Brüssel, den 7.4.2004.
K(2004) 1313
BESCHLUSS DER KOMMISSION -
vom 7.4.2004
über allgemeine Durchführungsbestimmungen zur Annahme des Leitfadens für
Dienstreisen für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen
Kommission
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN –
gestützt auf das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie
auf die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser
Gemeinschaften, festgelegt durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr.
259/68 des Rates(1) , insbesondere auf Artikel 71 des Statuts über die
Erstattung in Ausübung oder anlässlich der Ausübung des Amtes entstandener
Kosten und Artikel 11 bis 13a des Anhangs VII des Statuts,
gestützt auf den Beschluss der Kommission vom 23. Mai 2003 zur Annahme des
Leitfadens für Dienstreisen für die Beamten und sonstigen Bediensteten der
Europäischen Kommission,
nach Stellungnahme des Statutsbeirats,
nach Anhörung der Personalvertretung,
in der Erwägung, dass der derzeitig geltende Leitfaden für Dienstreisen
infolge der Änderungen der Artikel 11 bis 13a des Anhangs VII des Statuts
durch neue Bestimmungen ersetzt werden muss -
HAT FOLGENDE BESTIMMUNGEN ERLASSEN:
Artikel 1
Die neue Fassung des "Leitfadens für Dienstreisen für die Beamten und
sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften"
im Anhang
zu
diesen Bestimmungen wird angenommen.
Artikel 2
Mit diesen Bestimmungen wird der Beschluss vom 23. Mai 2003 über den
Leitfaden für Dienstreisen aufgehoben und ersetzt.
Artikel 3
Diese Bestimmungen treten am 1. Mai 2004 in Kraft
Brüssel, den 7.4.2004.
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Footnotes
(1) ABl. L 56 vom 4.3.1968, S.1, zuletzt
geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 (ABl. L 124 vom
27.4.2004, S. 1).
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