e-Vote Brüssel 2006 :
Spezielle Datenschutzerklärung
Die Wahl der Personalvertretung der Kommission wird auf elektronischem
Wege durchgeführt. Gemäß Anhang II Artikel 1 des Statuts wird das
Verfahren für die Wahl durch Entscheidung der Versammlung der Beamten
festgelegt. Der Wahlaufruf mit den wichtigsten Informationen zur Wahl ist
veröffentlicht worden. Die auf der Grundlage der
Personalverwaltungssysteme erstellte vorläufige Wählerliste sowie die
endgültige Liste sind veröffentlicht worden.
Mit der vorliegenden Erklärung werden die Verpflichtungen gemäß der
Verordnung (EG) Nr. 45/2001 erfüllt, und sie ist Teil der Meldung des
gesamten Vorgangs der Verarbeitung der mit den Wahlen zusammenhängenden
personenbezogenen Daten an den behördlichen Datenschutzbeauftragten der
Kommission.
Die Verarbeitung betrifft zwei vollständig voneinander getrennte
Datengruppen:
- Die Wähler: Die Wählerliste ist veröffentlicht worden, so dass jede
betroffene Person den Inhalt überprüfen bzw. berichtigen lassen konnte;
abgesehen von Namen, Vornamen, Personalnummer und Büroanschrift enthält
die Liste folgende Daten für jeden Wahlberechtigten:
- sein Benutzerkennwort (jedoch nicht sein Passwort), mit dem er die
Verbindung zum Authentifizierungsdienst der Onlinesysteme der
Kommission (ECAS) herstellen kann
- einen Code (Flag), der durch die „e-Vote“-Anwendung bei der
Bestätigung der Wahl hinzugefügt wird. Mit diesem Code kann überprüft
werden, ob der Wahlberechtigte seine Stimme bereits abgegeben hat, und
es wird damit verhindert, dass er ein zweites Mal wählt.
- Die abgegebenen Stimmen: Es wird eine Liste der abgegebenen Stimmen
erstellt, auf der für jede abgegebene Stimme die CodierungListennummer
und Nummer des Kandidaten auf der Liste) verzeichnet ist
Es gibt keinerlei Anhaltspunkte (Nummer, Name oder anderer Hinweis),
die es ermöglichen, einen Wähler mit einer abgegebenen Stimme in
Verbindung zu bringen, so dass nicht festgestellt werden kann „wer wen
gewählt hat“. Gerade dieser Grundsatz der anonymen Wahl führt jedoch auch
dazu, dass der Benutzer nach der Bestätigung seiner Stimmabgabe keine
Möglichkeit mehr hat, diese noch einmal zu überprüfen (es sei denn, er
druckt die Angaben aus, bevor er sie bestätigt) oder zu ändern.
Die Teilnahme an der Wahl ist nicht obligatorisch, aber sie ist der beste
Garant für eine demokratische Vertretung. Die erforderliche
Wahlbeteiligung von zwei Dritteln muss erreicht werden, andernfalls wird
der Zeitraum für die Stimmabgabe um zehn Tage verlängert. Ein Zähler der
registrierten Stimmen wird regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht.
Besondere technische Vorsichtsmaßnahmen wurden in Bezug auf die Anwendung,
die Mitteilungen und die Datenbanken ergriffen, um die Vertraulichkeit und
die Sicherung der Daten zu gewährleisten, die im Rechenzentrum gespeichert
werden.
Nach Beendigung der Wahlen wird auf einem unveränderbaren Datenträger
(CD-ROM) eine beglaubigte Kopie der Wählerliste und der Liste der Stimmen
erstellt und dem Wahlbüro übermittelt, wo die Stimmen zur Feststellung des
Wahlergebnisses ausgezählt werden. Die Ergebnisse werden in den Tagen nach
den Wahlen in einer Verwaltungsmitteilung bekannt gemacht.
Danach werden die Daten (Wählerliste und Liste der Stimmen) von den
Servern des Rechenzentrums gelöscht und die beglaubigte Kopie wird von der
GD ADMIN an einem gesicherten Ort bis zum Ablauf der auf die Wahlen
folgenden Beschwerdefrist oder bis zur abschließenden Bearbeitung
möglicher Beschwerden aufbewahrt und danach vernichtet.
Für die Verarbeitung der Daten ist der Leiter des Referats ADMIN.B.5
verantwortlich.
Es wird daran erinnert, dass jeder das Recht hat, jederzeit den
Europäischen Datenschutzbeauftragten unter der Adresse
edps@edps.eu.int in dieser
Angelegenheit zu befassen.
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FOOTNOTES
(1) Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz
natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch
die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr
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