Jährliche Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge
2008
- In Anwendung des Anhangs XI des Statuts ("Methode") hat der Rat den
Vorschlag der Kommission angenommen, die Dienst- und Versorgungsbezüge
rückwirkend ab 1. Juli 2008 anzugleichen(1).
Für die Dienst- und Versorgungsbezüge in Belgien und Luxemburg gilt eine
Erhöhung um +3,0%. Diese Angleichung wird für die anderen
Dienstorte durch die Wirkung der Berichtigungskoeffizienten in
Verbindung mit den Wechselkursen unterschiedlich ausfallen.
Falls die Angleichung die Rückforderung zu viel gezahlter Beträge
erfordert, so kann diese gemäß Artikel 3 Absatz 6 des Anhangs XI des
Statuts auf einen Zeitraum von höchstens zwölf Monaten verteilt werden.
- Wie bereits in Artikel 66a des Statuts vorgesehen, hat sich der Satz
für die Sonderabgabe mit Wirkung vom 1. Januar 2009 um 0,43
Prozentpunkte (von 4,21% auf 4,64%) erhöht.
- Der Rentenbeitragssatz erhöht sich um 0,65 Prozentpunkte(2)
(von 10,25% auf 10,9%).
Wie schon in den Vorjahren steht Ihnen auf der Seite
ein aktualisierter Gehaltsrechner zur Verfügung.
Die Übersicht über die Berichtigungskoeffizienten kann abgerufen werden
unter:
Die Gehaltstabellen können abgerufen werden unter:
Sollten Sie zu Ihrem konkreten Fall Fragen haben, wenden Sie sich bitte
an die PMO.
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Footnotes
(1) Verordnung (EG, Euratom) Nr.
1323/2008 des Rates vom 18. Dezember 2008 zur Angleichung der Dienst- und
Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen
Gemeinschaften sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst-
und Versorgungsbezüge anwendbar sind, mit Wirkung vom 1. Juli 2008 (ABl. L
345 vom 23.12.2008, S. 10).
(2) Verordnung (EG, Euratom) Nr.
1324/2008 des Rates vom 18. Dezember 2008 zur Anpassung des Beitragssatzes
zum Versorgungssystem der Beamten und sonstigen Bediensteten der
Europäischen Gemeinschaften mit Wirkung vom 1. Juli 2008 (ABl. L 345 vom
23.12.2008, S. 17). |