N° 12-2004 / 25.02.2004

Jahresuntersuchung und zusätzliche Untersuchungen im Jahr 2004

Am 17-02-2004 hat die Anstellungsbehörde folgendes beschlossen:
 
Die Arzthonorare für die Jahresuntersuchung der Beamten werden 2004 bis zu einem Höchstbetrag von 42 Euro erstattet.
 
Es wird darauf hingewiesen, daß für die zusätzlichen besonderen Untersuchungen, die im Rahmen des gemeinsamen Programms für die Jahresuntersuchungen vom konsultierten Arzt verlangt werden, eine vorherige Genehmigung des Vertrauensarztes des Organs erforderlich ist. Diese vorherige Genehmigung ist eine unerläßliche Voraussetzung dafür, dass die Kosten in voller Höhe vom Organ übernommen werden. Die Kosten besonderer Untersuchungen, die nicht vorher genehmigt worden sind, können von der Krankenkasse zu dem im Rahmen des Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems festgesetzten Satz übernommen werden.
 
Beamten, die in einem Land außerhalb des Gebietes der Gemeinschaften dienstlich verwendet werden und einen ordnungsgemäß begründeten Antrag vorlegen, kann eine höhere als die oben genannte Erstattung gewährt werden.
 
Im Falle des in Brüssel dienstlich verwendeten Personals sind die Anträge auf Erstattung der Arzthonorare beim Ärztlichen Dienst, BRE2 6/397, einzureichen.
 
Hingegen sind bei der Abrechnungsstelle des Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems die Anträge auf Erstattung jener Kosten einzureichen, die für Behandlungen verauslagt wurden, welche anläßlich der im Rahmen der Jahresuntersuchung verlangten zusätzlichen Untersuchungen vom Arzt empfohlen und verschrieben wurden.

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   Author: ADMIN C4