>> de | en | fr  N° 19-2010 / 11.03.2010
 

Einführung von Telearbeit in den Dienststellen der Kommission

Die Entscheidung zur Einführung von Telearbeit in den Dienststellen der Kommission, im Anhang dieser Verwaltungsmitteilung , wurde am 18. Dezember 2009 angenommen und ist in allen Generaldirektionen vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2015 anwendbar.

Diese Entscheidung ersetzt die Mitteilung C(2006)6831 und die diesbezüglichen Leitlinien für Telearbeit bei der Kommission.

Die Entscheidung ist für das gesamte Personal der Institution ungeachtet seines Statuts anwendbar: dies umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit, Hilfskräfte, Vertragsbedienstete, Örtliche Bedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige. Angestellte von Dienstleistungsunternehmen, Dienstleister und Zeitarbeitskräfte
sind nicht von dieser Regelung betroffen.

Die Verwaltung der Telearbeit wird in jeder Generaldirektion dezentral gehandhabt.

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   Verfasser: HR.B.5