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N°33-2003 du 29.04.2003 |
![]() RÉGIME COMMUN D'ASSURANCE MALADIE
Wir weisen Sie darauf hin, dass die in diesem Abkommen festgesetzten Honorarhöchstbeträge nicht immer mit 80% erstattet werden. Die dem GKFS angeschlossenen Personen sollten in ihrem Interesse prüfen, ob das Honorar, das in dem vorgeschriebenen Kostenvoranschlag eines Vertragszahnarztes (siehe vollständige Liste im Intranet) angegeben ist, die in der Vereinbarung aufgeführten Höchstbetrage überschreitet. Angeschlossene Person sind selbstverständlich nicht verpflichtet, einen Zahnarzt aufzusuchen, der die Vereinbarung unterzeichnet hat; sie sollten allerdings wissen, dass andernfalls die in Rechnung gestellten Honorare die in der Vereinbarung festgelegten Höchstbeträge unter- oder überschreiten können. Tabelle ![]() |
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