Brüssel, den 23.12.2004
ADMIN D(2004) 32792
MITTEILUNG AN DAS PERSONAL
Betrifft:
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VORRUHESTAND OHNE KÜRZUNG DER RUHEGEHALTSANSPRÜCHE - ARTIKEL 9
ABSATZ 2 DES ANHANGS VIII DES STATUTS - ARTIKEL 39 DER
BESCHÄFTIGUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE SONSTIGEN BEDIENSTETEN
Aufruf zur Antragstellung |
Mit dieser Mitteilung werden alle Interessenten aufgerufen, für 2005 den
vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand ohne Kürzung der
Ruhegehaltsansprüche zu beantragen.
Hintergrund
Am 1. Mai 2004 ist das neue Statut in Kraft getreten. Nach Artikel 9
Absatz 2 des Anhangs VIII des Statuts und Artikel 39 der
Beschäftigungsbedingungen kann eine begrenzte Anzahl von Beamten und
Zeitbediensteten vorzeitig in den Ruhestand treten, ohne dass ihre
Versorgungsbezüge gekürzt werden. Bestimmungen zur Durchführung der
entsprechenden Vorruhestandsregelung nahm die Kommission mit Beschluss vom
28. April 2004 an (siehe Verwaltungsmitteilungen Nr. 63-2004 vom 11. Juni
2004).
Potenzielle Anzahl der Beamten, die 2005 ohne Kürzung der
Ruhegehaltsansprüche vorzeitig in den Ruhestand treten können
Gemäß der Quote, die der Kommission 2004 zugeteilt wurde, kann die
Kommission 26 (sechsundzwanzig) Beamten und einer kleinen Anzahl von
Zeitbediensteten es gestatten, im Laufe des Jahres 2005 vorzeitig in den
Ruhestand einzutreten, ohne eine Kürzung ihrer Ruhegehaltsansprüche
hinnehmen zu müssen.
Bedingungen für die Inanspruchnahme der Regelung
Um die Vorruhestandsregelung ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche im
Jahre 2005 in Anspruch nehmen zu können, muss ein Beamter oder
Zeitbediensteter am 1. Januar 2005 mindestens 55 Jahre alt sein und
mindestens 10 Jahre Dienst geleistet haben. Dienstjahre, für die eine
Abfindung gezahlt worden ist, werden hierbei nicht berücksichtigt. Hier
ein Auszug aus den Durchführungsbestimmungen:
Artikel 4: Bedingungen für die Inanspruchnahme der Regelung
- Um für die Inanspruchnahme der Regelung grundsätzlich in Frage zu
kommen, muss der Beamte oder Zeitbedienstete am 1. Januar des folgenden
Jahres die in den Absätzen 2 bis 6 genannten Kriterien erfüllen.
- Beamte sind:
- im aktiven Dienst, auf Urlaub zur Ableistung des Wehrdienstes oder auf
Eltern- oder Familienurlaub im Sinne des Artikels 35 des Statuts oder
- im Interesse des Dienstes im Sinne des Artikels 37a des Statuts
abgeordnet.
- Zeitbedienstete sind im aktiven Dienst oder auf Eltern- oder
Familienurlaub.
- Der Bewerber ist mindestens 55 Jahre alt und in dem Jahr nicht in der
Lage, ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche in den Ruhestand einzutreten..
- Der Bewerber erfüllt die Anforderungen des Artikels 77 des Statuts als
Beamter, Zeitbediensteter oder in beiden dienstrechtlichen Stellungen in
einem Organ oder einer Agentur der Gemeinschaften im Sinne der Artikel 1a
und 1b des Statuts oder mehreren solcher Einrichtungen.
- Bei der Bestimmung der Dienstzeit im Sinne des Absatzes 5 werden nur
Dienstzeiten im Sinne der Absätze 2 und 3 berücksichtigt.
Wie ist der Antrag zu stellen?
Senden Sie bis zum 20. Januar 2005 ein E-Mail an:
ADMIN STAT EARLY RTMNT 2004. Geben Sie Name, Personalnummer und GD an und erklären Sie Ihren
Wunsch, im Jahre 2005 ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche in den
vorzeitigen Ruhestand einzutreten.
Die Betreffenden werden dann aufgefordert, ein Online-Antragsformular
auszufüllen. Zur Zeit liegt dieses noch nicht vor. Sobald es möglich ist,
das Formular auszufüllen, wird dies bekannt gegeben. Antragsteller sind
verpflichtet, dieses Online-Formular auszufüllen, wenn ihre Anträge
berücksichtigt werden sollen..
Sollten Sie Fragen zu der Regelung haben, so richten Sie sie bitte per
E-Mail an
ADMIN STAT EARLY RTMNT 2004.
In den nächsten Monaten werden ausführliche Informationen zur Umsetzung
der Regelung in IntraComm veröffentlicht.
Beamte und Zeitbedienstete, die an einer Inanspruchnahme der Regelung
interessiert sind und die genannten Bedingungen erfüllen, sind aufgerufen,
-
den Beschluss der Kommission vom 28. April 2004 (Verwaltungsmitteilungen
Nr. 63-2004 vom 11. Juni 2004) und Artikel 9 Absatz 2 des Anhangs VIII des
Statuts bzw. Artikel 39 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen
Bediensteten aufmerksam zu lesen;
-
die Kriterien zur Kenntnis zu nehmen, anhand deren die Bewerber
ausgewählt werden; und
einen entsprechenden Antrag zu stellen, indem sie
-
bis zum 20. Januar 2005 ein E-Mail an
ADMIN STAT EARLY RTMNT 2004
richten, das lediglich folgende Informationen enthält: Name,
Personalnummer, GD und eine Erklärung mit folgendem Wortlaut: „Ich
beantrage hiermit, im Jahre 2005 ohne Kürzung meiner Ruhegehaltsansprüche
in den vorzeitigen Ruhestand versetzt zu werden“.
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Das weitere Verfahren läuft wie folgt ab (Terminangaben vorläufig):
- 18. März 2005: Einreichungsfrist für die Online-Anträge,
- 15. April 2005: die einzelnen GD und Dienste lassen der GD ADMIN ihr
Verzeichnis der grundsätzlich in Frage kommenden Bewerber zugehen, und
zwar in drei Prioritätsgruppen, je nachdem, ob das dienstliche Interesse
als hoch, niedrig oder nicht vorhanden betrachtet wird;
- 13. Mai 2005: GD ADMIN erstellt Vorschlagsliste mit höchstens 26
Bewerbern und möglicherweise auch eine Reserve-Vorschlagsliste;
- Anfang Juni 2005: Paritätischer Ausschuss (COPAR) nimmt zu
Vorschlagsliste Stellung;
- Mitte Juni 2005: Kommission genehmigt Vorschlagsliste; Bewerber, deren
Antrag statt gegeben wurde, haben eine Bedenkzeit von zehn Arbeitstagen,
innerhalb deren sie ihren Antrag zurückziehen können; Veröffentlichung der
endgültigen Liste;
- Zwischen dem Beschluss der Kommission und dem 1. Januar 2006: Umsetzung
der individuellen Maßnahmen zur Beendigung des Dienstes: Festlegung des
Termins für das Ausscheiden aus dem Dienst nach Wahl des Bewerbers.
Zur Frage des Datenschutzes im Verlaufe dieses Verfahrens lesen Sie bitte
die Informationen im Anhang zu dieser Mitteilung.
gezeichnet
Claude CHÊNE
Anhang
Datenschutz
Bei der Beantragung der Inanspruchnahme der in der Mitteilung genannten
Vorruhestandsregelung bearbeitet die Kommission Daten, die den
Antragsteller persönlich betreffen. Die Bearbeitung derartiger
personenbezogener Daten unterliegt den Bestimmungen der Verordnung (EG)
Nr. 45/2001 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der
Gemeinschaft („Datenschutzverordnung“)1 . Es wird davon ausgegangen, dass
ein Bewerber dadurch, dass er den Antrag stellt, sich ohne jeden Zweifel
mit der Verarbeitung der betreffenden Daten im Zusammenhang mit dem
genannten Verfahren einverstanden erklärt. Mit dieser Einwilligung ist die
Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten durch die Kommission gemäß
Artikel 5 Buchstabe d der Datenschutzverordnung rechtmäßig.
In Bezug auf die Bestimmungen dieser Verordnung wird des Weiteren auf
Folgendes hingewiesen:
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: Martin TERBERGER, Leiter des
Referats A.1, DG ADMIN.
Zweck der Datenverarbeitung: Umsetzung der Vorruhestandsregelung ohne
Kürzung der Ruhegehaltsansprüche.
Kategorien der Datenverarbeitung: Alle in Personalakten und sonstigen
persönlichen Unterlagen enthaltenen Informationen, die vom Bewerber oder
den Generaldirektionen und Diensten zur Verfügung gestellt werden.
Auskunftsrecht: Die Bewerber haben gemäß Artikel 13 der
Datenschutzverordnung Recht auf Auskunft über die Verarbeitung der
betreffenden Daten.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: Artikel 9 Absatz 2 des Anhangs
VIII des Statuts bzw. Artikel 39 der Beschäftigungsbedingungen für die
sonstigen Bediensteten und Beschluss der Kommission vom 28. April 2004,
veröffentlicht als Verwaltungsmitteilung Nr. 63-2004 vom 11. Juni 2004.
Zeitliche Begrenzung für die Speicherung der Daten: Hängt vom Einzelfall
ab, nämlich davon, wie sich der Vorgang in Bezug auf den einzelnen Beamten
entwickelt.
Recht auf Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten: Dieses
Recht besteht (siehe Artikel 33 der Datenschutzverordnung).
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FOOTNOTE
1 ABl. L 8 vom 12. Januar 2001, S. 1 - 22
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