N° 112-2004 / 17.09.2004

Überweisung eines Teiles der Bezüge

Bedienstete, die gemäß Artikel 17 Absatz 2 des Anhangs VII des Statuts einen Teil ihrer Bezüge überweisen möchten, um die außerhalb des Landes ihrer dienstlichen Verwendung entstehenden Kosten für die Ausbildung ihres Kindes bzw. ihrer Kinder zu bestreiten, werden gebeten, eine Kopie der Bescheinigung über den Besuch einer Lehranstalt sowie den Überweisungsantrag an Herrn José Sanchez Perez, PMO/2 Referat „Bezüge, Dienstreisen, Experten“, B28 6/122, Tel. 54890, Fax 93566, zu schicken.

Für Bedienstete mit Dienstort Luxemburg gilt folgende Adresse: Referat „Bezüge“ – PMO.5, JMO A1/113

Bedienstete mit Dienstort Ispra senden die Überweisungsanträge bitte an folgende Anschrift: PMO/6 Ispra – Sektor Individuelle Ansprüche - Gebäude 6A Büro 104; z. Hd. Herrn G. Carnielli

Damit die Überweisung ab November 2004 getätigt werden kann, muss der Antrag mit den beigefügten Bescheinigungen über den Besuch einer Lehranstalt unbedingt bis spätestens 24. Oktober 2004 (verbindlicher Annahmeschluss) bei der vorstehenden Anschrift eingehen

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass jede erst mit dem akademischen Jahr 2004-2005 einsetzende Überweisung gemäss den neuen statutären Bestimmungen auf die tatsächliche Ausbildungsbeihilfe begrenzt sein wird.

Gemäss Art. 17 des Anhangs XIII bleibt die Höhe bisher ausgeführter Überweisungen (falls weiterhin begründet) unverändert.

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   Auteur: PMO. 2