>> de | en | fr  N° 4-2010 / 22.01.2010
 

BEKANNTMACHUNG DER INTERNEN AUSWAHLVERFAHREN

ASSISTENTEN AST1 (COM/INT/EU2/10/AST1)
ASSISTENTEN AST3 (COM/INT/EU2/10/AST3)
Fachgebiet 1: Verwaltungsassistenten
Fachgebiet 2: Chefsekretäre
VERWALTUNGSRÄTE AD5 (COM/INT/EU2/10/AD5)
REFERATSLEITER AD9 (COM/INT/EU2/10/AD9)
REFERATSLEITER AD12 (COM/INT/EU2/10/AD12)
BULGARISCHER ODER RUMÄNISCHER STAATSBÜRGERSCHAFT

Die Europäische Kommission führt Zulassungstests und interne Auswahlverfahren zur Ernennung von Beamten bulgarischer oder rumänischer Staatsbürgerschaft durch.

Die Anmeldung erfolgt elektronisch über die nachstehenden Links. Die Frist für die elektronische Anmeldung endet am 22. Februar 2010 um 12.00 Uhr (mittags) Brüsseler Zeit.

Für weitere Informationen sollten die Bewerber die Bekanntmachung des betreffenden internen Auswahlverfahrens konsultieren. Diese Bekanntmachungen der internen Auswahlverfahren werden gemäß Artikel 1 Absatz 3 in Anhang III des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Weiterführende Angaben finden sich in der Anmeldeanleitung (Anhang 5). Auf der Seite „Auswahlverfahren" der Website Personal und Verwaltung, die eine Rubrik Häufig gestellte Fragen enthält, finden sich ebenfalls hilfreiche Informationen.

Über den Fortgang des internen Auswahlverfahrens, zu dem Sie sich angemeldet haben, können Sie sich informieren, indem Sie Ihr EPSO-Konto konsultieren. Zu beachten: Individuelle Informationen, die sich auf die Teilnahme an den Zulassungstests und den verschiedenen Prüfungen des Auswahlverfahrens beziehen, sind nur über das EPSO-Konto der Bewerber abrufbar.

Die praktische Organisation dieser internen Auswahlverfahren wird von EPSO (und nicht von der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit) durchgeführt. Jeder Schriftwechsel im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren erfolgt über das Sekretariat, das mit dem internen Auswahlverfahren befasst ist. Bitte setzen Sie sich nur dann mit dem Sekretariat des internen Auswahlverfahrens in Verbindung, wenn Ihnen die oben angeführten Referenzunterlagen nicht weiterhelfen.

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   Verfasser: HR.B.2