N° 47-2003 / 07.07.2003 | |
Um den Service für die Versicherten des Gemeinsamen Krankenversicherungssystems (aktives Personal und Pensionäre) zu verbessern, richtet die Abteilung « Krankenversicherung und Unfälle » des Amtes für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche ab 7. Juli 2003 ein Call Center ein für alle Fragen betreffend:
Das Call Center ist an allen Arbeitstagen der Kommission in Brüssel von 9.30 Uhr - 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr zu erreichen. Seine Adresse, Telefon- bzw. Faxnummern lauten wie folgt :
Bei Anfragen, die ein einzelnes Dossier betreffen oder eine eingehendere Prüfung erfordern, wird der Versicherte vom Call Center direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung gesetzt. Alle auf dem Anrufbeantworter des Call Centers eingehenden Anrufe werden am folgenden Arbeitstag zwischen 9.30 Uhr und 12.00 Uhr beantwortet. |
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