Informations Administratives
06.04.1999
Spécial
INTERINSTUTIONS, TOUS LIEUX D'AFFECTATION
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Europaische schulen


ANMELDUNG DER SCHÜLER FÜR DAS SCHULJAHR 1999/2000

Die Direktoren der drei Europäischen Schulen :

Brüssel I : Uccle, Herr Rien JONKERS
Brüssel II : Woluwe-Saint-Lambert, Herr Antonio PINO und
Brüssel III : Ixelles, Herr Jacques STEIWER

bitten die Eltern, die ihre Kinder für den Schul-beginn im September 1999, anmelden möchten, ihren Aufnahmeantrag zwischen Montag, 12. April 1999, und Donnerstag, 22. April 1999, um 12.00 Uhr zu stellen.

Nach dem 22. April 1999 werden nur mehr Anträge von Familien entgegengenommen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Belgien wohnten.

Öffnungszeiten der Sekretariate : von Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, ausser Mittwochnachmittag.

A. AUFTEILUNG DER SCHÜLER AUF DIE DREI SCHULEN :

Die Einschreibeformulare sind in den Sekretariaten der drei Schulen erhältlich :

BRÜSSEL I : 46, Avenue du Vert Chasseur, 1180 BRUXELLES
Sekretär : Herr Pol SAUCEZ
Tel. : 373.86.11 - Fax : 375.47.16

BRÜSSEL II : 75, Avenue Oscar Jespers, 1200 BRUXELLES
Sekretärin : Frau Evelyne DEWEER
Tel. : 774.22.11 - Fax : 772.05.30

BRÜSSEL III : 151, Boulevard du Triomphe, 1050 BRUXELLES
Sekretärin : Frau Reile RAMAEKERS
Tel. : 629.47.00 - Fax : 629.47.92

Die Schule Brüssel III schreibt nur Schüler für die 1. bis 6. Klasse der höheren Schule ein.

Die Schulen antworten auf die Anträge im Juni und Juli erst, wenn alle erforderlichen Dokumente in der Akte vorhanden sind
.

B. Für die Anmeldung ERFORDERLICHE DOKUMENTE :

  1. Ein ordnungsgemäss ausgefüllter Aufnahmeantrag

    Diese Aufnahmeanträge sind im Sekretariat beider Schulen erhältlich. Sie stehen den Eltern auch im «Bureau d'Accueil et d'Information» der europäischen Kommission sowie beim «Service du Personnel» oder dem «Service Social» der Organe der Europäischen Union zur Verfügung.
    Die Eltern werden gebeten, für Schüler, die von anderen Schulen kommen, alle erbetenen Auskünfte zu erteilen und besonders sehr deutlich in der Sprache des Herkunftslandes die bisher besuchten Klassen aufzuführen sowie die zweite gewählte Sprache und den Stand der Sprachkenntnisse ihrer Kinder anzugeben.


  2. Eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift des Originals.


  3. Ein Formular über das Arbeits-/Dienstverhältnis der Eltern, vollständig ausgfüllt und unterzeichnet. Dieses unbedingt erforderliche Dokument wird jedem Aufnahmeantrag beigfügt. Es dient zur Berechnung des Schulgelds.


  4. Ein Zeugnisder von dem Kind im letzten Schuljahr besuchten Schule. Dieses Zeugnis muss genaue Angaben über die vom Kind im vergangenen Schuljahr erzielten Noten sowie gegebenenfalls den Vermerk darüber enthalten, ob das Kind die für die Versetzung in die nächste Klasse geforderten Bedingungen erfüllt oder nicht (Art. 52 der Allgemeinen Schulordnung).


  5. Ein Photo neueren Datums im Passbildformat.

    Alle diese Dokumente sind unbedingt erforderlich, denn die Aufnahme gilt erst dann als

  6. vollzogen, wenn sie in der Akte des Schülers abgelegt sind (Art. 52 der Allgemeinen Schulordnung der Europäischen Schulen). Sie werden bei Verlassen der Schule zurückgegeben.

C. SCHÜLER DIE BEREITS IN DIE SCHULE AUFGENOMMEN SIND :

Die Schüler, die die Schule bereits im Schuljahr 1998/99 besuchten, sind automatisch für das Schuljahr 1999/2000 eingeschrieben.
Die Kinder, die gegenwärtig die letzte Klasse des Kindergartens besuchen und die Altersbedingungen erfüllen, werden automatisch in das erste Schuljahr aufgenommen.

Ihre Eltern müssen jedoch :
    a) eventuell einen Sonderantrag stellen, der für die zwischen dem 1. und 31. Januar 1994 geborenen Kinder erforderlich ist,
    b) die Vehikularsprache (Deutsch, Englisch, Französisch) angeben, falls dies noch nicht geschehen ist, sowie den gewünschten Religions- oder Ethikunterricht.


D. AUFNAHMEALTER

  1. Kindergarten

    Priorität bei der Aufnahme haben die Kinder, die am 31. Dezember 1999 fünf Jahre alt sind.

    Kinder, die am 31. Dezember 1999 vier Jahre alt sind, können aufgenommen werden.


  2. Erste Klasse der Grundschule

    Um in die erste Klasse der Grundschule aufgenommen zu werden, muss der Schüler in dem Kalenderjahr, in dem seine Einschulung erfolgt, sechs Jahre alt werden. Auf schriftlichen Antrag der Eltern kann der Direktor jedoch eine Überschreitung dieser Frist um einen Monat bewilligen, falls der Schüler die von der Schule durchgeführten Reifetests bestanden und der Schularzt das Gesuch befürwortet hat.


  3. Kindergarten und erste und zweite Klasse der Grundschule (NUR FÜR DIE SCHULE BRÜSSEL I)

    Die Schule macht die Eltern der Schüler des Kindergartens und des 1. und 2. Schul-jahrs darauf aufmerksam, dass diese Klassen am Freitagnachmittag keinen Unterricht haben. Der Transport zum Elternhaus muss von den Eltern vorgenommen werden. Die Kinder können in der Schule essen, wenn die Eltern dies wünschen.


  4. Höhere Klassen

    Die Aufnahme unterliegt den gleichen Altersbedingungen, wobei die der Klasse entsprechenden Jahre hinzuzurechnen sind.

E. AUFBAU DER SCHULEN

1. BRÜSSEL I - Uccle, Avenue du Vert Chasseur, 46, 1180 BRUXELLES

Stellvertretender Direktor für die Grundschule : Herr José ROCHA CARNEIRO

(Herr Arnold ZANZEN ab 1.9.1999) Tel. : 373.88.17

Stellvertretender Direktor für die höhere Schule :

    Herr Michael RYAN - Tel. : 373.86.19
    Allgemeine Organisation der Klassen 1 - 7 der höheren Schule,
    Organisation der Europäischen Reifeprüfung.

Der Kindergarten und die Grundschule umfassen acht Sprachsektionen. Eine deutsche, englische, dänische, spanische, französische, griechische, italiensiche und niederlän-dische bis zur 5. Klasse der Grundschule.

Die höhere Schule umfasst sechs Sprachsektionen. Eine deutsche, englische, dänische spanische, französische und italienische.

Eltern, die zusätzliche Auskünfte wünschen oder die Schule besuchen möchten, werden gebeten, 48 Stunden im voraus beim Sekretariat einen Termin zu ereinbaren.

2. BRÜSSEL II - Woluwé-Saint-Lambert, Avenue Oscar Jespers, 75, 1200 BRUXELLES

Stellvertretender Direktor für Kindergarten und Grundschule : Herr D. HOLTHUSEN

Stellvertretender Direktor für die höhere Schule : Herr G. FIORA

Die Schule Brüssel II umfasst acht Sprachsektionen. Eine deutsche, englische, finnische, französische, italienische, niederländische, portugiesische, schwedische vom Kindergarten bis zur Abschlussklasse der höheren Schule.

3. BRÜSSEL III - Boulevard du Triomphe, 151, 1050 BRUXELLES

Stellvertretender Direktor für die höhere Schule : (wird am 1.5.1999 ernannt)

Die Schule Brüssel III umfasst sechs Sprachsektionen. Eine deutsche, englische, spanische, giechische, französische und niederländische von der 1. bis zur 6. Klasse der höheren Schule.
Die Schule Brüssel III hat im Schuljahr 1999/2000 noch keinen Kindergarten und keine Grundschule.

F. ABGANG VON DER SCHULE

Die Eltern, die Absicht haben, ihre Kinder am Ende des laufenden Schuljahrs von der Schule zu nehmen, werden dringend gebeten, die Direktion so schnell wie möglich nach ihrer Entscheidung davon in Kenntnis zu setzen.

G. AUFNAHMEPRÜFUNGEN

Schüler, die eine Aufnahmeprüfung ablegen müssen, erscheinen am Dienstag, 6. September 1999, um 8.30 Uhr in der Schule von Uccle. Von der Schule Woluwé ergeht eine schriftliche Aufforderung an die Eltern.
Für die Schule Brüssel III/Ixelles ergeht eine Aufforderung an die Schüler, damit sie die Tests im Laufe des Montags, 6. September 1999, ablegen.

H. DATUM DES SCHULBEGINNS

Für alle drei Schulen ist der Schulbeginn auf Dienstag, 7. September 1999, festgestzt.

WICHTIGER HINWEIS : EINRICHTUNG EINES BEREITSCHAFTSDIENSTES WÄHREND DER FERIEN.

Um die Anmeldung der Kinder der neuen Beamten, die im August nach Belgien kommen, zu erleichtern, wird in der Schule Brüssel I/Uccle von Montag, 23., bis reitag, 27. August 1999, ein Bereitschaftsdienst von 9.00 bis 13.00 Uhr eingerichtet. Die Schule Brüssel II/ Woluwé ist täglich von 9.00 bis 14.00 Uhr geöffnet mit Ausnahme der Zeit von Montag, 2., bis Freitag, 13. August 1999. Die Schule Brüssel III/Ixelles hat von Montag, 23., bis Freitag, 27. August 1999, einen Bereitschaftsdienst. Sie ist ab 1. September 1999 voll in Betrieb.

Während des Bereitschaftsdienstes werden die Aufnahmeanträge für die drei Schulen angenommen.


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Auteur : Direction générale du personnel et de l'administration
Direction B : Gestion des droits et obligations ; dialogue social et politique sociale

Editeur : Direction générale du personnel et de l'administration
Unité ateliers de reproduction

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