N° 78-2004 / 25.04.2004

Brüssel, den 7.4.2004.
K(2004) 1313

BESCHLUSS DER KOMMISSION - vom 7.4.2004

über allgemeine Durchführungsbestimmungen zur Annahme des Leitfadens für Dienstreisen für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Kommission

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN –

gestützt auf das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie auf die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften, festgelegt durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates(1) , insbesondere auf Artikel 71 des Statuts über die Erstattung in Ausübung oder anlässlich der Ausübung des Amtes entstandener Kosten und Artikel 11 bis 13a des Anhangs VII des Statuts,

gestützt auf den Beschluss der Kommission vom 23. Mai 2003 zur Annahme des Leitfadens für Dienstreisen für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Kommission,

nach Stellungnahme des Statutsbeirats,

nach Anhörung der Personalvertretung,

in der Erwägung, dass der derzeitig geltende Leitfaden für Dienstreisen infolge der Änderungen der Artikel 11 bis 13a des Anhangs VII des Statuts durch neue Bestimmungen ersetzt werden muss -

HAT FOLGENDE BESTIMMUNGEN ERLASSEN:

Artikel 1

Die neue Fassung des "Leitfadens für Dienstreisen für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften" im Anhang zu diesen Bestimmungen wird angenommen.

Artikel 2

Mit diesen Bestimmungen wird der Beschluss vom 23. Mai 2003 über den Leitfaden für Dienstreisen aufgehoben und ersetzt.

Artikel 3

Diese Bestimmungen treten am 1. Mai 2004 in Kraft

Brüssel, den 7.4.2004.

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Footnotes
(1) ABl. L 56 vom 4.3.1968, S.1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 (ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1).
 

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   Author: PMO 02