N°23-2003 du 14.03.2003

ANMELDUNG DER SCHÜLER FÜR DAS SCHULJAHR 2003/2004

Die Direktoren der drei Europäischen Schulen :

Brüssel I : Uccle, Herr Rien JONKERS
Brüssel II : Woluwe-Saint-Lambert, Herr Dimitri SFINGOPOULOS und
Brüssel III : Ixelles, Herr Jacques STEIWER

bitten die Eltern, die ihre Kinder für den Schulbeginn im September 2003 anmelden möchten, ihren Aufnahmeantrag zwischen Montag, dem 31.März und Freitag, dem 11. April 2003 bis 16 Uhr einzureichen.

Nach dem 11. April 2003 werden nur mehr Anträge von Familien entgegengenommen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Belgien wohnten.

Öffnungszeiten der Sekretariate : von Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, außer Mittwochnachmittag.

  1. AUFTEILUNG DER SCHÜLER AUF DIE DREI SCHULEN :

Sekretariaten der drei Schulen :

BRÜSSEL I : 46, Avenue du Vert Chasseur, 1180 BRUXELLES
Sekretärin : Frau Hélène EVRARD
Tel : 02/373.86.11 – Fax : 02/375.47.16
E-mail : edhe@eursc.org

BRÜSSEL II : 75, Avenue Oscar Jespers, 1200 BRUXELLES
Sekretärin : Frau Evelyne DEWEER
Tel : 02/774.22.11 – Fax : 02/772.05.30
E-mail : dree@eursc.org

BRÜSSEL III : 135, Boulevard du Triomphe, 1050 BRUXELLES
Sekretärin : Frau Reile RAMAEKERS
Tel : 02/629.47.00 – Fax : 02/629.47.92
E-mail : rsre@eursc.org

Die Schulen antworten auf die Anträge im Juni und Juli erst, wenn alle erforderlichen Dokumente in der Akte vorhanden sind.

  1. FÜR DIE ANMELDUNG ERFORDERLICHE DOKUMENTE :

  1. Ein ordnungsgemäß ausgefüllter Aufnahmeantrag

    Diese Aufnahmeanträge sind im Sekretariat der jeweiligen Schulen erhältlich. Sie stehen den Eltern auch im « Bureau d’Accueil et d’Information » der Europäischen Kommission sowie beim « Service du Personnel » oder dem « Service Social » der Organe der Europäischen Union zur Verfügung.

    Die Eltern werden gebeten, für Schüler, die von anderen Schulen kommen, alle erbetenen Auskünfte zu erteilen und besonders sehr deutlich in der Sprache des Herkunftslandes die bisher besuchten Klassen aufzuführen sowie die zweite gewählte Sprache und den Stand der Sprachkenntnisse ihrer Kinder anzugeben.

  2. Eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift des Originals.

  3. Ein Formular über das Arbeits-/Dienstverhältnis der Eltern, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet. Dieses unbedingt erforderliche Dokument wird jedem Aufnahmeantrag beigefügt. Es dient zur Berechnung des Schulgelds.

  4. Ein Zeugnis der von dem Kind im letzten Schuljahr besuchten Schule. Dieses Zeugnis muss genaue Angaben über die vom Kind im vergangenen Schuljahr erzielten Noten sowie gegebenenfalls den Vermerk darüber enthalten, ob das Kind die für die Versetzung in die nächste Klasse geforderten Bedingungen erfüllt oder nicht (Art. 46 der Allgemeinen Schulordnung).

  5. Ein Foto neueren Datums im Passbildformat.

  6. Nur für Brüssel I : den medizinisch-pädagogischen Fragebogen für den Schularzt; bitte im verschlossenen Umschlag, mit der Aufschrift : „Vertraulich", abgeben.

Alle diese Dokumente sind unbedingt erforderlich, denn die Aufnahme gilt erst dann als vollzogen, wenn sie in der Akte des Schülers abgelegt sind (Art. 46 der Allgemeinen Schulordnung der Europäischen Schulen). Sie werden bei Verlassen der Schule zurückgegeben.

  1. SCHÜLER, DIE BEREITS IN DIE SCHULE AUFGENOMMEN SIND :

Die Schüler, welche die Schule bereits im Schuljahr 2002/2003 besuchten, sind automatisch für das Schuljahr 2003/2004 eingeschrieben.

Die Kinder, die gegenwärtig die letzte Klasse des Kindergartens besuchen und welche die Altersbedingungen erfüllen, werden automatisch in das erste Schuljahr aufgenommen.

  1. AUFNAHMEALTER

  1. Kindergarten (Sehr wichtig)

    Kinder, die am ersten Schultag 4 Jahre alt sind, können, solange es noch freie Plätze gibt, aufgenommen werden.

  2. Erste Klasse der Grundschule

    Um in die erste Klasse der Grundschule aufgenommen zu werden, muss das Kind in dem Kalenderjahr, in dem die Einschulung erfolgt, sechs Jahre alt werden. Auf schriftlichen Antrag der Eltern kann der Direktor jedoch eine Überschreitung dieser Frist um einen Monat bewilligen, falls der Schüler die von der Schule durchgeführten Reifetests bestanden und der Schularzt das Gesuch befürwortet hat. (Artikel 50 der Allgemeinen Schulordnung der Europäischen Schulen).

  3. Höhere Klassen

    Die Aufnahme unterliegt den gleichen Altersbedingungen, wobei die der Klasse entsprechenden Jahre hinzuzurechnen sind.

  4. Kindergarten und erste une zweite Klasse der Grundschule

    SCHULE BRÜSSEL I
    : Die Schule macht die Eltern der Schüler des Kindergartens und des 1. und 2. Schuljahrs darauf aufmerksam, dass diese Klassen am Freitagnachmittag keinen Unterricht haben. Der Transport zum Elternhaus muss von den Eltern vorgenommen werden. Die Kinder können in der Schule essen und in die „Garderie" gehen, wenn die Eltern dies wünschen.

    SCHULE BRÜSSEL III : Die Kinder des Kindergartens und der 1. und 2. Klasse der Grundschule haben am Freitagnachmittag keinen Unterricht. Der Transport zum Elternhaus muss von den Eltern vorgenommen werden. Die Kinder können in der Schule essen und an den „activités périscolaires" teilnehmen, wenn die Eltern dies wünschen.

  5. Höhere Schule

    SCHULE BRÜSSEL I
    : Die Schüler der 1., 2. und 3. Sekundarstufe haben am Freitagnachmittag frei, ausgenommen die Schüler, welche in den Unterstützungskursen (LI, LII und Mathematik) oder in dem Aufholungskurs (rattrapage LII) eingeschrieben sind.

  1. AUFBAU DER SCHULEN

  1. BRÜSSEL I – Uccle, Avenue du Vert Chasseur, 46, 1180 BRUXELLES

    Stellvertretender Direktorin für den Kindergarten/Grundschule : Frau Rosemarie CLERGET

    Stellvertretender Direktor für die höhere Schule : Herr Giancarlo MARCHEGGIANO

    Die Europäische Schule Brüssel I umfasst sechs Sprachsektionen : eine deutsche, englische, dänische, spanische, französische und italienische, und dies vom Kindergarten bis zum Abitur.

  2. BRÜSSEL II – Woluwé-Saint-Lambert, Avenue Oscar Jespers, 75, 1200 BRUXELLES

    Stellvertretender Direktor für den Kindergarten/Grundschule : Herr Dieter HOLTHUSEN

    Stellvertretender Direktor für die höhere Schule : Herr Frank Mc GURK

    Die Schule Brüssel II umfasst acht Sprachsektionen : eine deutsche, englische, finnische, französische, italienische, niederländische, portugiesische, schwedische und zwar vom Kindergarten bis zur Abschlussklasse der höheren Schule.

  3. BRÜSSEL III – Ixelles, Boulevard du Triomphe, 135, 1050 BRUXELLES

    Stellvertretender Direktorin für den Kindergarten/Grundschule : Frau Codj BUSINARO

    Stellvertretender Direktorin für die höhere Schule : Frau Toula VASSILACOU

    Die Schule Brüssel III umfasst sechs Sprachsektionen : eine deutsche, englische, spanische, griechische, französische und niederländische und zwar vom Kindergarten bis zur Abschlussklasse der höheren Schule.

  1. ABGANG VON DER SCHULE

Die Eltern, die Absicht haben, ihre Kinder am Ende des laufenden Schuljahrs von der Schule zu nehmen, werden dringend gebeten, die Direktion so schnell wie möglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.

  1. AUFNAHMEPRÜFUNGEN

Schüler, die eine Eignungsprüfung ablegen müssen, werden gebeten, sich am Montag, den 8. September 2003, um 8.30 Uhr in der Schule von Uccle einzufinden. Von der Schule Brüssel II und Brüssel III ergeht eine schriftliche Aufforderung an die Eltern.

  1. DATUM DES SCHULBEGINNS

Der Schulbeginn ist auf Dienstag, den 9. September 2003 festgesetzt.

WICHTIGER HINWEIS : öffnungszeiten der jeweiligen sekretariate im august

BRÜSSEL I : Montag, 18. bis Freitag, 29. August 2003 von 9 bis 14 Uhr
BRÜSSEL II : Montag, 18. bis Freitag, 29. August 2003 von 9 bis 14 Uhr
BRÜSSEL III : Montag, 18. bis Freitag, 29. August 2003 von 9 bis 14 Uhr

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  Auteur: ADMIN  C : Politique et gestion immobilières; gestion des services