N° 17-2004 / 12.03.2004

ANMELDUNG DER SCHÜLER IN DEN EUROPÄISCHEN SCHULEN FÜR DAS SCHULJAHR 2004/2005

INTERNE INFORMATIONEN FÜR DIE EUROPÄISCHEN INSTITUTIONEN

EUROPÄISCHE SCHULEN Februar 2004

Die Direktoren der drei Europäischen Schulen:

Brüssel I: Uccle: Herr Kari KIVINEN,
Brüssel II: Woluwé-Saint-Lambert: Herr Dimitri SFINGOPOULOS
Brüssel III: Ixelles: Herr Peter HILMERSSON

bitten die Eltern, die ihre Kinder für den Schulbeginn im September 2004 anmelden möchten, ihren Aufnahmeantrag zwischen Montag, dem 22. März und Freitag, dem 02. April 2004 einzureichen.

Nach dem 02. April 2004 werden nur noch Anträge von Familien entgegengenommen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Belgien wohnten.

Öffnungszeiten der Sekretariate: von Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, außer Mittwochnachmittag.

  1. AUFTEILUNG DER SCHÜLER AUF DIE DREI SCHULEN

    Die Schüler werden den Schulen ihres Wohngebiets zugewiesen.

    Sekretariaten der drei Schulen:
     
    BRÜSSEL I: 46, Avenue du Vert Chasseur - 1180 BRUXELLES
    Sekretärin: Frau Hélène EVRARD (Tel.: 02/373.86.05)
    Tel: 02/373.86.11 - Fax: 02/375.47.16
    E-mail : edhe@eursc.org
    BRÜSSEL II: 75, Avenue Oscar Jespers - 1200 BRUXELLES
    Sekretärin: Frau Evelyne DEWEER
    Tel: 02/774.22.11 - Fax: 02/774.22.43
    E-mail : dree@eursc.org
    BRÜSSEL III: 135, Boulevard du Triomphe - 1050 BRUXELLES
    Sekretärin: Frau Reile RAMAEKERS (rsre@eursc.org)
    Frau Maggie VAN DEN OSTENDE (veme@eursc.org)
    Tel: 02/629.47.00 - Fax: 02/629.47.92

    Die Schulen antworten auf die Anträge in den Monaten Juni und Juli erst, wenn alle erforderlichen Dokumente in der Akte vorhanden sind.
     

  2. FÜR DIE ANMELDUNG ERFORDERLICHE DOKUMENTE:
     
    1. Ein ordnungsgemäß ausgefüllter Aufnahmeantrag
      Diese Aufnahmeanträge sind erhältlich im «Bureau d'Accueil et d'Information» (ADMINFO) der Europäischen Kommission sowie beim «Service du Personnel» oder dem «Service Social» der Organe der Europäischen Union. Auch in den Sekretariaten der Schulen stehen sie zur Verfügung.
      Die Eltern werden gebeten, für Schüler, die von anderen Schulen kommen, alle erbetenen Auskünfte zu erteilen und besonders sehr deutlich in der Sprache des Herkunftslandes die bisher besuchten Klassen aufzuführen sowie die zweite gewählte Sprache und den Stand der Sprachkenntnisse ihrer Kinder anzugeben.
       
    2. Eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift des Originals.
       
    3. Ein Formular über das Arbeits-/Dienstverhältnis der Eltern, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet. Dieses unbedingt erforderliche Dokument wird jedem Aufnahmeantrag beigefügt. Es dient zur Berechnung des Schulgelds.
       
    4. Das Endjahreszeugnis des Schuljahres 2002/2003 mit den Resultaten des Schuljahres. Das letzte Zeugnis des Schuljahres 2003/2004 der von dem Kind aktuell besuchten Schule. Dieses Zeugnis muss genaue Angaben über die vom Kind im vergangenen/laufendem Schuljahr erzielten Noten sowie gegebenenfalls den Vermerk darüber enthalten, ob das Kind die für die Versetzung in die nächste Klasse geforderten Bedingungen erfüllt oder nicht. Dieses Dokument ist nicht für die Einschreibung in den Kindergarten und der 1. Klasse der Primärstufe erforderlich.
       
    5. Ein Foto neueren Datums im Passbildformat.

    Alle diese Dokumente sind unbedingt erforderlich, denn die Aufnahme gilt erst dann als vollzogen, wenn sie in der Akte des Schülers abgelegt sind (Art. 46 der Allgemeinen Schulordnung der Europäischen Schulen). Sie werden bei Verlassen der Schule zurückgegeben.
     

  3. SCHÜLER, DIE BEREITS IN DIE SCHULE AUFGENOMMEN SIND

    Die Schüler, welche die Schule bereits im Schuljahr 2003/2004 besuchten, sind automatisch für das Schuljahr 2004/2005 eingeschrieben.
    Die Kinder, die gegenwärtig die letzte Klasse des Kindergartens besuchen und welche die Altersbedingungen erfüllen, werden automatisch in das erste Schuljahr aufgenommen.
     
  4. AUFNAHMEALTER
     
    1. Kindergarten (sehr wichtig)
      Bevorzugt werden Kinder mit 5 Jahren, also die Kinder, die zwischen dem 1.1.1999 und 31.12.1999 geboren wurden.
      Kinder, die am ersten Schultag 4 Jahre alt sind, können, solange es noch freie Plätze gibt, aufgenommen werden.
       
    2. Erste Klasse der Grundschule

      Um in die erste Klasse der Grundschule aufgenommen zu werden, muss das Kind in dem Kalenderjahr, in dem die Einschulung erfolgt, sechs Jahre alt werden. Auf schriftlichen Antrag der Eltern kann der Direktor jedoch eine Überschreitung dieser Frist um einen Monat bewilligen, falls der Schüler die von der Schule durchgeführten Reifetests bestanden und der Schularzt das Gesuch befürwortet hat (Artikel 50 der Allgemeinen Schulordnung der Europäischen Schulen).
       
    3. Höhere Klassen
      Die Aufnahme unterliegt den gleichen Altersbedingungen, wobei die der Klasse entsprechenden Jahre hinzuzurechnen sind.
       
  5. AUFBAU DER SCHULEN
     
    1. BRÜSSEL I - Uccle, Avenue du Vert Chasseur, 46, 1180 BRUXELLES

      Stellvertretender Direktorin für den Kindergarten/Grundschule: Frau Rosemarie CLERGET (Sekretariat: 02/373.87.15)
       
      Stellvertretender Direktor für die höhere Schule: Herr Giancarlo MARCHEGGIANO (Sekretariat: 02/373.86.19/54)

      Die Europäische Schule Brüssel I umfasst sechs Sprachsektionen: eine deutsche, englische, dänische, spanische, französische und italienische, und dies vom Kindergarten bis zur letzten Klasse der Sekundarstufe.

      Die Europäische Schule Brüssel I wird polnische, ungarische, slowenische und maltesische Schüler aufnehmen.
       
    2. BRÜSSEL II - Woluwé-St-Lambert, Avenue Oscar Jespers, 75, 1200 BRUXELLES

      Stellvertretender Direktor für Kindergarten/Grundschule: Herr Dieter HOLTHUSEN (Sekretariat: 02/774.22.11/09)
       
      Stellvertretender Direktor für die höhere Schule: Herr Francis McGURK (Sekretariat: 02/774.22.35)

      Die Schule Brüssel II umfasst acht Sprachsektionen: eine deutsche, englische, finnische, französische, italienische, niederländische, portugiesische, schwedische und zwar vom Kindergarten bis zur Abschlussklasse der höheren Schule.

      Die Europäische Schule II wird estnische, lettische und litauische Schüler aufnehmen.
       
    3. BRÜSSEL III - Ixelles, Boulevard du Triomphe, 135, 1050 BRUXELLES

      Stellvertretende Direktorin für den Kindergarten/Grundschule: Frau Codj BUSINARO
      (Sekretariat: 02/629.47.63/72)

      Stellvertretende Direktorin für die höhere Schule: Frau Toula VASSILACOU
      (Sekretariat: 02/629.47.09/10)

      Die Schule Brüssel III umfasst sechs Sprachsektionen: eine deutsche, englische, spanische, griechische, französische und niederländische vom Kindergarten bis zur letzten Klasse der Sekundarstufe.
       
      Die Europäische Schule III wird tschechische, slowakische und zypriotische Schüler aufnehmen.
       
  6. DATUM DES SCHULBEGINNS

    Der Schulbeginn ist auf Dienstag, den 7. September 2004 festgesetzt.
     
  7. ERREICHBARKEIT DER SEKRETARIATE

    Während der Sommerferien sind die Sekretariate der drei Schulen erreichbar bis einschließlich 30. Juli 2004. Im Monat August werden sie nur an den folgenden Tagen offen sein:

    BRÜSSEL I: vom 23. bis 27. August 2004, von 9 bis 14.30 Uhr und vom 30. August bis 3. September, von 9 bis 16 Uhr
    BRÜSSEL II: vom 16. bis 31. August 2004, von 9 bis 12 Uhr.
    BRÜSSEL III: vom 16. bis 31. August, von 9 bis 16 Uhr


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   Author: ADMIN/D/4-Ecoles Européennes