Informations Administratives 02.05.2001 | N° 39-2001 COMMISSION, BRUXELLES |
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ÄRZTLICHER NOTRUF
Aufgrund des kürzlich gefassten Beschlusses der Kommission, die Personal- und Sachmittel auf die wichtigsten Tätigkeiten zu konzentrieren, wird die Außenstelle des Ärztlichen Dienstes im Gebäude Science 15 ab dem 1. Mai 2001 geschlossen und der Einsatz des Ärztlichen Dienstes in Notfällen neu geregelt, d. h. der Notruf unter bestimmten Umständen weitergeleitet. Die Ärzte und Krankenschwestern des Ärztlichen Dienstes stehen den Kommissionsbediensteten in den Ambulanzen der Gebäude BRE2 und Beaulieu selbstverständlich auch weiterhin zur Verfügung, begeben sich aber bei der Meldung eines Notfalls nicht mehr in andere Gebäude oder Büros. 52222. Wenn nach einem plötzlich auftretenden Unwohlsein oder einem Unfall am Arbeitsplatz die Gefahr besteht, dass sich der Gesundheitszustand der betreffenden Person durch den Transport zu einer der Ambulanzen des Ärztlichen Dienstes verschlechtert, wird ein Rettungswagen der Stadt Brüssel an den Besteht auch nur der geringste Zweifel an der Transportfähigkeit der betreffenden Person, ist in jedem Fall ein Rettungswagen zu rufen. In anderen Fällen (z. B. bei leichteren Verletzungen) und bei fehlenden Anzeichen für eine unmittelbar bedrohliche Erkrankung kann die betreffende Person mit einem Wagen des Referats Arbeitssicherheit und Hygiene zum Ärztlichen Dienst gebracht werden, wenn sie diesen nicht selbst aufsuchen kann. Die Entscheidung über die Bereitstellung dieser Fahrzeuge trifft der für den Fahrzeugeinsatz zuständige Mitarbeiter, der den Notruf unter der Nummer 52222 entgegennimmt. (gezeichnet) Horst REICHENBACH | |
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