Jährliche Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2007
- In Anwendung des Anhangs XI des Statuts ("Methode") hat der Rat den Vorschlag
der Kommission angenommen, die Dienst- und Versorgungsbezüge rückwirkend
ab 1. Juli 2007 anzugleichen.
Für die Dienst- und Versorgungsbezüge in Belgien und Luxemburg gilt eine Erhöhung
um +1,0%. Diese Angleichung wird für die anderen Dienstorte durch die
Wirkung der Berichtigungskoeffizienten in Verbindung mit den Wechselkursen
unterschiedlich ausfallen.
Falls die Angleichung die Rückforderung zu viel gezahlter Beträge erfordert,
so kann diese gemäß Artikel 3 Absatz 6 des Anhangs XI auf einen Zeitraum von
höchstens zwölf Monaten verteilt werden.
- Des Weiteren sieht das Statut vor, dass der Satz für die Sonderabgabe
mit Wirkung vom 1. Januar 2008 um 0,42 Prozentpunkte
(von 3,79% auf 4,21 %) erhöht wird.
- Der Rentenbeitragssatz hat sich nicht geändert (10,25 %).
Wie schon in den Vorjahren steht Ihnen auf der Seite
ein aktualisierter Gehaltsrechner zur Verfügung.
Die Übersicht über die Berichtigungskoeffizienten kann abgerufen werden unter:
Die Gehaltstabellen können abgerufen werden unter:
Sollten Sie zu Ihrem konkreten Fall Fragen haben, wenden Sie sich bitte an
die PMO.
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