Informations
Administratives
29.10.2002
N° 88-2002
COMMISSION, TOUS LIEUX D'AFFECTATION
Sommaire  



ZULÄSSIGE VERWENDUNGSWEISE DES E-MAIL-SYSTEMS DER KOMMISSION


Mit dem von der Direktion Datenverarbeitung der GD Personal und Verwaltung geleiteten Optimail-Projekt1 soll die Verwendung des E-Mail-Systems innerhalb der Kommission verbessert werden. In diesem Zusammenhang haben der Juristische Dienst, der Datenschutzbeauftragte der Kommission, die GD Binnenmarkt und die Direktion Datenverarbeitung einfache und klare Benutzungsbedingungen für das E-Mail-System der Kommission festgelegt, die im Folgenden erläutert sind:

Das E-Mail-System wurde für dienstliche Zwecke eingerichtet. Der gelegentliche Gebrauch zu privaten Zwecken ist jedoch gestattet.

Das E-Mail-System darf nicht für illegale oder ordnungswidrige Zwecke entgegen den Interessen der Gemeinschaften oder im rein finanziellen Interesse des Benutzers verwendet werden. Es darf nicht entgegen den Vorschriften der Verordnung über Datenschutz2 und nicht in einer Art und Weise genutzt werden, die anderen Personen, Unternehmen oder Organisationen gegenüber als abwertend oder beleidigend betrachtet werden oder die das Funktionieren des E-Mail-Systems selbst stören könnte.

Als missbräuchlich gilt auch die Nutzung des Systems für geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeiten, als Diskussionsforum mit Personen, die ihrer Teilnahme an der Diskussion nicht ausdrücklich zugestimmt haben, zur Verbreitung unverlangter Mitteilungen oder zur Übermittlung von Botschaften, die blasphemische Äußerungen, obszöne Darstellungen, Diffamierungen oder ethnische, religiöse, politische oder rassistische Verunglimpfungen enthalten.

Ein solcher Missbrauch kann eine Untersuchung und sogar Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen. Der betreffende Generaldirektor kann einen begründeten Antrag auf Einleitung einer Untersuchung über die Ein- und Ausgänge und/oder den Inhalt eines elektronischen Briefkastens an den Generaldirektor für Personal und Verwaltung richten. Diese Untersuchung kann von einer der zuständigen Stellen (ADMIN/SPS, OLAF oder IDOC3 ) gemäß den geltenden Untersuchungs- und Disziplinarverfahren durchgeführt werden.

Der Generaldirektor der GD ADMIN gibt nach Konsultierung des Datenschutzbeauftragten gegebenenfalls die notwendigen Anweisungen zur Durchführung der beantragten Untersuchung.

Jeder Generaldirektor benennt in seines Generaldirektion die Kontaktperson(en) für alle Fragen, die das E-Mail-System betreffen.

Diese Bedingungen treten umgehend in Kraft.

____________________________
(1) Weitere Informationen sind verfügbar unter http://www.cc.cec/home/dgserv/digit/corporate_ict/infrastruct/corp_systems/email_tech/optimail/index_en.htm

(2) Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr. Der deutsche Text ist abrufbar unter  http://www.cc.cec/home/dgserv/sg/sgvista/i/sgv2/repo/repo.cfm?inst=COMM&type=C&an=2002&num=540&refresh_session=YES.

(3) Beschluss der Kommission über die Durchführung von Verwaltungsuntersuchungen und Disziplinarverfahren:
http://www.cc.cec/sg_vista/cgi-bin/repository/getdoc.cgi?full_file_name=COMM_PDF_C_2002_0540_1_DE.pdf


Sommaire  
Auteur : Personnel et Administration
Direction C : Politique et gestion immobilières; gestion des services

Editeur : Personnel et Administration
Direction C.4 : Logistique et Services

Page créée le 21/10/2002 14:18:53, dernière modification le 14/11/2003 8:54:46