Informations Administratives 17.10.2002 | N° 86-2002 COMMISSION, TOUS LIEUX D'AFFECTATION |
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Brüssel, den 17.10.2002
Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst im Rahmen des Plans der
"Peer Group" In meiner Mitteilung vom 30.09.2002 habe ich Sie über die Annahme der Verordnung über das vorzeitige Ausscheiden aus dem Dienst („dégagement") durch den Rat unterrichtet. Die Kommission hat nun, am 16.10.2002, die Modalitäten zur Durchführung dieser Maßnahmen beschlossen, und insbesondere, dass diese in drei „Phasen" (2002/2003/2004) mit jeweils 200 Beamten erfolgen soll. Wie bereits in meiner letzten Mitteilung angekündigt, sind auf IntraComm unter http://www.cc.cec/guide/social_b/degagement-index-de.htm alle erforderlichen Informationen abrufbar. Diese sind vervollständigt worden und decken nunmehr folgende Themen ab:
Mit der vorliegenden Mitteilung werden die Interessentinnen und Interessenten aufgefordert, für die Phase 2002 ihren Antrag einzureichen. In dieser Phase kommen Beamtinnen und Beamte in Betracht, die am 31.12.2002 das 55. Lebensjahr vollendet und eine Dienstzeit von mindestens 15 Jahren abgeleistet haben.
Das helpdesk bei ADMINFO (Durchwahl 66600, e-mail Adminfo@cec.eu.int) steht bereit, um alle Ihre die Vorruhestandsregelung betreffenden Fragen zu beantworten, mit Ausnahme solcher Fragen, welche die Priorität betreffen, die einem bestimmten Antrag zugemessen werden könnten, oder die Wahrscheinlichkeit, dass ein Antrag erfolgreich sein wird. Derartige Fragen sollten gegebenenfalls an die für die Personalverwaltung der betreffenden GD/des betreffenden Dienstes Verantwortlichen gerichtet werden, welche allerdings allenfalls eine vorläufige Einschätzung ohne jegliche Bindungswirkung werden geben können. Ich möchte Sie bitten, sich in Bezug auf die Vorruhestandsregelung nur an ADMINFO und nicht an andere Dienste der GD ADMIN zu wenden, da diese aus Zeitgründen nicht dazu in der Lage sein werden, Ihre Fragen direkt zu beantworten. ADMINFO hält darüber hinaus eine Papierversion des Antragsformulars vorrätig für die Kolleginnen und Kollegen, die wegen gerechtfertigter Abwesenheit vom Dienst (Urlaub, Krankheit, Dienstreise etc.) oder wegen technischer Unmöglichkeit auf IntraComm zuzugreifen (was für einige Delegationen der Fall ist) nicht in der Lage sein werden, das elektronische Antragsformular auszufüllen. Ausschließlich diese Kollegen sind von der Verpflichtung zur elektronischen Registrierung befreit; sie müssen jedoch die Papierversion des Antrags ausfüllen, unterzeichnen und bei dem für die Personalverwaltung zuständigen Referat innerhalb der Frist einreichen (es gilt das Datum des Poststempels). Für den weiteren Ablauf des Verfahrens ist folgender (vorläufiger) Zeitplan vorgesehen :
Horst REICHENBACH
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