Informations
Administratives
19.12.2002
N° 101-2002
COMMISSION, TOUS LIEUX D'AFFECTATION
+ Pensionnés
Sommaire  


Jährliche Angleichung der Dienst-und Versorgungsbezüge 2002

In Anwendung des Anhangs XI zum Statut ("Methode") nahm der Rat am 17.12.2002 den Vorschlag der Kommission an, die Dienst- und Versorgungsbezüge rückwirkend ab 1. Juli 2002 anzugleichen (siehe die Tabelle der Monatsgrundgehälter).

Für Brüssel und Luxemburg beläuft sich die Angleichung auf 2,0% (1,3% für die Lebenshaltungskosten in Brüssel und 0,7 % für die Kaufkraft der Beamten in den Mitgliedstaaten). Für die übrigen Dienst- und Wohnorte innerhalb der Europäischen Union gelten die folgenden Berichtigungskoeffizienten und Anpassungen :



Die sich daraus ergebenden Nachzahlungen erfolgen so bald wie möglich.
Gemäß der Verordnung Nr. 2581/2001 des Rates zur Festsetzung der Angleichung für 2001 werden die zu viel gezahlten Beträge für das Vereinigte Königreich ab Februar 2003 wieder eingezogen. Von einer Wiedereinziehung können auch die Ruhegehaltsempfänger betroffen sein, deren Ruhegehalt in einer anderen Währung als der Währung ihres Wohnsitzlandes ausgezahlt wird oder die Ruhegehaltsempfänger mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union. Die zuständige Dienststelle wird den Betroffenen den genauen Betrag und die Modalitäten für die Wiedereinziehung mitteilen.

Sie erhalten nachstehend die neue Grundgehaltstabelle.



Außerdem kann die neueste Fassung des Rechners "Dienstbezüge" unter folgender Anschrift abgerufen werden:
http://www.cc.cec/guide/remun/index.htm


Sommaire  
Auteur : Personnel et Administration
Direction B Droits et obligations; dialogue social et politique sociale

Editeur : Personnel et Administration
Direction C.4 : Logistique et Services

Page créée le 19/12/2002 8:20:14, dernière modification le 19/12/2002 8:26:12