N° 40-2003 / 04.06.2003

NEUER LEITFADEN FÜR DIENSTREISEN


Der neue Leitfaden für Dienstreisen wurde am 23. Mai 2003 von der Kommission angenommen und gilt für die Dienstreisen, die am 24. Mai 2003 oder danach beginnen.

Für viele von uns sind Dienstreisen ein fester Bestandteil des beruflichen Alltags (jedes Jahr werden mehr als 80 000 Dienstreisen unternommen, um die Interessen der Kommission zu vertreten).

Ein neuer Leitfaden wurde nötig, um den grundlegenden Änderungen der internen Verfahren der Kommission und der Weiterentwicklung auf dem Reisemarkt Rechnung zu tragen.

Gegenüber der Fassung aus dem Jahre 1995 wurden zahlreiche Änderungen, die nicht das Statut berühren, vorgenommen.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  1. BETREFFEND DER REISEN:
    1.1. Flugreisen
    die Auflockerung der Bedingungen für die Genehmigung der Business Class , wenn die Reise mindestens 6 Stunden tatsächlicher Flugzeit beträgt;
    1.2. Hotelkosten
    die Erstattung von Hotelkosten, auch bei einer Ausnahmegenehmigung, wird auf den doppelten Höchstbetrag für die Besoldungsgruppen A1-A3 in Ländern der Europäischen Union und höchstens 300 EUR in Ländern ausserhalb der Europäischen Union begrenzt;
    1.3. Taxis
    bei Taxifahrten die Vereinheitlichung der Zeitspannen für eine Kostenerstattung wegen frühmorgendlicher Abfahrt oder spätabendlicher Ankunft und die Aktualisierung der Höchstbeträge in Brüssel und Luxemburg;
    1.4. Dienstreisen in Verbindung mit Urlaub
    eine Auflockerung der Bestimmungen und die Möglichkeit, in Ausnahmefällen, die Dienstreise mit mehr als drei Urlaubstagen zu kombinieren;
    1.5. Dienstreisen von einem Tag
    die Begrenzung der Dienstreise auf höchstens 12 Stunden;

  2. BETREFFEND DER VERWALTUNGSVERFAHREN:
    1. die Frist für die Einreichung des Antrags auf Erstattung der Reisekosten wurde von 12 auf höchstens 6 Monate verkürzt;
    2. die Klarstellung der Aufgabenverteilung zwischen dem Anweisungsbefugten und dem nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten;
    3. die allgemeine Anwendung der für dienstliche Zwecke bestimmten Kreditkarte und die strikte Begrenzung der Gewährung von Vorschüssen;
    4. die Klarstellung aller Verwaltungsverfahren (insbesondere wenn Dienstreisekosten von Dritten übernommen werden) und deren elektronische Ausführung.

Durch diese Massnahmen wird erneut und mit allem Nachdruck an das Verantwortungsbewusstsein und die Kooperationsbereitschaft der Dienstreisenden und der Anweisungsbefugten appelliert, um die Haushaltsmittel für Dienstreisen optimal zu nutzen, und vor allem die der Kommission gewährten Sondertarife in Anspruch zu nehmen.

Horst REICHENBACH

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