N° 50-2003 / 15.07.2003

Brüssel, den 9. Juli 2003
OIB.4/DG/bv D(03) 4482


MODALITÄTEN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME VON DIENSTFAHRZEUGEN DURCH DAS KOMMISSIONSPERSONAL



Das Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik Brüssel ruft die seit dem 10. Dezember 19961 geltenden Modalitäten für die Inanspruchnahme von Fahrzeugen aus dem Fahrzeugpool durch das Kommissionspersonal in Erinnerung.
Im Rahmen der Verfügbarkeit können die Fahrzeuge aus dem Fahrzeugpool Beamten oder Bediensteten für Dienstfahrten zur Verfügung gestellt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Fahrzeuge nicht für folgende Zwecke verwendet werden dürfen:

  • für Fahrten von der Wohnstätte des Beamten oder Bediensteten in sein Büro und umgekehrt, außer in ordnungsgemäß begründeten Ausnahmefällen wie z. B. aus medizinischen Gründen;

  • zur Erreichung von Bestimmungsorten, die von den Buslinien 21 und 22 oder von anderen öffentlichen Verkehrsmitteln (insbesondere von der Buslinie 12 zum Flughafen), die dem Personal der Generaldirektionen und Dienststellen außerhalb der vom Eurobus abgedeckten Gebiete zur Verfügung stehen, bedient werden;

  • zur Erreichung von Bestimmungsorten, zu denen Direkt- und/oder Schnellverbindungen durch öffentliche Verkehrsmittel bestehen (Paris und je nach Abfahrtszeit auch Luxemburg);

  • für Fahrten in Städte in an Belgien grenzende Mitgliedstaaten bei weniger als drei Fahrgästen; davon ausgenommen sind Beamte und Bedienstete der Besoldungsgruppe A2, die einen speziellen Antrag gestellt haben;

  • für Fahrten außerhalb der offiziellen Arbeitszeiten außer in dringenden Fällen und/oder aus Sicherheitsgründen;

  • für den Antritt oder die Rückkehr von Dienstreisen (Flughafen/Bahnhöfe), da das Tagegeld die gesamten Kosten des Dienstreisenden, inklusive Taxispesen, abdeckt.

In diesem Zusammenhang wird in Bezug auf die Übernahme bestimmter Fahrtkosten im Rahmen von Dienstreisen - vor allem bei frühmorgendlicher Abfahrt und spätabendlicher Ankunft - und auf die vom betreffenden Anweisungsbefugten der zuständigen Generaldirektion zu unterzeichnenden Ausnahmegenehmigungen auf den Leitfaden für Dienstreisen vom 23. Mai 2003 (http://www.cc.cec/guide/missions/7725.htm) hingewiesen.
  1. BEANTRAGUNG EINES DIENSTFAHRZEUGS

    Fahrten in Brüssel und Umgebung :

    Die - ausnahmslos für dienstliche Zwecke zulässigen - Anträge können telefonisch beim "Dispatching" gestellt werden (Tel. 56565) und sind danach per E-Mail an die Adresse OIB BXL TRANSPORT oder per Fax an die Nummer 98686 zu bestätigen.

    Der Pool "Logistik und Dienstleistungen" kann einen Taxidienst beauftragen, wenn er nicht allen Fahrzeuganträgen entsprechen kann. Es wird darauf hingewiesen, dass Taxis nur vom Referat "Logistik und Dienstleistungen" bei der Taxigesellschaft bestellt werden dürfen, die mit der Kommission auf Vertragsbasis zusammenarbeitet. Ruft ein Beamter oder Bediensteter selbst ein Taxi, muss er die Kosten dafür übernehmen.

    Dienstreisen außerhalb von Brüssel :

    Die Anträge sind per E-Mail (OIB BXL TRANSPORT) mindestens zwei Tage vor Reiseantritt beim Dispatching des Referats "Logistik und Dienstleistungen" des "Amts für Gebäude, Anlagen und Logistik Brüssel" unter Beifügung einer Kopie des Dienstreiseauftrags zu stellen. Sie müssen vom Leiter des Personalverwaltungsreferats der Generaldirektion, in der der Beamte oder Bedienste beschäftigt ist, abgezeichnet werden und den Grund bzw. die Gründe enthalten, aus denen die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich oder weniger wirtschaftlich ist.

    Die Kosten werden ab der Abfahrt von einem Gebäude der Kommission übernommen.

  2. PRAKTISCHE HINWEISE

    Arbeitszeiten des Dispatching :
    • Telefonnummer: 56565
    • Faxnummer: 98686

    • Montag bis Donnerstag: von 7.30 bis 19.30 Uhr
    • Freitag: von 7.30 bis 18.30 Uhr
    Arbeitszeiten des Fahrzeugpools :

    Die normalen Arbeitszeiten des Fahrzeugpools entsprechen den offiziellen Arbeitszeiten der Kommission:
    • Montag: von 8.45 bis 13.00 Uhr - von 14.15 bis 17.30 Uhr
    • Dienstag bis Donnerstag: von 8.30 bis 13.00 Uhr - von 14.15 bis 17.30 Uhr
    • Freitag: von 8.30 bis 13.00 Uhr - von 14.15 bis 16.30 Uhr
    Erhalt eines Fahrzeugs außerhalb der Arbeitszeiten des Dispatching :

    Wochentags hat das Dispatching (Tel. 56565) für dringende Fälle oder zwingende dienstliche Erfordernisse abends ab 19.30 Uhr (freitags ab 18.30 Uhr) einen Bereitschaftsdienst.

    Außerhalb der offiziellen Arbeitszeiten des Dispatching sowie an Wochenenden und Feiertagen kann über den Bereitschaftsdienst (siehe dazu die Bereitschaftsdienstliste des Generalsekretariats) oder über die Nummer 53000, unter der Sie die Mobiltelefonnummern des Bereitschaftsdienstes erfahren, ein Taxi angefordert werden.

    Beförderung per Bus :

    Es können Gruppenfahrten organisiert werden. Die vom Leiter des Personalverwaltungsreferats der betreffenden Generaldirektion abgezeichneten Anträge sind an das Dispatching (Fax 98686) zu richten.

    Beförderung der Post nach Luxemburg :
    Die zentrale Poststelle des Referats "Logistik und Dienstleistungen" gewährleistet eine tägliche Verbindung für die Postbeförderung zwischen Brüssel und Luxemburg (Tel. 93299).

    Beförderung per Lastwagen :

    Anträge sind per Schreiben an das Referat "Logistik und Dienstleistungen", per Fax an die Nummer 98686 bzw. per E-Mail an die Adresse OIB BXL TRANSPORT zu richten. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
    • Bestimmungsort, Absender
    • Kubikinhalt,
    • Anzahl der Pakete (Dokumente oder Material), Angaben zu Volumen, Wert, Versicherungsdeckung usw.
    • Gewicht,
    • bei Ausstellungen: Dauer des Auftrags

Das Referat "Logistik und Dienstleistungen" stellt alle Informationen bezüglich der bedienten Städte, der Häufigkeit der Fahrten und der jeweiligen Kosten zur Verfügung und prüft gegebenenfalls Lösungen, die den Erfordernissen der Dienststellen am besten entsprechen.

FOOTNOTE  
 
1
Vgl.  Verwaltungsmitteilungen vom 3. Januar 1997

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