N° 54-2003 / 11.08.2003

Ersatz des Krankenversicherungspasses durch eine Versicherungsbescheinigung


 


Im Sinne der Vereinfachung der Verwaltungsabläufe wird künftig kein Krankenversicherungspass mehr ausgestellt werden.
Sollten Sie für sich oder ein Familienmitglied den Nachweis benötigen, dem Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem (GKFS) angeschlossen zu sein, wird Ihnen eine Versicherungsbescheinigung ausgestellt.
Bitte wenden Sie sich in diesem Falle mit folgenden Angaben an Ihre Abrechnungsstelle (siehe unten):

  • Personal- bzw. Pensionsnummer;
  • Name des Familienmitglieds, für das die Bescheinung ausgestellt werden soll;
  • eine erste bzw. zweite Sprache, in der die Bescheinigung auszustellen ist.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass diese Bescheinigungen, so wie bisher der Krankenversicherungspass, nicht zwingend vorgeschrieben sind.
Weiterhin ist eine solche Bescheinigung keine Garantie auf Kostenerstattung. Einzig die in unseren Datenbanken vorhandenen Angaben sind massgeblich.
Im Falle einer Krankenhausbehandlung ersetzt diese Bescheinigung nicht den Antrag auf Kostenübernahme durch das GKFS.





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