Informations Administratives 15.10.2001 | N° 90-2001 INTERINSTITUTIONS, BRUXELLES |
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Zahlreiche Beamte haben die Formulare des belgischen statistischen Amtes (Wirtschaftsministerium) bereits auf dem Postwege erhalten. Weder im Statut noch im Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen sind Bestimmungen enthalten, wonach Beamte und sonstige Bedienstete von der Verpflichtung befreit wären, sich an dieser Erhebung zu beteiligen. Im Anschluss an die Stellungnahme des belgischen Ausschusses für den Schutz der Privatsphäre vom 9. Oktober kündigte der Wirtschaftsminister an, dass allen Personen, die den Fragebogen erhalten haben, zwei Schreiben zugehen werden. Im ersten Schreiben, das Anfang November verschickt wird, sollen Funktionsweise und Ziele der Erhebung sowie die Maßnahmen zum Schutz der Anonymität dargelegt werden. Im zweiten Schreiben wird der neue Termin für die Übermittlung der ausgefüllten Fragebogen an das nationale statistische Amt mitgeteilt (der bisherige Termin, der 22. Oktober, wird hinfällig). Der Wortlaut des Königlichen Erlasses vom 1. Oktober 2001 über die sozioökonomische Erhebung des Jahres 2001, veröffentlicht im belgischen Staatsblatt vom 5. Oktober 2001, kann auf folgender Internet-Adresse abgerufen werden: http://just.fgov.be. Eine inoffizielle englische Übersetzung der Formulare sowie Informationen zum Ablauf der Erhebung können unter folgender Internet-Adresse des Wirtschaftsministeriums abgerufen werden: http://www.enquete2001.be. Etwaige zusätzliche Informationen zu dieser Erhebung erteilt das belgische statistische Amt unter folgender Rufnummer: 0800 92 546, montags bis freitags von 8 Uhr bis 17 Uhr. 1 Mitteilung der Generaldirektion Personal und Verwaltung der Kommission in Absprache mit den anderen europäischen Organen mit Sitz in Brüssel | |
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