PERSONALBEURTEILUNGSRUNDE(1)
2001-2002
(ÜBERGANGSPHASE)
Die Beurteilung des Personals erfolgt nunmehr nach den neuen
Bestimmungen, die die Kommission am 26. April 2002 vorgelegt hat. Diese neuen
Bestimmungen wurden Ihnen im Frühjahr bei einer entsprechenden
Fortbildungsveranstaltung ("Modul Nr. 1") vorgestellt. Sie sind im
"Beschluss der Kommission zur Annahme allgemeiner
Durchführungsbestimmungen zu Artikel 43 des Statuts" zusammengefasst, der
über folgende Website zugänglich ist:
http://www.cc.cec/home/admref/cdr/documentation_fr.html.
Die nächste Beurteilungsrunde nimmt eine Sonderstellung ein, weil durch sie der
Übergang vom alten zum neuen System vollzogen wird. Deshalb gilt für sie eine
Sonderregelung.
- Allgemeine Grundsätze und Zeitplan
- Die Beurteilung heißt nunmehr "Beurteilung der beruflichen
Entwicklung" (CDR).
- Die erste Beurteilungsrunde wird im ersten Quartal 2003 stattfinden.
Alle Beurteilungen sollen bis spätestens 15. März 2003 abgeschlossen
sein.
- Gegenstand der Beurteilung ist die Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2002.
Dieser achtzehnmonatige Zeitraum wird im Folgenden als
"Beurteilungszeitraum" bezeichnet.
- Im Rahmen der Beurteilungsrunde erhält jeder Beamte(2)
eine Gesamtnote zwischen 0 und 20. Die Gesamtnote ergibt sich aus drei
Einzelbewertungen: einer Note für die Leistung des Beamten (von 0 bis
10), einer Note für die Befähigung (von 0 bis 6) und einer Note für die
dienstliche Führung (von 0 bis 4).
- Die Gesamtnote wird anschließend in "Verdienstpunkte"
umgerechnet, die im Hinblick auf eine künftige Beförderung von Bedeutung
sind.
Für die meisten Beamten ist die Zahl der Verdienstpunkte mit der
Gesamtnote identisch. So bekommt zum Beispiel ein Beamter, der eine
Gesamtnote von 14 (von 20 möglichen) Punkten erhalten hat, 14
Verdienstpunkte.
- Die wichtigsten Ausnahmen von dieser einfachen Regel sind wie folgt:
-
Beamte in der
Probezeit : Sie werden ebenfalls nach dem System zur Beurteilung der
beruflichen Entwicklung beurteilt(3),
aber die Berechnung der Verdienstpunkte erfolgt anteilsmäßig nach der
Zahl der Monate, in denen der Beamte auf Probe seinen Dienst versehen
hat.
Angenommen, ein Beamter auf Probe erhält eine Note von 15 (von 20
möglichen) Punkten. Er hat seinen Dienst am 1. Januar 2002 angetreten
(und war somit während zwei Dritteln des Beurteilungszeitraums,
nämlich 12 von 18 Monaten, im Dienst). Er erhält 2/3 von 15, also 10
Verdienstpunkte.
-
Beamte, die
während eines Teils des Beurteilungszeitraums Urlaub aus
persönlichen Gründen (CCP) genommen haben oder aus
gesundheitlichen Gründen dienstunfähig ("invalidisiert")
sind: Die Berechnung der Verdienstpunkte erfolgt anteilsmäßig nach der
Zahl der Monate, in denen der Beamte seinen Dienst versehen hat.
So bekommt zum Beispiel ein Beamter, der eine Gesamtnote von 14 (von 20
möglichen) Punkten erhalten hat, und der für die Hälfte des
Beurteilungszeitraums (9 von 18 Monaten) Urlaub aus persönlichen
Gründen gehabt hat, nur die Hälfte der Verdienstpunkte: 7 statt 14.
-
Beamte, die
während eines Teils des Beurteilungszeitraums auf eigenen Antrag
abgeordnet waren: Die Berechnung der Verdienstpunkte erfolgt
anteilsmäßig nach der Zahl der Monate, in denen der Beamte seinen
Dienst bei der Kommission versehen hat. Außerdem erhält der Beamte
Verdienstpunkte für die Zeit der Abordnung nach folgendem Grundsatz:
Für einen Abordnungszeitraum von 18 Monaten gibt es 10 Verdienstpunkte.
Für kürzere Abordnungszeiträume werden die Verdienstpunkte
anteilsmäßig berechnet.
So bekommt zum Beispiel ein Beamter, der eine Gesamtnote von 14 (von 20
möglichen) Punkten erhalten hat, und der für die Hälfte des
Beurteilungszeitraums (9 von 18 Monaten) auf eigenen Antrag abgeordnet
war, einerseits 7 Punkte im Rahmen seiner Beurteilung (die Hälfte von
14) und andererseits 5 Punkte für die neunmonatige Abordnung auf
eigenen Antrag (die Hälfte von 10); insgesamt bekommt er also 7 + 5 =
12 Verdienstpunkte.
- Diese Regel gilt jedoch nicht für im dienstlichen Interesse
abgeordnete Beamte. Deren Beurteilung wird von der Organisation
erstellt, in der sie tätig sind, und nach den üblichen Regeln in
Verdienstpunkte umgerechnet.
- Das Beurteilungsformular
Es ist vorgesehen, dass die Bearbeitung des Beurteilungsformulars
unter Einsatz eines derzeit in der Entwicklungsphase befindlichen
IT-Instruments erfolgen soll. Was den Inhalt des Formulars betrifft, so wurde
Ihnen die Papierfassung im Frühjahr bei der Fortbildungsveranstaltung
("Modul Nr. 1") bereits ausgehändigt. Sie finden das Formular auf
der "Reform-Website" — http://www.cc.cec/home/admref/cdr/documentation_fr.html
— und im Anhang II der allgemeinen Durchführungsbestimmungen.
- Die Beurteilungen werden nach Möglichkeit unmittelbar am Bildschirm
ausgefüllt und im neuen Informationssystem zur Personalverwaltung
(SysPer2) gespeichert. Wenn dies (etwa im Falle der Delegationen der
Kommission, die nicht an SysPer2 angeschlossen sind) nicht möglich ist,
werden die Formulare in der Papierfassung ausgefüllt und die Angaben
anschließend in SysPer2 eingegeben.
- In Erwartung der Bereitstellung des IT-Instruments wird eine Papierfassung
(sowie eine Fassung im Word-Format), die der elektronischen Fassung sehr
ähnlich ist, an alle Führungskräfte mit Personalverantwortung verteilt.
- Wie die Leistung, die Befähigung und die dienstliche Führung beurteilt
werden
- Für die "Leistung" wird eine Note zwischen Null und Zehn
vergeben. Da der Beurteilende und der Beurteilte am Anfang dieses
Beurteilungszeitraums keine Ziele festgelegt haben, nimmt der Beurteilende
eine Gesamtbewertung der vom Stelleninhaber während des Zeitraums
durchgeführten Arbeiten vor.
- Für die "Befähigung" wird eine Note zwischen Null und
Sechs, für die "dienstliche Führung" eine Note zwischen
Null und Vier vergeben. Da der Beurteilende und der Beurteilte am Anfang
dieses Beurteilungszeitraums keine Liste der Fähigkeiten und sonstigen
Eigenschaften, die für die Stelle erforderlich sind, erstellt haben,
stützt sich der Beurteilende auf die "Schemata zur Beurteilung der
allgemeinen Befähigung und dienstlichen Führung". Sie finden diese
Unterlagen auf der IntraComm-Reform-Website: http://www.cc.cec/home/admref/cdr/documentation_fr.html
.
- Wer übernimmt die Rolle des Beurteilenden? Wer fungiert als
gegenzeichnender Beamter?
- Im Rahmen der Beurteilungsrunde 2001-2002 übernimmt die Rolle des
Beurteilenden der Beamte, der am 31.12.02 unmittelbarer
Dienstvorgesetzter des zu beurteilenden Stelleninhabers ist. Gegenzeichnender
Beamter ist der Beamte, der am 31.12.02 unmittelbarer
Dienstvorgesetzter des beurteilenden Beamten ist.
- Für die meisten Beamten ist der beurteilende Beamte der Referatsleiter
und der gegenzeichnende Beamte der Direktor. In Referaten, in denen
mindestens 20 Beamte tätig sind, kann der Referatsleiter die
Beurteilungstätigkeiten an Mitarbeiter der Laufbahngruppe A delegieren.
Diese können die Beurteilung von Beamten der Laufbahngruppen B, C und D
übernehmen, die sie mit einem gewissen Grad an Autonomie anleiten und
beaufsichtigen(4). In diesen
Fällen ist der Referatsleiter gegenzeichnender Beamter.
Einem Direktor unmittelbar unterstehende Beamte (Sekretäre, Assistenten,
Berater, Referatsleiter) werden von diesem beurteilt. Gegenzeichnender
Beamter ist zumeist der Generaldirektor oder der stellvertretende
Generaldirektor. Einem Generaldirektor unmittelbar unterstehende Beamte
(Sekretäre, Assistenten, Berater, Referatsleiter usw.) werden von diesem
beurteilt; er übernimmt zugleich die Rolle des gegenzeichnenden Beamten.
- Hat der Beamte während des Beurteilungszeitraums mehrere unmittelbare
Dienstvorgesetzte gehabt, fungieren als beurteilender Beamter und als
gegenzeichnender Beamter stets die am 31.12.2002 für ihn
zuständigen Dienstvorgesetzten. Sie vergeben die Gesamtnote (Bestnote: 20)
im Rahmen der Beurteilung.
Der beurteilende Beamte muss allerdings seine Vorgänger konsultieren.
Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle Beamten, die während des
Beurteilungszeitraums wenigstens drei Monate lang unmittelbare
Dienstvorgesetzte des zu beurteilenden Stelleninhabers gewesen sind. Im
Rahmen dieser Konsultation kann sich der Beurteilende von der Leistung,
Befähigung und dienstlichen Führung des zu beurteilenden Beamten während
des Zeitraums, in dem ihm dieser nicht unterstellt war, ein Bild machen. Der
beurteilende Beamte und der gegenzeichnende Beamte berücksichtigen die
Stellungnahmen der früheren Dienstvorgesetzten des zu beurteilenden
Beamten. Die früheren Dienstvorgesetzten können jedoch keine Punkte
vergeben.
- In der Praxis können Dienstvorgesetzte, die am 31.12.02 nicht die Rolle
des Beurteilenden innehaben, sofern sie dies wünschen schon jetzt, also
ohne abzuwarten, bis sie dazu aufgefordert werden, formlos oder auf einem
alten oder neuen Beurteilungsformular ihre Stellungnahmen abgeben, um die
zuständigen Dienstvorgesetzten des zu beurteilenden Beamten entsprechend zu
informieren.
- Die aus den Konsultationen resultierenden Stellungnahmen/Anmerkungen
werden vom Beurteilenden unter Angabe des Datums und des Verfassers in das
elektronische Formular in ein zu diesem Zweck eingerichtetes Feld
eingegeben. Dem Beurteilten ist eine Kopie des Originals in der
Papierfassung auszuhändigen. Das Original wird in der Personalakte
abgelegt.
- Der durchschnittsorientierte Zielwert und andere Leitwerte für die
Vergabe von Verdienstpunkten
- Die Generaldirektionen sind aufgefordert, bei der Beurteilung ihres
Personals den Durchschnittswert von 14 (Bestnote: 20), den so genannten
durchschnittsorientierten Zielwert, einzuhalten. Dieser Durchschnittswert
von 14 muss für jede Besoldungsgruppe und in jeder Generaldirektion
eingehalten werden.
- Generaldirektionen, die für eine Besoldungsgruppe im Durchschnitt eine
bessere Note als 15 vergeben, werden bestraft. Die Bestrafung besteht darin,
dass das Prioritätspunktekontingent, das der GD beim nächsten
Beförderungsverfahren für jene Besoldungsgruppe zur Verfügung steht,
entsprechend reduziert wird.
Als Beispiel sei eine GD angeführt, bei der 100 Beamte der Besoldungsgruppe
B2 arbeiten. Angenommen, die in der GD tätigen Beamten der Besoldungsgruppe
B2 erhalten in ihrer Beurteilung im Durchschnitt die Note 16. Die
Generaldirektion erhält für ihr Personal der Besoldungsgruppe B2 statt der
üblichen 250 Prioritätspunkte (100 x 2,5) lediglich ein Kontingent von 50
Prioritätspunkten (250 Punkte minus 200 Strafpunkte). Die Zahl der
Strafpunkte entspricht der Zahl der Verdienstpunkte, die die
Generaldirektion über die durchschnittliche Verdienstpunktezahl hinaus
verteilt hat; in diesem Falle sind es 100 x (16-14).
- Eine Generaldirektion, deren Durchschnittswert (für eine bestimmte
Besoldungsgruppe) 15 überschreitet, kann allerdings den
Beförderungsausschuss auffordern, ihre Strafpunktezahl zu stornieren oder
zu reduzieren, sofern für die Überschreitung einschlägige Gründe
vorliegen.
- Die Generaldirektionen sind aufgefordert, nicht nur den
durchschnittsorientierten Zielwert einzuhalten, sondern außerdem darauf zu
achten, dass die Noten 12 bis 16 an Beamte vergeben werden, die eine normale
Laufbahnentwicklung verdienen; die Noten 17 bis 20 sind für Beamte mit
schneller Laufbahnentwicklung vorgesehen, die Noten 10 und 11 dagegen für
Beamte mit langsamer Laufbahnentwicklung. Erhält ein Beamter weniger als 10
Verdienstpunkte, sind Maßnahmen einzuleiten, um seine Leistung zu
verbessern; eine Beförderung in jenem Jahr ist ausgeschlossen.
- Wenn wir uns ansehen, wie die Beförderungen in der Vergangenheit
gehandhabt wurden, ist festzustellen, dass etwa 15 % der Beförderten eine
schnelle, 75 % eine normale und 10 % eine langsame Laufbahnentwicklung
aufwiesen. Daraus folgt, dass etwa 15% der Beamten eine Note zwischen 17 und
20 erhalten werden; etwa 75% der Beamten erhalten Noten zwischen 12 und 16
und etwa 10% die Note 10 oder 11.
- Leitfaden zum System der Überprüfung der beruflichen Entwicklung
Neben den allgemeinen Durchführungsbestimmungen findet sich
auf der "Reform-Website" ein Leitfaden mit dem Titel "Das System
der Überprüfung der beruflichen Entwicklung" (http://www.cc.cec/home/admref/cdr/documentation_fr.html).
Dieses Papier soll die Beurteilenden bei der Leistungsbeurteilung, der
Festlegung von Zielvorgaben, der Auslegung des Schemas zur Beurteilung der
Befähigung und dienstlichen Führung und bei der Durchführung des
Beurteilungsgesprächs unterstützen. Auch den Beurteilten sei das Papier zur
Lektüre empfohlen, weil es ihnen helfen wird, die Funktionsweise des neuen
Beurteilungssystems besser zu verstehen.
- Zeitplan für die Fortbildungsveranstaltungen
Im Prinzip haben alle zu beurteilenden Beamten an einer
Fortbildungsveranstaltung ("Modul Nr. 1") teilgenommen, bei der die
Grundsätze des neuen Systems zur Beurteilung der beruflichen Entwicklung
erläutert wurden. Gegenwärtig sind sie aufgefordert, die Veranstaltung
"Modul Nr. 4" zu besuchen, bei der sie auf die Selbstbeurteilung und
auf das Beurteilungsgespräch vorbereitet werden.
Im Prinzip haben alle Beurteilenden und alle gegenzeichnenden Beamten die
Veranstaltung "Modul Nr. 2" absolviert, auf der erläutert wurde,
wie die Zielvorgaben zu bestimmen sind; gegenwärtig besuchen sie die
Veranstaltung "Modul Nr. 3", die sich damit beschäftigt, wie die
Beurteilungsmaßstäbe festzulegen sind. Sie werden demnächst aufgefordert
werden, sich auch zu der Veranstaltung "Modul Nr. 5" anzumelden, die
sich mit der Vorbereitung des Beurteilungsgesprächs und der Erstellung der
Beurteilung befasst.
- Zeitplan für die Arbeiten
Es folgt ein Überblick über die einzelnen Phasen der
Einführung des neuen Systems. Der Zeitplan gilt für alle Generaldirektionen
während der Übergangsphase. Die Daten sind allerdings als vorläufig zu
betrachten. Der Fall, dass ein Stelleninhaber alle Einspruchs- und
Berufungsmöglichkeiten ausschöpft, wurde bei der Erstellung des Zeitplans
berücksichtigt.
Zeitplan für die GD: Beurteilungsrunde für den
Zeitraum 2001 - 2002
Abkürzungen: Stelleninhaber = SI
Beurteilender = BT Gegenzeichnender Beamter = GB
Konsultierte Dienstvorgesetzte = K Für die Humanressourcen
zuständige Beamte = FHZB Paritätischer Evaluierungsausschuss = PEA
Zeitlicher Rahmen |
Phase |
Beteiligte(r) |
Maßnahme |
Sept./Okt./Nov./Dez. 2002 |
Schulung |
FHZB/BT/SI/GB |
Teilnahme an den Modulen 2 (BT/GB), 3 (BT/GB), 4 und 5 (BT/GB) |
Oktober/November
November
|
Konstituierung der PEA
|
Generaldirektoren
GD ADMIN
|
Benennung des Vorsitzenden und des "internen" Mitglieds;
Benennung eines Direktors, der als "externes" Mitglied eines
anderen PEA fungieren wird
Ernennung der "externen" PEA-Mitglieder |
Dezember/Januar |
Schulung |
Mitglieder der PEA |
Teilnahme an einer von der GD ADMIN organisierten Ad-hoc-Fortbildung |
Vor dem 15. Januar 2003 |
Koordinierung |
GD ADMIN
BT/GB/FHZB
|
Bereitstellung von Leitlinien für die Vergabe von Verdienst- und
Prioritätspunkten
Sitzungen zur Festlegung der Beurteilungsmaßstäbe und der
Leistungsstandards für den Beurteilungszeitraum 2001-2002 |
Ab 15. Januar 2003 |
Beurteilung |
SI/BT/GB |
Aufforderung an den SI; 8 Tage später Selbstbeurteilung für
2001-2002; 8 Tage später förmliches Gespräch mit Festlegung der
Zielvorgaben und des Fortbildungsbedarfs für 2003; 8 Tage später Entwurf
der Beurteilung für 2001-2002; wird vom GB gegengezeichnet. |
25. Februar (innerhalb von 5 Tagen nach Eingang des
Beurteilungsentwurfs)
4. März (innerhalb von 5 Tagen nach dem Ersuchen um das Gespräch)
|
*SI akzeptiert die Beurteilung
*Überprüfung
|
SI/GB |
Der SI ist mit dem Inhalt der Beurteilung nicht einverstanden und
bittet um ein Gespräch mit dem GB,
der die Beurteilung bestätigt oder ändert. |
11. März (innerhalb von 5 Tagen nach Eingang des Beurteilungsentwurfs)
und auf jeden Fall vor dem 15. März
25. März (innerhalb von 10 Tagen nach Anrufung)
28. März (innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Stellungnahme) |
*SI akzeptiert die Beurteilung
*Anrufung des PEA
Stellungnahme des PEA
|
PEA
Berufungsbeurteilender |
Übermittlung der Stellungnahme an den Berufungsbeurteilenden,
der mit dieser einhergeht oder jede Abweichung begründet.
|
Sondervorschriften
Die Sondervorschriften für die Beurteilung der zur
Personalvertretung abgeordneten sowie der im Gemeinsamen Außendienst tätigen
Beamten sind erstellt und sollen demnächst vorgelegt werden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den für das Personal
zuständigen Dienststellen der Generaldirektionen und bei den zuständigen
Stellen der GD ADMIN(5).
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Footnotes
(1)Ausgenommen
sind die Besoldungsgruppen A1 und A2.
(2)Wenn im
vorliegenden Text von "Beamten" die Rede ist, so gilt Entsprechendes
auch für die Bediensteten auf Zeit.
(3)Außerdem ist ein
Probezeitbericht zu erstellen und, sofern nicht bereits geschehen, die für
diesen Zweck vorgesehene Seite des neuen Beurteilungsformulars auszufüllen.
(4)Beamte, denen
Beurteilungsverantwortung übertragen wurde, müssen an den
Fortbildungsveranstaltungen für Beurteilende teilnehmen.
(5)Sekretariat des Referats
ADMIN.A.6, Frau Bosendorf, Tel. : 2955615
|