N°36-2003 du 07.05.2003

Fünf goldene Regeln gegen das Spamming


Unter Spamming versteht man die Verbreitung unerwünschter E-Mails – die zumeist Werbung beinhalten – an zahlreiche Empfänger. Die meisten E-Mail Benutzer empfinden Spamming als zunehmendes Ärgernis. Zwar haben einige Staaten Vorschriften gegen das Versenden von Spam-Mails erlassen, in den meisten Ländern aber fehlt noch immer die Rechtsgrundlage für ein Verbot, außer wenn die Urheber versuchen illegale Produkte zu verkaufen oder dafür Werbung zu betreiben.

Schon heute werden alle technischen Möglichkeiten und Vorkehrungen genutzt, um unseren E-Mail-Dienst vor solchen Gefahren zu schützen. Ein vollständiger Schutz gegen unerwünschte elektronische Post ist jedoch nicht möglich. Die folgenden Empfehlungen können sowohl Ihnen persönlich (als Einzelperson) als auch der Kommission (als Organisation) dabei helfen, den Belästigungseffekt so gering wie möglich zu halten. Weitere zusätzliche Informationen finden Sie auf einem Dokument auf unserer OPTIMAIL Webseite1. Dort sind auch die „fünf goldenen Regeln" enthalten.

Jede Generaldirektion soll für dieses Thema eine verantwortliche Kontaktperson benennen, die sich um diese Problematik kümmert und die darüber Auskunft gibt, wie diese Regeln genau zu verstehen und anzuwenden sind.

Regel 1 – Nur keine Panik
Legitime E-Mail-Benutzer sollten auf gar keinen Fall in Panik geraten, wenn sie Spam-Mails erhalten, denn in den meisten Fällen hat man es nicht speziell auf Sie persönlich abgesehen. Wer unerwünschte elektronische Mitteilungen erhält deren Inhalt die allgemein gültigen Regeln für die Versendung von E-Mails verletzt oder wer versehentlich Spam-Hyperlinks aktiviert, der verstößt nicht allein deswegen gegen das Statut oder die internen E-Mail-Vorschriften der Kommission. In solchen Fällen unternimmt die Kommission natürlich nichts gegen den Empfänger, es sei denn, er versendet solche Spam-Mails mit beleidigendem oder gesetzwidrigem Inhalt an andere Personen weiter.

Regel 2 – Was du nicht willst, daß man dir tu’, das füg’ auch keinem anderen zu!
Die Kommissionen duldet es nicht, daß aus dem internen Datennetz ihrer Organisation Spam-Mails abgeschickt werden. Sie dürfen daher eine Spam-Mail weder selbst erzeugen noch eine von außen erhaltene Spam-mail weiterleiten, wenn sie auch von nur einem einzigen der angegebenen Empfänger nicht gewünscht wird oder Informationen enthält, die gegen die Vorschriften und guten Sitten für den E-Mail-Verkehr verstoßen2.

Regel 3 – Keine Antwort bei Spamming-Verdacht!
Wenn Sie nicht sicher sind, daß der Urheber einer Mitteilung (z. B. Rundschreiben von einer Ihnen bekannten Internet Website) vertrauenswürdig ist, sollten Sie auf gar keinen Fall versuchen, sich aus der Empfängerliste auszutragen oder austragen zu lassen. Damit würden Sie nämlich nur bestätigen, daß ihre Adresse gültig und empfangsbereit ist, so daß Sie den Spam-Urheber erst recht dazu ermutigen würden Sie bei Ihrer täglichen Arbeit zu stören. Aus diesem Grund sollten Sie auch auf gar keine Weise auf Spam-Mails antworten, vor allem nicht mit Drohungen, da dies nur zu Vergeltungsmaßnahmen führen könnte.

Regel 4 – Vertrauen Sie niemals blind einer Absenderadresse!
Spammer verwenden in der Regel falsche E-Mail-Adressen. Einer ihrer beliebtesten Tricks besteht darin, ihre Identität hinter der gültigen E-Mail-Adresse eines anderen Benutzers zu verbergen. Diese Praktik, auch als „Spoofing" bezeichnet, hat meistens zur Folge, daß nichts ahnende E-Mail-Benutzer zu Unrecht beschuldigt werden. Überlegen Sie es sich daher lieber zweimal, bevor Sie jemanden auf Grund der Absenderangaben in einer empfangenen E-Mail beschuldigen oder auch nur verdächtigen.

Regel 5 – Versuchen Sie zuerst das Problem selbst zu lösen !
Löschen Sie zunächst erst einmal sämtliche Mitteilungen die für Sie unerwünscht sind oder die gegen die E-Mail-Vorschriften verstoßen. Wenn Sie danach jedoch weiterhin regelmäßig derartige Spam-Mails erhalten, so wenden Sie bitte den „Rules Wizard" Funktion in Outlook3 an. Diese Funktion erfasst E-Mails die bestimmte Angaben im Absenderfeld oder im Überschriftfeld haben automatisch und löscht sie dann unverzüglich.. Wird das Problem auf diese Weise immer noch nicht gelöst oder enthalten die E-Mails ungesetzliches Material, so setzen Sie sich bitte mit Ihrem örtlichen Helpdesk in Verbindung. Dieser leistet dann selbst Hilfestellung oder er leitet die Angelegenheit an die entsprechenden jeweils zuständigen Stellen weiter.


FOOTNOTES
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1 Optimail
2 Verwaltungsmitteilung Nr.° 88-2002
3 Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Webseite

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   Auteur: ADMIN D6: Data Centre