Informations Administratives 14.04.2000 | N° 37-2000 COMMISSION, TOUS LIEUX D'AFFECTATION |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Am 03.04.2000 hat die Anstellungsbehörde folgendes beschlossen: Die Arzthonorare für die Jahresuntersuchung der Beamten werden 2000 bis zu einem Höchstbetrag von 39,66 Euro erstattet. Es wird darauf hingewiesen, daß für die zusätzlichen besonderen Untersuchungen, die im Rahmen des gemeinsamen Programms für die Jahresuntersuchungen vom konsultierten Arzt verlangt werden, eine vorherige Genehmigung des Vertrauensarztes des Organs erforderlich ist. Die sich im Zusammenhang mit diesen Untersuchungen ergebenden Kosten werden in voller Höhe vom Organ übernommen. Beamten, die in einem Land außerhalb des Gebietes der Gemeinschaften dienstlich verwendet werden und einen ordnungsgemäß begründeten Antrag vorlegen, kann eine höhere als die oben genannte Erstattung gewährt werden. Im Falle des in Brüssel dienstlich verwendeten Personals sind die Anträge auf Erstattung der Arzthonorare beim Ärztlichen Dienst, BRE2 6/397, einzureichen. Hingegen sind bei der Abrechnungsstelle des Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems die Anträge auf Erstattung jener Kosten einzureichen, die für Behandlungen verauslagt wurden, welche anläßlich der im Rahmen der Jahresuntersuchung verlangten zusätzlichen Untersuchungen vom Arzt empfohlen und verschrieben wurden. | |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | |
Direction B.2 : Fonction publique européenne - Statut et discipline Editeur : Personnel et Administration Direction C : Ateliers de reproduction |