N° 89-2004 / 01.07.2004 | |
INTERNE RICHTLINIE DER KOMMISSION Betrifft: Halbzeittätigkeit und Teilzeittätigkeit Am 19. Mai 2004 hat das Kollegium der Verwaltungsleiter im schriftlichen Verfahren die Schlussfolgerungen 234/04 (siehe Anhang) angenommen, die innerhalb der Kommission ab dem 1. Mai 2004 Anwendung finden. Horst REICHENBACH
Luxemburg, 19. Mai 2004 SCHLUSSFOLGERUNGEN 234/04 Betrifft: Halbzeittätigkeit und Teilzeittätigkeit Für das Kollegium der Verwaltungsleiter |
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Author: ADMIN A.6 |