Aufforderung zur Interessenbekundung, EPSO – ständige
Mitglieder des Prüfungsausschusses
Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) sucht ständige
Mitglieder des Prüfungsausschusses.
Hierzu ist
Aufforderung zur Interessenbekundung, EPSO (Anhang 1) zu konsultieren.
Dieser umfaßt insbesondere Informationen zur Natur der Aufgaben an den
Zulassungs- und Beschäftigungsbedingungen sowie am Auswahlverfahren.
Die Anmeldung erfolgt elektronisch über den
EPSO website.
Die Frist für die elektronische Anmeldung endet am 30. Oktober 2009 um
12.00 Uhr (mittags) Brüsseler Zeit.
Fragen zu dieser Aufforderung zur Interessenbekundung sind per
Mail-Formular zu richten. |