Informations Administratives 19.12.2002 | N° 101-2002 COMMISSION, TOUS LIEUX D'AFFECTATION + Pensionnés |
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In Anwendung des Anhangs XI zum Statut
("Methode") nahm der Rat am 17.12.2002 den Vorschlag der Kommission
an, die Dienst- und Versorgungsbezüge rückwirkend ab 1. Juli 2002
anzugleichen (siehe die Tabelle der Monatsgrundgehälter). Die sich daraus ergebenden Nachzahlungen erfolgen so bald wie möglich. Gemäß der Verordnung Nr. 2581/2001 des Rates zur Festsetzung der Angleichung für 2001 werden die zu viel gezahlten Beträge für das Vereinigte Königreich ab Februar 2003 wieder eingezogen. Von einer Wiedereinziehung können auch die Ruhegehaltsempfänger betroffen sein, deren Ruhegehalt in einer anderen Währung als der Währung ihres Wohnsitzlandes ausgezahlt wird oder die Ruhegehaltsempfänger mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union. Die zuständige Dienststelle wird den Betroffenen den genauen Betrag und die Modalitäten für die Wiedereinziehung mitteilen. Sie erhalten nachstehend die neue Grundgehaltstabelle. Außerdem kann die neueste Fassung des Rechners "Dienstbezüge" unter folgender Anschrift abgerufen werden: http://www.cc.cec/guide/remun/index.htm | |
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