Jahresuntersuchung und zusätzliche
Untersuchungen im Jahr 2005
Am 24-11-2004 hat die Anstellungsbehörde folgendes
beschlossen:
Die Arzthonorare für die Jahresuntersuchung der Beamten werden 2005 bis zu
einem Höchstbetrag von 42 Euro erstattet.
Es wird darauf hingewiesen, daß für die zusätzlichen besonderen
Untersuchungen, die im Rahmen des gemeinsamen Programms für die
Jahresuntersuchungen vom konsultierten Arzt verlangt werden, eine
vorherige Genehmigung des Vertrauensarztes des Organs erforderlich ist.
Diese vorherige Genehmigung ist eine unerlässliche Voraussetzung dafür,
dass die Kosten in voller Höhe vom Organ übernommen werden. Die Kosten
besonderer Untersuchungen, die nicht vorher genehmigt worden sind, können
von der Krankenkasse zu dem im Rahmen des Gemeinsamen
Krankheitsfürsorgesystems festgesetzten Satz übernommen werden.
Beamten, die in einem Land außerhalb des Gebietes der Gemeinschaften
dienstlich verwendet werden und einen ordnungsgemäß begründeten Antrag
vorlegen, kann eine höhere als die oben genannte Erstattung gewährt
werden.
Im Falle des in Brüssel dienstlich verwendeten Personals sind die Anträge
auf Erstattung der Arzthonorare beim Ärztlichen Dienst, BRE2 6/397,
einzureichen.
Hingegen sind bei der Abrechnungsstelle des Gemeinsamen
Krankheitsfürsorgesystems die Anträge auf Erstattung jener Kosten
einzureichen, die für Behandlungen verauslagt wurden, welche anlässlich
der im Rahmen der Jahresuntersuchung verlangten zusätzlichen
Untersuchungen vom Arzt empfohlen und verschrieben wurden.
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