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Administratives
17.10.2002
N° 86-2002
COMMISSION, TOUS LIEUX D'AFFECTATION
Sommaire  

EUROPÄISCHE KOMMISSION
GENERALDIREKTION
PERSONAL UND VERWALTUNG

Der Generaldirektor

Brüssel, den 17.10.2002
Admin/B/LL D(2002)

 

Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst im Rahmen des Plans der "Peer Group"
Aufruf zur Einreichung von Anträgen

 In meiner Mitteilung vom 30.09.2002 habe ich Sie über die Annahme der Verordnung über das vorzeitige Ausscheiden aus dem Dienst („dégagement") durch den Rat unterrichtet. Die Kommission hat nun, am 16.10.2002, die Modalitäten zur Durchführung dieser Maßnahmen beschlossen, und insbesondere, dass diese in drei „Phasen" (2002/2003/2004) mit jeweils 200 Beamten erfolgen soll. Wie bereits in meiner letzten Mitteilung angekündigt, sind auf IntraComm unter http://www.cc.cec/guide/social_b/degagement-index-de.htm alle erforderlichen Informationen abrufbar. Diese sind vervollständigt worden und decken nunmehr folgende Themen ab:

  • Was beinhaltet die Vorruhestandsregelung und welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
  • Wie und nach welchen Kriterien werden die Kandidaten ausgewählt? (neu)
  • Was sind die finanziellen Folgen des Vorruhestands? (Rechenfunktion auf IntraComm)
  • Welches Verfahren gilt für die Antragstellung? (neu)
  • Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (neu).

Mit der vorliegenden Mitteilung werden die Interessentinnen und Interessenten aufgefordert, für die Phase 2002 ihren Antrag einzureichen. In dieser Phase kommen Beamtinnen und Beamte in Betracht, die am 31.12.2002 das 55. Lebensjahr vollendet und eine Dienstzeit von mindestens 15 Jahren abgeleistet haben.

Interessierte Beamtinnen und Beamte, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden gebeten,

  • die über IntraComm erhältlichen Informationen aufmerksam zu lesen,
  • die Auswahlkriterien zur Kenntnis zu nehmen,
  • die auf IntraComm verfügbare Rechenfunktion zu nutzen, um die finanziellen Auswirkungen eines etwaigen Vorruhestands zu ermitteln,

und ihren Antrag zu stellen, indem sie

  • das über IntraComm abrufbare elektronische Antragsformular ausfüllen und bestätigen, und anschließend
  • das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, eigenhändig unterzeichnen und bis spätestens 31.10.2002 an das in ihrer GD/ihrem Dienst für die Personalverwaltung zuständige Referat übersenden.

Die Erfüllung beider Voraussetzungen – der elektronischen Registrierung und der Einsendung des unterschriebenen Papierausdrucks – ist zwingend erforderlich für eine wirksame Antragstellung (Ausnahmen hiervon sind jedoch für besondere Fälle vorgesehen – siehe unten).

Das helpdesk bei ADMINFO (Durchwahl 66600, e-mail Adminfo@cec.eu.int) steht bereit, um alle Ihre die Vorruhestandsregelung betreffenden Fragen zu beantworten, mit Ausnahme solcher Fragen, welche die Priorität betreffen, die einem bestimmten Antrag zugemessen werden könnten, oder die Wahrscheinlichkeit, dass ein Antrag erfolgreich sein wird. Derartige Fragen sollten gegebenenfalls an die für die Personalverwaltung der betreffenden GD/des betreffenden Dienstes Verantwortlichen gerichtet werden, welche allerdings allenfalls eine vorläufige Einschätzung ohne jegliche Bindungswirkung werden geben können. Ich möchte Sie bitten, sich in Bezug auf die Vorruhestandsregelung nur an ADMINFO und nicht an andere Dienste der GD ADMIN zu wenden, da diese aus Zeitgründen nicht dazu in der Lage sein werden, Ihre Fragen direkt zu beantworten.

ADMINFO hält darüber hinaus eine Papierversion des Antragsformulars vorrätig für die Kolleginnen und Kollegen, die wegen gerechtfertigter Abwesenheit vom Dienst (Urlaub, Krankheit, Dienstreise etc.) oder wegen technischer Unmöglichkeit auf IntraComm zuzugreifen (was für einige Delegationen der Fall ist) nicht in der Lage sein werden, das elektronische Antragsformular auszufüllen. Ausschließlich diese Kollegen sind von der Verpflichtung zur elektronischen Registrierung befreit; sie müssen jedoch die Papierversion des Antrags ausfüllen, unterzeichnen und bei dem für die Personalverwaltung zuständigen Referat innerhalb der Frist einreichen (es gilt das Datum des Poststempels).

Für den weiteren Ablauf des Verfahrens ist folgender (vorläufiger) Zeitplan vorgesehen :

  • 31.10.2002 : Frist für die Einreichung der Anträge.
  • 12.11.2002: Jede GD bzw. jeder Dienst erstellt eine Liste mit allen in Betracht kommenden Antragstellern, welche nach Laufbahngruppen geordnet und innerhalb dieser Laufbahngruppen in drei Gruppen aufgeführt werden, je nachdem, ob ein hohes oder geringes dienstliches Interesse bzw. überhaupt kein dienstliches Interesse daran besteht, die Maßnahme auf die betreffende Person anzuwenden; diese Liste wird der GD ADMIN übermittelt.
  • Ende November 2002: Die GD ADMIN erstellt einen Entwurf für eine einzige Liste mit maximal 200 Antragstellern und einen Entwurf für eine Reserveliste mit 20 Antragstellern.
  • Anfang Dezember 2002: Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses (COPAR) zu dem Entwurf.
  • Ende Dezember 2002/Anfang Januar 2003: Genehmigung der Liste durch die Kommission; Einräumung einer Frist von 10 Werktagen an die ausgewählten Bewerber für die Rücknahme ihres Antrags; Veröffentlichung der endgültigen Liste.
  • Februar 2003 bis Juni 2003: Durchführung der Maßnahmen; Festlegung des Datums für das Ausscheiden in Abhängigkeit von dem Interesse des Dienstes, dem des Antragstellers und von den Kapazitäten der für die Durchführung zuständigen Dienststelle.
  • Anfang 2003: Einleitung der zweiten Phase, für die alle Beamtinnen und Beamte in Betracht kommen, die am 31.12.2003 das 55. Lebensjahr vollendet und 15 Dienstjahre abgeleistet haben werden.

 

Horst REICHENBACH

 

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Auteur : Personnel et Administrtion
Direction A : Politique du personnel

Editeur : Personnel et Administration
Direction C.4 : Logistique et Services

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