N°35-2003 du 02.05.2003

EINKOMMENSERKLÄRUNG 2002 FÜR DAS VERANLAGUNGSJAHR 2003


Die Beamten und sonstigen Bediensteten, die in ihrem Gastland zur Abgabe einer Erklärung über personenbezogene Einkünfte aufgerufen werden, erhalten im Laufe des Monats Mai 2003 automatisch eine von der Kommission nach Artikel 13 des Protokolls über Vorrechte und Befreiungen ausgestellte Bescheinigung.
Diese Bescheinigung muß besagter Einkommenserklärung beigelegt werden.

Die Beamten und Bediensteten belgischer Nationalität, sowie die Beamten und Bediensteten anderer Nationalitäten die im Besitz eines durch ihre Gemeinde ausgestellten Ausländerausweises sind und keine Einkommenserklärung erhalten haben, sind gesetzlich verpflichtet diese bei ihrer Steuerbehörde anzufordern.

Die Beamten und Bediensteten anderer Nationalitäten die im Besitz eines besonderen Personalausweises sind und keine Einkommenserklärung erhalten, müssen diese anfordern, falls sie andere Einkünfte als ihr Gehalt anzugeben haben.

ACHTUNG
Nach Erhalt der Einkommenserklärung sind Sie verpflichtet, diese innerhalb der vom Veranlagungsbüro angesetzten Frist auszufüllen und zurückzusenden, andernfalls droht Bußgeld.

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   Auteur: ADMIN B.3 Gestion des droits individuels