N° 83-2003 / 19.12.2003 | |
Jährliche Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge Der Rat hat im Dezember beschlossen, die Dienst- und Versorgungsbezüge rückwirkend ab 1. Juli 2002 anzugleichen. Die sich daraus ergebenden Nachzahlungen dürften vor Jahresende erfolgen. Darüber hinaus hat der Rat im Rahmen des Reformpakets eine Reihe von Übergangsmaßnahmen (Anhebung der Jahresbezüge, Anhebung des Rentenbeitragssatzes, Sonderabgabe) angenommen, die ab Januar 2004 anwendbar sind. Wie jedes Jahr können die Rechenfunktionen in ihrer jeweils neuesten Fassung unter folgender Anschrift abgerufen werden: Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst Ab 1. Januar 2004 gelten die folgenden Berichtigungskoeffizienten:
Ab 1. Januar 2004 gilt die folgende Grundgehaltstabelle:
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