Informations Administratives 21.12.2001 | N° 107-2001 COMMISSION, TOUS LIEUX D'AFFECTATION + Pensionnés |
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Betrifft: Jährliche Angleichung der Dienst-und Versorgungsbezüge 2001 In Anwendung des Anhangs XI zum Statut ("Methode") nahm der Rat am 18.12.2001 den Vorschlag der Kommission an, die Dienst- und Versorgungsbezüge rückwirkend ab 1. Juli 2001(1) anzugleichen (siehe die Tabelle der Monatsgrundgehälter). Für Brüssel und Luxemburg beläuft sich die Angleichung auf 3,7% (3,1% für die Lebenshaltungskosten in Brüssel und 0,6 % für die Kaufkraft der Beamten in den Mitgliedstaaten). Für die übrigen Dienst- und Wohnorte innerhalb der Europäischen Union gelten die folgenden Berichtigungskoeffizienten und Anpassungen : Die sich daraus ergebenden Nachzahlungen erfolgen so bald wie möglich. Wie jedes Jahr erhalten Sie einen Gehaltszettel mit allen Einzelheiten der Nachzahlung. (1)16. Mai in Irland und Griechenland Sie erhalten nachstehend die neue Grundgehaltstabelle. Außerdem kann die neueste Fassung des Rechners "Dienstbezüge" unter folgender Anschrift abgerufen werden:http://www.cc.cec/guide/remun/index.htm. | |
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