BEFÖRDERUNGSVERFAHREN 2005
Prioritätspunktevergabe – Zweites
Addendum zu der Verwaltungsmitteilung Nr.
60-2005
Die Verwaltungsmitteilung Nr. 60-2005 vom 22. Juli 2005 bezog sich
weder auf die Beamten des Juristischen Dienstes und des Außendienstes noch
auf die als Personalvertreter abgeordneten Beamten.
Die Verdienstranglisten
und die förmlichen Pläne zur Prioritätspunktevergabe
für die Beamten des Juristischen Dienstes
sind der Anlage zu entnehmen.
Für diese Beamten beginnt die Frist von fünf Arbeitstagen, innerhalb deren
bei den Beförderungsausschüssen Einspruch eingelegt werden kann, ab dem
Datum der Bekanntgabe dieses Addendums.
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