Jährliche Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge
2005
- In Anwendung des Anhangs XI zum Statut ("Methode") hat der Rat den
Vorschlag der Kommission angenommen, die Dienst- und Versorgungsbezüge
rückwirkend ab 1. Juli 2005 anzugleichen.
Für die Dienst- und Versorgungsbezüge in Belgien und Luxemburg gilt eine
Erhöhung um +2,2 %. Diese Angleichung wird für die anderen
Dienstorte durch die Wirkung der Berichtigungskoeffizienten in
Verbindung mit den Wechselkursen unterschiedlich ausfallen.
Die sich daraus ergebenden Nachzahlungen erfolgen so bald wie möglich.
Falls die Angleichung die Rückforderung zu viel gezahlter Beträge
erfordert, so kann diese gemäß Artikel3 Absatz 6 des Anhangs XI auf
einen Zeitraum von höchstens zwölf Monaten verteilt werden.
- In Anwendung von Anhang XII zum Statut hat der Rat auch einen
Vorschlag für die Anpassung des Rentenbeitragssatzes rückwirkend zum
1. Juli 2005 angenommen.
Die Anpassung beträgt +0,5 % (von 9,75 % auf 10,25 %).
- Des Weiteren sieht das Statut vor, dass der Satz für die
Sonderabgabe mit Wirkung vom 1. Januar 2006 um 0,43 % (von 2,93 %
auf 3,36 %) erhöht wird.
Wie schon in den Vorjahren steht Ihnen auf der Seite
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Die Übersicht über die Berichtigungskoeffizienten kann abgerufen werden
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