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Administratives
09.03.2001
N° 20-2001
COMMISSION, TOUS LIEUX D'AFFECTATION
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MITTEILUNG AN DAS PERSONAL


Betr.: Ablehnung des erhöhten Steuerfreibetrags für unterhaltsberechtigte gemeinsame Kinder durch die belgische Finanzbehörde bei in Belgien einkommensteuerpflichtigen Ehepartnern von Beamten oder Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften

Das Personal wird auf eine kürzlich von der belgischen Finanzbehörde getroffene Maßnahme gegenüber Ehepartnern von mehreren Kollegen mit unterhaltsberechtigten Kindern hingewiesen: Nach ihrem Runderlass vom 10. Juni 1999 wendet die belgische Verwaltung den erhöhten Steuerfreibetrag für unterhaltsberechtigte gemeinsame Kinder künftig nicht mehr an, wenn einer der Ehepartner Beamter oder Bediensteter der Europäischen Gemeinschaften ist und seine Bezüge höher sind als das in Belgien steuerpflichtige Berufseinkommen des anderen Ehepartners.

Diese Maßnahme ist eindeutig diskriminierend, da sie Ehepaare, bei denen ein Ehepartner die Gemeinschaftssteuer zahlt, anders behandelt als solche, bei denen beide Ehepartner nach belgischem Recht besteuert werden.

Nach Ansicht der Dienststellen der Kommission ist die Maßnahme (deren Sachlage anders ist als bei der vom Gerichtshof bestätigten Steuerberechnungsgrundlage für Ehepartner - "quotient conjugal") mit Artikel 13 des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Gemeinschaften kaum vereinbar. Sie haben daher nach Artikel 19 des Protokolls eine Konzertation mit den belgischen Behörden zur Prüfung des strittigen Vorgangs beantragt. Diese Auffassung wird übrigens von den Verwaltungschefs aller Gemeinschaftsorgane geteilt.

Demnach wird den betroffenen Personen empfohlen, bei der belgischen Finanz-verwaltung Widerspruch gegen die Berichtigung ihrer Steuererklärung einzulegen bzw. diesen aufrechtzuerhalten und nötigenfalls die Steuerinspektion darauf hinzuweisen, dass die Europäische Kommission die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme anficht und mit den belgischen Behörden in Verhandlung steht.

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Auteur : Personnel et Administration
Direction B.3 Gestion des droits individuels

Editeur : Personnel et Administration
Direction C : Ateliers de reproduction

Page créée le 8/03/2001 9:50:29, dernière modification le 8/03/2001 9:55:28