N° 59-2003 / 05.09.2003

Addendum : 

Addendum: Ersatz des Krankenversicherungspasses durch eine Versicherungsbescheinigung

In Ergänzung der Verwaltungsmitteilung Nr. 054-2003, die am 11.08.2003 veröffentlicht worden ist, ist hiermit deutlich zu machen, dass der bislang verfügbare Krankenversicherungspass seine Gültigkeit beibehält, soweit der Begünstigte weiterhin durch das Gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem versichert ist. Eine zusätzliche Versicherungsbescheinigung ist daher nicht notwendig.

Außerdem wird eine Versicherungsbescheinigung nur dann ausgestellt, wenn eine Bescheinigung dringend gefordert ist, d.h. in Fällen wo der Begünstigte nachweisen muss, dass er durch das Gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem versichert ist (z.B.: bei Einschreibung eines mitversicherten Kindes an einer Universität, bei Registrierung eines pensionierten Beamten in einer Gemeinde, ...).

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  PMO.3