N°33-2003 du 29.04.2003




RÉGIME COMMUN D'ASSURANCE MALADIE
COMMUNIQUÉ DU BUREAU CENTRAL


Vereinbarung mit den in Belgien praktizierenden Zahnärzten

Die mit den Zahnärzten abgeschlossene Vereinbarung sieht die jährliche Indexierung der Honorarhöchstbeträge entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes vor. Die beigefügte Tabelle enthält eine Übersicht der ab 1. April 2003 geltenden neuen Honorarhöchstbeträge (die letzte Anpassung erfolgte am 1. März 2002) sowie der vom GKFS erstatteten Beträge.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die in diesem Abkommen festgesetzten Honorarhöchstbeträge nicht immer mit 80% erstattet werden.

Die dem GKFS angeschlossenen Personen sollten in ihrem Interesse prüfen, ob das Honorar, das in dem vorgeschriebenen Kostenvoranschlag eines Vertragszahnarztes (siehe vollständige Liste im Intranet) angegeben ist, die in der Vereinbarung aufgeführten Höchstbetrage überschreitet. Angeschlossene Person sind selbstverständlich nicht verpflichtet, einen Zahnarzt aufzusuchen, der die Vereinbarung unterzeichnet hat; sie sollten allerdings wissen, dass andernfalls die in Rechnung gestellten Honorare die in der Vereinbarung festgelegten Höchstbeträge unter- oder überschreiten können.

Tabelle

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   Auteur: PMO. 3