N° 32-2004 / 05.05.2004

ab dem 1. mai 2004 für die dienst- und versorgungsbezüge sowie für die überweisungen geltende berichtigungskoeffizienten

Der Rat hat am 30. April 2004 die Verordnungen zur Festsetzung der ab dem 1. Mai 2004 geltenden Berichtigungskoeffizienten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge, für die Versorgungsbezüge in den Mitgliedstaaten sowie für die Bezüge in den neuen Mitgliedstaaten festgelegt.
Ab dem 1. Mai 2004 gelten die folgenden Berichtigungskoeffizienten :



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   Author: ADMIN B.1