Addendum :
Addendum: Ersatz des Krankenversicherungspasses durch eine
Versicherungsbescheinigung
In Ergänzung der Verwaltungsmitteilung Nr.
054-2003, die am 11.08.2003 veröffentlicht worden ist, ist hiermit
deutlich zu machen, dass der bislang verfügbare Krankenversicherungspass
seine Gültigkeit beibehält, soweit der Begünstigte weiterhin durch das
Gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem versichert ist. Eine zusätzliche
Versicherungsbescheinigung ist daher nicht notwendig.
Außerdem wird eine Versicherungsbescheinigung nur dann ausgestellt, wenn
eine Bescheinigung dringend gefordert ist, d.h. in Fällen wo der Begünstigte
nachweisen muss, dass er durch das Gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem
versichert ist (z.B.: bei Einschreibung eines mitversicherten Kindes an
einer Universität, bei Registrierung eines pensionierten Beamten in einer
Gemeinde, ...).
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