Der richtige Umgang mit der Post in der
Kommission
11.11.03
Mit diesen Verwaltungsmitteilungen soll das Personal
über den richtigen Umgang mit den internen Postdiensten der Kommission
informiert werden. So sind die Mitarbeiter insbesondere gehalten, sich
private Post an ihre Wohnanschrift senden zu lassen. Damit sie die dazu
erforderlichen Maßnahmen treffen können, wird ihnen eine Frist bis 1.5.2004
gewährt. Nach Ablauf dieser Frist können als unverhältnismäßig
erachtete Sendungen an den Absender zurückgesandt werden.
Die Postdienste der Kommission dienen der Beförderung
und Verteilung der amtlichen Post des Organs. Die gesamte Post - gleich,
ob es sich um Sendungen von außen oder um interne Post handelt - wird in
Brüssel und Luxemburg von den zentralen Postdienststellen und in Ispra
von der „Posta Centrale" in Empfang genommen, sortiert und
bearbeitet. Die Post wird mit Pendelbussen zu den Gebäuden befördert,
von den Amtsboten der Generaldirektionen und Dienststellen übernommen und
an das Personal verteilt.
Der Postdienst darf weder für ungesetzliche oder
ordnungswidrige Zwecke noch gegen die Interessen der Gemeinschaften
verwendet werden. Seine Inanspruchnahme muss den Vorschriften über den
Schutz persönlicher Daten1
entsprechen und darf die Arbeitsabläufe der die Sendungen verteilenden
Dienststellen nicht beeinträchtigen. Eine Inanspruchnahme für
gewerbliche Vorgänge oder Tätigkeiten wird als Missbrauch betrachtet.
Es gelten folgende Vorschriften:
- Amtliche Sendungen :
Die zentralen Poststellen besorgen normalerweise die
Verteilung der gesamten ordnungsgemäß adressierten Verwaltungspost
(Name, Funktion des Empfängers oder Anschrift2).
Es kann vorkommen, dass die Poststellen eingehende
Verwaltungspost öffnen müssen, wenn die Empfängeradresse aus der
Beschriftung des Umschlags nicht eindeutig hervorgeht. Diese Öffnung
erfolgt ausschließlich zu Zwecken der korrekten Zustellung der
Postsendung. Danach wird der Umschlag mittels eines speziellen
Klebebands, auf dem vermerkt wird, dass die Sendung vom Zentralen
Postdienst geöffnet wurde, wieder geschlossen.
- Private Sendungen :
Im Allgemeinen wird Privatpost von den zentralen
Postdienststellen nicht angenommen. Das Personal ist
gehalten, sich private Post an seine Wohnanschrift senden zu lassen.
Es gibt jedoch eine gewisse, im vernünftigen Rahmen liegende
Toleranzschwelle, die sowohl für den Versand als auch für den Erhalt
von privater Post gilt. Davon ausgenommen sind Werbesendungen, die
eindeutig keinen Bezug zu den Tätigkeiten der Kommission haben.
- Der gelegentliche Versand privater Post ist unter der
Voraussetzung gestattet, dass diese vom Absender frankiert,
leserlich beschriftet und auf der Rückseite des Umschlags mit der
Anschrift des Absenders versehen wird.
- Die Entgegennahme privater Post ist in beschränktem Umfang
gestattet. Der Umschlag muss einen Hinweis auf die private Natur der
Sendung tragen, um eine Öffnung durch die Archive und/oder
Postdienststellen der Generaldirektionen, in denen die eingehende
Post zentral verwaltet wird, zu vermeiden.
- Der Empfang von Korrespondenz, deren Absender Banken und
Verwaltungsstellen des Aufnahmelandes sind, wird toleriert, um
neu eingestelltem Personal seine Einrichtung zu erleichtern. Nach
einer gewissen Zeit sollte sich das Personal jedoch diese Art von
Post an seine Wohnanschrift senden lassen.
Eingeschriebene Privatpost (oder Privatpost per
Nachnahme): Der Zentrale Postdienst nimmt keine Einschreibesendungen
mit privatem Charakter zum Versand entgegen, und das Personal ist
seinerseits gehalten, sich solche Sendungen an seine Wohnanschrift
zustellen zu lassen. Per Nachnahme gesandte Briefe und Pakete werden
nicht entgegengenommen. Außerdem können die zentralen
Postdienststellen für diese Art von Sendungen keinerlei Zahlungen
durchführen. Die Kommission übernimmt auch keine Haftung bei Verlust
oder Nichtzustellung solcher Sendungen.
Rücksendung privater Post bei nicht feststellbarer
Anschrift - nicht angenommene Sendungen: Ist der Name des
Empfängers angegeben, die Anschrift jedoch falsch, bemühen sich die
Amtsboten in den Gebäuden um eine Richtigstellung der Anschrift.
Gelingt dies nicht, d.h., stimmt die Anschrift nicht mit dem angegebenen
Empfänger überein und ist die Post offensichtlich privater Natur,
darf sie von den Dienststellen nicht geöffnet werden und wird an
den Absender zurückgesandt. Ist die Anschrift des Absenders nicht auf
dem Umschlag angeführt, wird die Sendung dem Postdienstanbieter des
Aufnahmelandes zurückgesandt, der entsprechend den geltenden
Gepflogenheiten vorgeht.
Sendungen, deren Empfang verweigert wurde, werden auf
gleiche Weise behandelt.
-
Verteilung von Werbung und Gratiszeitschriften
Umfangreiche Sendungen, die eindeutig kommerzieller
Natur sind (Werbung) werden ausnahmsweise noch während eines
Übergangszeitraums bis 1.5.2004 zugestellt, sofern die Anschrift
korrekt ist. Der Empfänger wird jedoch mittels eines Etiketts
darauf hingewiesen, dass er sich diese Art von Post an seine
Wohnanschrift senden lassen muss. Den Absendern wird mitgeteilt, dass
solche Sendungen nach Ablauf der Frist auf ihre Kosten zurückgesandt
und bei weiterer Übersendung vernichtet werden.
Diese Bestimmungen gelten insbesondere für die
Verteilung von Gratiszeitschriften, die in großem Umfang und unverlangt
innerhalb des Organs verteilt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf
hingewiesen, dass die Postdienststellen gemäß
Verordnung (EG) Nr. 45/2001 ohne Einwilligung der
Mitarbeiter keine Auskünfte über deren Privatanschriften geben dürfen.
Footnotes
-
Verordnung
(EG) Nr. 45/2001 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher
Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe
und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr.
Die Anschrift kann entweder die
Dienststelle (Generaldirektion, Direktion, Referat) oder die
Büroanschrift (Gebäude, Stock, Zimmer) sein. Die Verwendung der
amtlichen Anschrift ohne nähere Angaben - z.B. für Brüssel:
Europäische Kommission, B-1049 Brüssel - ist ebenfalls zulässig, auch
wenn sie den Arbeitsaufwand der mit der Verteilung der Post betrauten
Dienststellen erhöht. Die Mitarbeiter werden daher gebeten, den Personen
und Stellen, mit denen sie in Schriftwechsel stehen, von sich aus
ihre Büroanschrift anzugeben, um die Arbeit der für die Verteilung der
Post zuständigen internen Dienststellen zu erleichtern.
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