N° 50-2003 / 15.07.2003 | |
Brüssel, den 9. Juli 2003
Das Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik Brüssel ruft die seit dem 10. Dezember 19961 geltenden Modalitäten für die Inanspruchnahme von Fahrzeugen aus dem Fahrzeugpool durch das Kommissionspersonal in Erinnerung. Im Rahmen der Verfügbarkeit können die Fahrzeuge aus dem Fahrzeugpool Beamten oder Bediensteten für Dienstfahrten zur Verfügung gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Fahrzeuge nicht für folgende Zwecke verwendet werden dürfen:
In diesem Zusammenhang wird in Bezug auf die Übernahme bestimmter Fahrtkosten im Rahmen von Dienstreisen - vor allem bei frühmorgendlicher Abfahrt und spätabendlicher Ankunft - und auf die vom betreffenden Anweisungsbefugten der zuständigen Generaldirektion zu unterzeichnenden Ausnahmegenehmigungen auf den Leitfaden für Dienstreisen vom 23. Mai 2003 (http://www.cc.cec/guide/missions/7725.htm) hingewiesen.
Fahrten in Brüssel und Umgebung : Die - ausnahmslos für dienstliche Zwecke zulässigen - Anträge können telefonisch beim "Dispatching" gestellt werden (Tel. 56565) und sind danach per E-Mail an die Adresse OIB BXL TRANSPORT oder per Fax an die Nummer 98686 zu bestätigen. Der Pool "Logistik und Dienstleistungen" kann einen Taxidienst beauftragen, wenn er nicht allen Fahrzeuganträgen entsprechen kann. Es wird darauf hingewiesen, dass Taxis nur vom Referat "Logistik und Dienstleistungen" bei der Taxigesellschaft bestellt werden dürfen, die mit der Kommission auf Vertragsbasis zusammenarbeitet. Ruft ein Beamter oder Bediensteter selbst ein Taxi, muss er die Kosten dafür übernehmen. Dienstreisen außerhalb von Brüssel : Die Anträge sind per E-Mail (OIB BXL TRANSPORT) mindestens zwei Tage vor Reiseantritt beim Dispatching des Referats "Logistik und Dienstleistungen" des "Amts für Gebäude, Anlagen und Logistik Brüssel" unter Beifügung einer Kopie des Dienstreiseauftrags zu stellen. Sie müssen vom Leiter des Personalverwaltungsreferats der Generaldirektion, in der der Beamte oder Bedienste beschäftigt ist, abgezeichnet werden und den Grund bzw. die Gründe enthalten, aus denen die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich oder weniger wirtschaftlich ist. Die Kosten werden ab der Abfahrt von einem Gebäude der Kommission übernommen. Arbeitszeiten des Dispatching :
Die normalen Arbeitszeiten des Fahrzeugpools entsprechen den offiziellen Arbeitszeiten der Kommission:
Wochentags hat das Dispatching (Tel. 56565) für dringende Fälle oder zwingende dienstliche Erfordernisse abends ab 19.30 Uhr (freitags ab 18.30 Uhr) einen Bereitschaftsdienst. Außerhalb der offiziellen Arbeitszeiten des Dispatching sowie an Wochenenden und Feiertagen kann über den Bereitschaftsdienst (siehe dazu die Bereitschaftsdienstliste des Generalsekretariats) oder über die Nummer 53000, unter der Sie die Mobiltelefonnummern des Bereitschaftsdienstes erfahren, ein Taxi angefordert werden. Beförderung per Bus : Es können Gruppenfahrten organisiert werden. Die vom Leiter des Personalverwaltungsreferats der betreffenden Generaldirektion abgezeichneten Anträge sind an das Dispatching (Fax 98686) zu richten. Beförderung der Post nach Luxemburg : Die zentrale Poststelle des Referats "Logistik und Dienstleistungen" gewährleistet eine tägliche Verbindung für die Postbeförderung zwischen Brüssel und Luxemburg (Tel. 93299). Beförderung per Lastwagen : Anträge sind per Schreiben an das Referat "Logistik und Dienstleistungen", per Fax an die Nummer 98686 bzw. per E-Mail an die Adresse OIB BXL TRANSPORT zu richten. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
Das Referat "Logistik und Dienstleistungen" stellt alle
Informationen bezüglich der bedienten Städte, der Häufigkeit der
Fahrten und der jeweiligen Kosten zur Verfügung und prüft gegebenenfalls
Lösungen, die den Erfordernissen der Dienststellen am besten entsprechen. |
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Auteur: xxxx |