ANMELDUNG DER SCHÜLER FÜR DAS SCHULJAHR
2003/2004 Die Direktoren der drei Europäischen Schulen :
Brüssel I : Uccle, Herr Rien JONKERS
Brüssel II : Woluwe-Saint-Lambert, Herr Dimitri SFINGOPOULOS und
Brüssel III : Ixelles, Herr Jacques STEIWER
bitten die Eltern, die ihre Kinder für den Schulbeginn im
September 2003 anmelden möchten, ihren Aufnahmeantrag zwischen Montag,
dem 31.März und Freitag, dem 11. April 2003 bis 16 Uhr
einzureichen.
Nach dem 11. April 2003 werden nur mehr Anträge von
Familien entgegengenommen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Belgien
wohnten.
Öffnungszeiten der Sekretariate : von Montag bis
Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, außer
Mittwochnachmittag.
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AUFTEILUNG DER SCHÜLER AUF DIE DREI SCHULEN :
Sekretariaten der drei Schulen :
BRÜSSEL I : 46, Avenue du Vert Chasseur, 1180
BRUXELLES
Sekretärin : Frau Hélène EVRARD
Tel : 02/373.86.11 – Fax : 02/375.47.16
E-mail : edhe@eursc.org
BRÜSSEL II : 75, Avenue Oscar Jespers, 1200
BRUXELLES
Sekretärin : Frau Evelyne DEWEER
Tel : 02/774.22.11 – Fax : 02/772.05.30
E-mail : dree@eursc.org
BRÜSSEL III : 135, Boulevard du Triomphe, 1050
BRUXELLES
Sekretärin : Frau Reile RAMAEKERS
Tel : 02/629.47.00 – Fax : 02/629.47.92
E-mail : rsre@eursc.org
Die Schulen antworten auf die Anträge im Juni
und Juli erst, wenn alle erforderlichen Dokumente in der Akte vorhanden
sind.
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FÜR DIE ANMELDUNG ERFORDERLICHE DOKUMENTE :
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Ein ordnungsgemäß ausgefüllter Aufnahmeantrag
Diese Aufnahmeanträge sind im Sekretariat der jeweiligen Schulen erhältlich.
Sie stehen den Eltern auch im « Bureau d’Accueil et
d’Information » der Europäischen Kommission sowie beim
« Service du Personnel » oder dem « Service Social »
der Organe der Europäischen Union zur Verfügung.
Die Eltern werden gebeten, für Schüler, die von anderen Schulen
kommen, alle erbetenen Auskünfte zu erteilen und besonders sehr
deutlich in der Sprache des Herkunftslandes die bisher besuchten
Klassen aufzuführen sowie die zweite gewählte Sprache und den Stand
der Sprachkenntnisse ihrer Kinder anzugeben.
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Eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte
Abschrift des Originals.
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Ein Formular über das Arbeits-/Dienstverhältnis
der Eltern, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet. Dieses unbedingt
erforderliche Dokument wird jedem Aufnahmeantrag beigefügt. Es
dient zur Berechnung des Schulgelds.
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Ein Zeugnis der von dem Kind im letzten
Schuljahr besuchten Schule. Dieses Zeugnis muss genaue Angaben über
die vom Kind im vergangenen Schuljahr erzielten Noten sowie
gegebenenfalls den Vermerk darüber enthalten, ob das Kind die für
die Versetzung in die nächste Klasse geforderten Bedingungen erfüllt
oder nicht (Art. 46 der Allgemeinen Schulordnung).
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Ein Foto neueren Datums im Passbildformat.
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Nur für Brüssel I : den medizinisch-pädagogischen
Fragebogen für den Schularzt; bitte im verschlossenen Umschlag,
mit der Aufschrift : „Vertraulich", abgeben.
Alle diese Dokumente sind unbedingt erforderlich, denn
die Aufnahme gilt erst dann als vollzogen, wenn sie in der Akte des Schülers
abgelegt sind (Art. 46 der Allgemeinen Schulordnung der Europäischen
Schulen). Sie werden bei Verlassen der Schule zurückgegeben.
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SCHÜLER, DIE BEREITS IN DIE SCHULE AUFGENOMMEN SIND :
Die Schüler, welche die Schule bereits im Schuljahr
2002/2003 besuchten, sind automatisch für das Schuljahr 2003/2004
eingeschrieben.
Die Kinder, die gegenwärtig die letzte Klasse des
Kindergartens besuchen und welche die Altersbedingungen erfüllen,
werden automatisch in das erste Schuljahr aufgenommen.
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AUFNAHMEALTER
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Kindergarten (Sehr wichtig)
Kinder, die am ersten Schultag 4 Jahre alt sind, können, solange es
noch freie Plätze gibt, aufgenommen werden.
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Erste Klasse der Grundschule
Um in die erste Klasse der Grundschule aufgenommen zu werden,
muss das Kind in dem Kalenderjahr, in dem die Einschulung erfolgt,
sechs Jahre alt werden. Auf schriftlichen Antrag der Eltern kann der
Direktor jedoch eine Überschreitung dieser Frist um einen Monat
bewilligen, falls der Schüler die von der Schule durchgeführten
Reifetests bestanden und der Schularzt das Gesuch befürwortet hat.
(Artikel 50 der Allgemeinen Schulordnung der Europäischen Schulen).
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Höhere Klassen
Die Aufnahme unterliegt den gleichen Altersbedingungen, wobei
die der Klasse entsprechenden Jahre hinzuzurechnen sind.
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Kindergarten und erste une zweite Klasse der
Grundschule
SCHULE BRÜSSEL I : Die Schule macht die Eltern der Schüler des
Kindergartens und des 1. und 2. Schuljahrs darauf aufmerksam,
dass diese Klassen am Freitagnachmittag keinen Unterricht haben. Der
Transport zum Elternhaus muss von den Eltern vorgenommen werden. Die
Kinder können in der Schule essen und in die „Garderie"
gehen, wenn die Eltern dies wünschen.
SCHULE BRÜSSEL III : Die Kinder des Kindergartens und der 1.
und 2. Klasse der Grundschule haben am Freitagnachmittag keinen
Unterricht. Der Transport zum Elternhaus muss von den Eltern
vorgenommen werden. Die Kinder können in der Schule essen und an
den „activités périscolaires" teilnehmen, wenn die Eltern
dies wünschen.
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Höhere Schule
SCHULE BRÜSSEL I : Die Schüler der 1., 2. und 3. Sekundarstufe
haben am Freitagnachmittag frei, ausgenommen die Schüler, welche in
den Unterstützungskursen (LI, LII und Mathematik) oder in dem
Aufholungskurs (rattrapage LII) eingeschrieben sind.
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AUFBAU DER SCHULEN
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BRÜSSEL I – Uccle, Avenue du Vert Chasseur, 46,
1180 BRUXELLES
Stellvertretender Direktorin für den
Kindergarten/Grundschule : Frau Rosemarie CLERGET
Stellvertretender Direktor für die höhere Schule :
Herr Giancarlo MARCHEGGIANO
Die Europäische Schule Brüssel I umfasst sechs
Sprachsektionen : eine deutsche, englische, dänische, spanische,
französische und italienische, und dies vom Kindergarten bis zum
Abitur.
BRÜSSEL II – Woluwé-Saint-Lambert, Avenue Oscar
Jespers, 75, 1200 BRUXELLES
Stellvertretender Direktor für den Kindergarten/Grundschule :
Herr Dieter HOLTHUSEN
Stellvertretender Direktor für die höhere Schule : Herr
Frank Mc GURK
Die Schule Brüssel II umfasst acht Sprachsektionen : eine
deutsche, englische, finnische, französische, italienische, niederländische,
portugiesische, schwedische und zwar vom Kindergarten bis zur
Abschlussklasse der höheren Schule.
BRÜSSEL III – Ixelles, Boulevard du Triomphe,
135, 1050 BRUXELLES
Stellvertretender Direktorin für den Kindergarten/Grundschule :
Frau Codj BUSINARO
Stellvertretender Direktorin für die höhere Schule :
Frau Toula VASSILACOU
Die Schule Brüssel III umfasst sechs Sprachsektionen : eine
deutsche, englische, spanische, griechische, französische und niederländische
und zwar vom Kindergarten bis zur Abschlussklasse der höheren Schule.
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ABGANG VON DER SCHULE
Die Eltern, die Absicht haben, ihre Kinder am Ende des
laufenden Schuljahrs von der Schule zu nehmen, werden dringend gebeten,
die Direktion so schnell wie möglich schriftlich davon in Kenntnis zu
setzen.
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AUFNAHMEPRÜFUNGEN
Schüler, die eine Eignungsprüfung ablegen müssen,
werden gebeten, sich am Montag, den 8. September 2003, um 8.30 Uhr
in der Schule von Uccle einzufinden. Von der Schule Brüssel II und Brüssel
III ergeht eine schriftliche Aufforderung an die Eltern.
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DATUM DES SCHULBEGINNS
Der Schulbeginn ist auf Dienstag, den 9. September
2003 festgesetzt.
WICHTIGER HINWEIS : öffnungszeiten der
jeweiligen sekretariate im august
BRÜSSEL I : Montag, 18. bis Freitag, 29. August 2003
von 9 bis 14 Uhr
BRÜSSEL II : Montag, 18. bis Freitag, 29. August 2003 von 9 bis 14
Uhr
BRÜSSEL III : Montag, 18. bis Freitag, 29. August 2003 von 9 bis 14
Uhr
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