ANMELDUNG DER SCHÜLER IN DEN EUROPÄISCHEN SCHULEN FÜR DAS
SCHULJAHR 2004/2005
INTERNE INFORMATIONEN FÜR DIE EUROPÄISCHEN
INSTITUTIONEN
EUROPÄISCHE SCHULEN Februar 2004
Die Direktoren der drei Europäischen Schulen:
Brüssel I: Uccle: Herr Kari KIVINEN,
Brüssel II: Woluwé-Saint-Lambert: Herr Dimitri SFINGOPOULOS
Brüssel III: Ixelles: Herr Peter HILMERSSON
bitten die Eltern, die ihre Kinder für den Schulbeginn im September 2004
anmelden möchten, ihren Aufnahmeantrag zwischen Montag, dem 22. März
und Freitag, dem 02. April 2004 einzureichen.
Nach dem 02. April 2004 werden nur noch Anträge von Familien
entgegengenommen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Belgien wohnten.
Öffnungszeiten der Sekretariate: von Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00
Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, außer Mittwochnachmittag.
- AUFTEILUNG DER SCHÜLER AUF DIE DREI SCHULEN
Die Schüler werden den Schulen ihres Wohngebiets zugewiesen.
Sekretariaten der drei Schulen:
BRÜSSEL I: |
46, Avenue du Vert Chasseur - 1180
BRUXELLES
Sekretärin: Frau Hélène EVRARD (Tel.: 02/373.86.05)
Tel: 02/373.86.11 - Fax: 02/375.47.16
E-mail : edhe@eursc.org |
BRÜSSEL II: |
75, Avenue Oscar Jespers - 1200
BRUXELLES
Sekretärin: Frau Evelyne DEWEER
Tel: 02/774.22.11 - Fax: 02/774.22.43
E-mail : dree@eursc.org |
BRÜSSEL III: |
135, Boulevard du Triomphe - 1050
BRUXELLES
Sekretärin: Frau Reile RAMAEKERS (rsre@eursc.org)
Frau Maggie VAN DEN OSTENDE (veme@eursc.org)
Tel: 02/629.47.00 - Fax: 02/629.47.92 |
Die Schulen antworten auf die Anträge in den Monaten Juni und Juli
erst, wenn alle erforderlichen Dokumente in der Akte vorhanden sind.
- FÜR DIE ANMELDUNG ERFORDERLICHE DOKUMENTE:
- Ein ordnungsgemäß ausgefüllter Aufnahmeantrag
Diese Aufnahmeanträge sind erhältlich im «Bureau d'Accueil et
d'Information» (ADMINFO) der Europäischen Kommission sowie beim
«Service du Personnel» oder dem «Service Social» der Organe der
Europäischen Union. Auch in den Sekretariaten der Schulen stehen sie
zur Verfügung.
Die Eltern werden gebeten, für Schüler, die von anderen Schulen
kommen, alle erbetenen Auskünfte zu erteilen und besonders sehr
deutlich in der Sprache des Herkunftslandes die bisher besuchten
Klassen aufzuführen sowie die zweite gewählte Sprache und den Stand
der Sprachkenntnisse ihrer Kinder anzugeben.
- Eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift des
Originals.
- Ein Formular über das Arbeits-/Dienstverhältnis der Eltern,
vollständig ausgefüllt und unterzeichnet. Dieses unbedingt
erforderliche Dokument wird jedem Aufnahmeantrag beigefügt. Es
dient zur Berechnung des Schulgelds.
- Das Endjahreszeugnis des Schuljahres 2002/2003 mit den
Resultaten des Schuljahres. Das letzte Zeugnis des Schuljahres
2003/2004 der von dem Kind aktuell besuchten Schule. Dieses
Zeugnis muss genaue Angaben über die vom Kind im vergangenen/laufendem
Schuljahr erzielten Noten sowie gegebenenfalls den Vermerk darüber
enthalten, ob das Kind die für die Versetzung in die nächste Klasse
geforderten Bedingungen erfüllt oder nicht. Dieses Dokument ist nicht
für die Einschreibung in den Kindergarten und der 1. Klasse der
Primärstufe erforderlich.
- Ein Foto neueren Datums im Passbildformat.
Alle diese Dokumente sind unbedingt erforderlich, denn die
Aufnahme gilt erst dann als vollzogen, wenn sie in der Akte des Schülers
abgelegt sind (Art. 46 der Allgemeinen Schulordnung der Europäischen
Schulen). Sie werden bei Verlassen der Schule zurückgegeben.
- SCHÜLER, DIE BEREITS IN DIE SCHULE AUFGENOMMEN SIND
Die Schüler, welche die Schule bereits im Schuljahr 2003/2004 besuchten,
sind automatisch für das Schuljahr 2004/2005 eingeschrieben.
Die Kinder, die gegenwärtig die letzte Klasse des Kindergartens besuchen
und welche die Altersbedingungen erfüllen, werden automatisch in das
erste Schuljahr aufgenommen.
- AUFNAHMEALTER
- Kindergarten (sehr wichtig)
Bevorzugt werden Kinder mit 5 Jahren, also die Kinder, die zwischen
dem 1.1.1999 und 31.12.1999 geboren wurden.
Kinder, die am ersten Schultag 4 Jahre alt sind, können,
solange es noch freie Plätze gibt, aufgenommen werden.
- Erste Klasse der Grundschule
Um in die erste Klasse der Grundschule aufgenommen zu werden, muss das
Kind in dem Kalenderjahr, in dem die Einschulung erfolgt, sechs Jahre
alt werden. Auf schriftlichen Antrag der Eltern kann der Direktor
jedoch eine Überschreitung dieser Frist um einen Monat bewilligen,
falls der Schüler die von der Schule durchgeführten Reifetests
bestanden und der Schularzt das Gesuch befürwortet hat (Artikel 50 der
Allgemeinen Schulordnung der Europäischen Schulen).
- Höhere Klassen
Die Aufnahme unterliegt den gleichen Altersbedingungen, wobei die der
Klasse entsprechenden Jahre hinzuzurechnen sind.
- AUFBAU DER SCHULEN
- BRÜSSEL I - Uccle, Avenue du Vert Chasseur, 46, 1180
BRUXELLES
Stellvertretender Direktorin für den Kindergarten/Grundschule:
Frau Rosemarie CLERGET (Sekretariat: 02/373.87.15)
Stellvertretender Direktor für die höhere Schule: Herr
Giancarlo MARCHEGGIANO (Sekretariat: 02/373.86.19/54)
Die Europäische Schule Brüssel I umfasst sechs Sprachsektionen:
eine deutsche, englische, dänische, spanische, französische und
italienische, und dies vom Kindergarten bis zur letzten Klasse der
Sekundarstufe.
Die Europäische Schule Brüssel I wird polnische, ungarische,
slowenische und maltesische Schüler aufnehmen.
- BRÜSSEL II - Woluwé-St-Lambert, Avenue Oscar Jespers,
75, 1200 BRUXELLES
Stellvertretender Direktor für Kindergarten/Grundschule: Herr
Dieter HOLTHUSEN (Sekretariat: 02/774.22.11/09)
Stellvertretender Direktor für die höhere Schule: Herr Francis
McGURK (Sekretariat: 02/774.22.35)
Die Schule Brüssel II umfasst acht Sprachsektionen: eine
deutsche, englische, finnische, französische, italienische,
niederländische, portugiesische, schwedische und zwar vom Kindergarten
bis zur Abschlussklasse der höheren Schule.
Die Europäische Schule II wird estnische, lettische und litauische
Schüler aufnehmen.
- BRÜSSEL III - Ixelles, Boulevard du Triomphe, 135, 1050
BRUXELLES
Stellvertretende Direktorin für den Kindergarten/Grundschule:
Frau Codj BUSINARO
(Sekretariat: 02/629.47.63/72)
Stellvertretende Direktorin für die höhere Schule: Frau Toula
VASSILACOU
(Sekretariat: 02/629.47.09/10)
Die Schule Brüssel III umfasst sechs Sprachsektionen: eine
deutsche, englische, spanische, griechische, französische und
niederländische vom Kindergarten bis zur letzten Klasse der
Sekundarstufe.
Die Europäische Schule III wird tschechische, slowakische und
zypriotische Schüler aufnehmen.
- DATUM DES SCHULBEGINNS
Der Schulbeginn ist auf Dienstag, den 7. September 2004
festgesetzt.
- ERREICHBARKEIT DER SEKRETARIATE
Während der Sommerferien sind die Sekretariate der drei Schulen
erreichbar bis einschließlich 30. Juli 2004. Im Monat August werden sie
nur an den folgenden Tagen offen sein:
BRÜSSEL I: vom 23. bis 27. August 2004, von 9 bis 14.30 Uhr und vom 30.
August bis 3. September, von 9 bis 16 Uhr
BRÜSSEL II: vom 16. bis 31. August 2004, von 9 bis 12 Uhr.
BRÜSSEL III: vom 16. bis 31. August, von 9 bis 16 Uhr
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