N° 4-2004 / 26.01.2004

AN ALLE BEAMTEN, 
DIE IN DELEGATIONEN IN DRITTLÄNDERN TÄTIG SIND
BZW. NUN IN DIE ZENTRALTEN DIENSTSTELLEN ZURÜCKGEKEHRT SIND


Betreff: Gesetzliche Feiertage

Rückwirkender Ausgleich für gesetzliche Feiertage für den Zeitraum
Juli 1997 bis Mai 2003


Das Gericht erster Instanz hob in seinem Urteil vom 7. Mai 2003 (Rechtssache T-23/01 Kimman gegen Kommission) den Beschluss der Kommission vom 17. Juli 1997 (Beschluss Nr. E/1997/1051) auf. Eine unmittelbare Folge davon war, dass Beamte in Drittländern vom 7. Mai 2003 an Anspruch auf alle gesetzlichen Feiertage ihres Einsatzortes hatten.

Außerdem wurde beschlossen, allen Beamten, die zwischen Juli 1997 und Mai 2003 in Delegationen in Drittländern tätig waren, einen Ausgleich von zwei Tagen pro vollem Dienstjahr bzw. von einem Tag pro halbem Dienstjahr zu gewähren. Auf diese Weise können sie insgesamt/höchstens elf Tage erhalten.

Die Beamten werden gebeten, im beiliegenden Formblatt  nähere Angaben zu den Delegationen, in denen sie gearbeitet haben, und den genauen Einsatzzeiten zu machen. Diese Formblätter müssen vom Delegationsleiter unterzeichnet und vor dem 15. Februar 2004 an Relex K-2 weitergeleitet werden. Die Beamten erhalten die Ausgleichstage zusammen mit ihrem Jahresurlaub 2004.

Beamte, die das entsprechende Formblatt nicht ausfüllen, erhalten keine Ausgleichstage.

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    Auteur: RELEX K2