N° 42-2004 / 25.05.2004

INTERNE RICHTLINIE DER KOMMISSION

Betrifft: Ruhegehalt, Richtigkeit seiner Feststellung – Berücksichtigung aller Faktoren.

Am 7. April 2004 hat das Kollegium der Verwaltungsleiter im schriftlichen Verfahren die Schlussfolgerungen 228/04 (siehe Anhang) angenommen, die innerhalb der Kommission ab dem 1. Mai 2004 Anwendung finden.

Horst REICHENBACH

Anhang

Luxembourg, 7. April 2004

SCHLUSSFOLGERUNGEN 228/04
 
DER VERWALTUNGSLEITER, ANGENOMMEN IM SCHRIFTLICHEN VERFAHREN AM 7. APRIL 2004

Betrifft: Ruhegehalt, Richtigkeit seiner Feststellung – Berücksichtigung aller Faktoren.

SEC(2004)411

Damit die Ruhegehaltsansprüche der Beamten, Zeitbediensteten und Vertragsbediensteten, die nach einer häufig komplexen Laufbahn in den Ruhestand versetzt wurden, regelgerecht festgestellt werden können, ist dafür zu sorgen, dass sämtliche Verfügungen, die diesbezüglich von Belang sind, zusammen mit den Unterlagen, aus denen ihre Umsetzung hervorgeht, in einer einzigen Akte zusammengestellt werden.
 
Das bei der Kommission verwendete Informatiksystem SYSPER und jedes andere, in einem anderen Organ verwendete System muss in der Lage sein, anhand einer einheitlichen Arbeitsmethode zu jedem Zeitpunkt einen vollständigen Überblick über die diesbezügliche Situation eines jeden Beamten, Zeitbediensteten und Vertragsbediensteten zu geben.
 
Diese Schlussfolgerungen finden ab dem 1. Mai 2004 Anwendung. Mit ihnen werden die Schlussfolgerungen 142/86, die die Verwaltungsleiter auf ihre 158. Sitzung am 30. Mai 1986 angenommen hatten, aufgehoben und ersetzt.
 
Luxemburg, den 07.04.2004

Für das Kollegium der Verwaltungsleiter


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   Author: PMO.04