch als über den normalen Rahmen hinausgehend betrachtet und nur in dem genannten Maße erstattet.

Der Ärztebeirat hat diesen Honorarhöchstgrenzen zugestimmt, sie decken die von den Versicherten tatsächlich gezahlten Beträge in neun von zehn Fällen ab.

Höchstbeträge für Belgien und Luxemburg :1

Leistungen

Honorare höher als :

Erstattungsfähiger Höchstbetrag

Kinesiotherapie Physiotherapie

26,60 EUR/Sitzung

21,28 EUR (Satz von 80%)

26,60 EUR (Satz von 100% bei schwerer Krankheit)

Osteopathie

43,72 EUR/Sitzung

34,98 EUR (Satz von 80%)

43,72 EUR (Satz von 100% bei schwerer Krankheit)


(Zur Information: Die in den Vereinbarungen der nationalen Krankenkassen festgelegten Honorarhöchstgrenzen für eine Kinesiotherapiesitzung betragen in Belgien 17 EUR, in Luxemburg 14,62 EUR, in den Niederlanden 20,50 EUR und in Frankreich 20,40 EUR.)

Ist ein Versicherter der Ansicht, dass medizinische Gründe, zum Beispiel eine besonders lange Sitzungsdauer, eine Überschreitung der Honorare rechtfertigen, kann er darum ersuchen, dass sein Fall dem Vertrauensarzt vorgelegt und eine individuelle Entscheidung getroffen wird.

Zur Erinnerung: Dem Erstattungsantrag sind eine ärztliche Verordnung mit der Angabe der Zahl der Sitzungen sowie eine Begründung der Notwendigkeit der Behandlung beizufügen. Eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn die Anzahl der Sitzungen pro Kalenderjahr bei Kinesiotherapie und Physiotherapie nicht über 60 und bei Osteopathie nicht über 20 hinausgeht.


Höchstbeträge (Sehe auch das corrigendum I.A. 014-2003)
 

Kinesio-/Physiotherapie

Osteopathie

 

Honorare höher als:

Erstattungs-fähiger Höchstbetrag (80%)

Honorare höher als:

Erstattungs-fähiger Höchstbetrag (80%)

Deutschland

38,64

30,91

64,43

51,54

Österreich

52,93

42,34

58,38

46,70

Dänemark

37,94

30,35

*

*

Spanien

34,84

27,87

49,80

39,84

Finnland

40,71

32,57

*

*

Frankreich

26,60

21,28

52,92

42,34

Griechenland

44,81

35,85

*

*

Irland

33,14

26,51

45,84

36,67

Italien

42,91

34,33

72,93

58,34

Niederlande

26,60

21,28

51,91

41,53

Portugal

30,80

24,64

56,25

45

Vereinigtes Königreich

57,84

46,27

73,35

58,68

Schweden

41,94

33,55

44,44

35,55

Schweiz

58,66

46,93

67,20

53,76


* Infolge der geringen Anzahl dieser Art von Leistungen war es nicht möglich, für die betreffenden Länder einen diesbezüglichen Betrag zu errechnen.


_________________________
Footnote

1Für andere Länder als Belgien und Luxemburg wurden diese Beträge je nach den Kosten für die gleichen Leistungen in diesen Ländern angepasst. Sie sind in der Tabelle im Anhang aufgeführt.

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  Auteur: PMO.3 Assurance maladie et accidents