INTERNE RICHTLINIE DER KOMMISSION
Betrifft: |
Ruhegehalt, Richtigkeit seiner
Feststellung – Berücksichtigung aller Faktoren. |
Am 7. April 2004 hat das Kollegium der Verwaltungsleiter
im schriftlichen Verfahren die Schlussfolgerungen 228/04 (siehe Anhang)
angenommen, die innerhalb der Kommission ab dem 1. Mai 2004 Anwendung
finden.
Horst REICHENBACH
Anhang
Luxembourg, 7. April 2004
SCHLUSSFOLGERUNGEN 228/04
DER VERWALTUNGSLEITER, ANGENOMMEN IM SCHRIFTLICHEN VERFAHREN AM 7. APRIL
2004
Betrifft: |
Ruhegehalt, Richtigkeit seiner
Feststellung – Berücksichtigung aller Faktoren. |
SEC(2004)411
Damit die Ruhegehaltsansprüche der Beamten, Zeitbediensteten und
Vertragsbediensteten, die nach einer häufig komplexen Laufbahn in den
Ruhestand versetzt wurden, regelgerecht festgestellt werden können, ist
dafür zu sorgen, dass sämtliche Verfügungen, die diesbezüglich von Belang
sind, zusammen mit den Unterlagen, aus denen ihre Umsetzung hervorgeht, in
einer einzigen Akte zusammengestellt werden.
Das bei der Kommission verwendete Informatiksystem SYSPER und jedes
andere, in einem anderen Organ verwendete System muss in der Lage sein,
anhand einer einheitlichen Arbeitsmethode zu jedem Zeitpunkt einen
vollständigen Überblick über die diesbezügliche Situation eines jeden
Beamten, Zeitbediensteten und Vertragsbediensteten zu geben.
Diese Schlussfolgerungen finden ab dem 1. Mai 2004 Anwendung. Mit ihnen
werden die Schlussfolgerungen 142/86, die die Verwaltungsleiter auf ihre
158. Sitzung am 30. Mai 1986 angenommen hatten, aufgehoben und ersetzt.
Luxemburg, den 07.04.2004
Für das Kollegium der
Verwaltungsleiter
|