ANWENDUNG DER FLEXIBLEN REGELUNG
FÜR DIENSTFREIE TAGE FÜR 2009
In Anwendung der flexiblen Regelung für dienstfreie Tage steht es dem
Personal frei, am Gründonnerstag (9. April), am Karfreitag (10. April)
und/oder am Tag nach Himmelfahrt (22. Mai) zu arbeiten.
Der Jahresurlaub erhöht sich um die Zahl der dienstfreien Tage, an denen
gearbeitet wurde (um 1, 2 oder 3 Tage).
Die Mitarbeiter, die an diesen Tagen arbeiten möchten, sollten, durch
ihren Referatsleiter, den Verantwortlichen für Personalfragen ihrer
Generaldirektion/ihres Dienstes/ihres Amtes im Voraus benachrichtigen.
Jede Abteilung überprüft die Anwesenheit der betroffenen Beamten an diesen
Daten und lässt dem Verantwortlichen für Personalfragen ihrer
Generaldirektion/ihres Dienstes/ihres Amtes so bald wie möglich und
spätestens am 31.07 die Liste der Beamten und Bediensteten zukommen,
die tatsächlich an diesen Tagen gearbeitet haben. In der Liste werden die
Namen, Personalnummern und die jeweiligen Daten angegeben; dabei wird
präzisiert, ob es sich um einen halben oder vollen Tag handelt.
Die Kommission behält sich das Recht vor, diese Bestimmungen den
dienstlichen Erfordernissen entsprechend zu ändern.
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