>> de | en | fr  N° 22-2006 / 04.05.2006
 

e-Vote Brüssel 2006 :

Spezielle Datenschutzerklärung

Die Wahl der Personalvertretung der Kommission wird auf elektronischem Wege durchgeführt. Gemäß Anhang II Artikel 1 des Statuts wird das Verfahren für die Wahl durch Entscheidung der Versammlung der Beamten festgelegt. Der Wahlaufruf mit den wichtigsten Informationen zur Wahl ist veröffentlicht worden. Die auf der Grundlage der Personalverwaltungssysteme erstellte vorläufige Wählerliste sowie die endgültige Liste sind veröffentlicht worden.

Mit der vorliegenden Erklärung werden die Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 erfüllt, und sie ist Teil der Meldung des gesamten Vorgangs der Verarbeitung der mit den Wahlen zusammenhängenden personenbezogenen Daten an den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Kommission.

Die Verarbeitung betrifft zwei vollständig voneinander getrennte Datengruppen:

  1. Die Wähler: Die Wählerliste ist veröffentlicht worden, so dass jede betroffene Person den Inhalt überprüfen bzw. berichtigen lassen konnte; abgesehen von Namen, Vornamen, Personalnummer und Büroanschrift enthält die Liste folgende Daten für jeden Wahlberechtigten:
     
    • sein Benutzerkennwort (jedoch nicht sein Passwort), mit dem er die Verbindung zum Authentifizierungsdienst der Onlinesysteme der Kommission (ECAS) herstellen kann
       
    • einen Code (Flag), der durch die „e-Vote“-Anwendung bei der Bestätigung der Wahl hinzugefügt wird. Mit diesem Code kann überprüft werden, ob der Wahlberechtigte seine Stimme bereits abgegeben hat, und es wird damit verhindert, dass er ein zweites Mal wählt.
       
  2. Die abgegebenen Stimmen: Es wird eine Liste der abgegebenen Stimmen erstellt, auf der für jede abgegebene Stimme die CodierungListennummer und Nummer des Kandidaten auf der Liste) verzeichnet ist

Es gibt keinerlei Anhaltspunkte (Nummer, Name oder anderer Hinweis), die es ermöglichen, einen Wähler mit einer abgegebenen Stimme in Verbindung zu bringen, so dass nicht festgestellt werden kann „wer wen gewählt hat“. Gerade dieser Grundsatz der anonymen Wahl führt jedoch auch dazu, dass der Benutzer nach der Bestätigung seiner Stimmabgabe keine Möglichkeit mehr hat, diese noch einmal zu überprüfen (es sei denn, er druckt die Angaben aus, bevor er sie bestätigt) oder zu ändern.       
 
Die Teilnahme an der Wahl ist nicht obligatorisch, aber sie ist der beste Garant für eine demokratische Vertretung. Die erforderliche Wahlbeteiligung von zwei Dritteln muss erreicht werden, andernfalls wird der Zeitraum für die Stimmabgabe um zehn Tage verlängert. Ein Zähler der registrierten Stimmen wird regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht.

Besondere technische Vorsichtsmaßnahmen wurden in Bezug auf die Anwendung, die Mitteilungen und die Datenbanken ergriffen, um die Vertraulichkeit und die Sicherung der Daten zu gewährleisten, die im Rechenzentrum gespeichert werden.

Nach Beendigung der Wahlen wird auf einem unveränderbaren Datenträger (CD-ROM) eine beglaubigte Kopie der Wählerliste und der Liste der Stimmen erstellt und dem Wahlbüro übermittelt, wo die Stimmen zur Feststellung des Wahlergebnisses ausgezählt werden. Die Ergebnisse werden in den Tagen nach den Wahlen in einer Verwaltungsmitteilung bekannt gemacht.

Danach werden die Daten (Wählerliste und Liste der Stimmen) von den Servern des Rechenzentrums gelöscht und die beglaubigte Kopie wird von der GD ADMIN an einem gesicherten Ort bis zum Ablauf der auf die Wahlen folgenden Beschwerdefrist oder bis zur abschließenden Bearbeitung möglicher Beschwerden aufbewahrt und danach vernichtet.

Für die Verarbeitung der Daten ist der Leiter des Referats ADMIN.B.5 verantwortlich.

Es wird daran erinnert, dass jeder das Recht hat, jederzeit den Europäischen Datenschutzbeauftragten unter der Adresse edps@edps.eu.int in dieser Angelegenheit zu befassen.
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FOOTNOTES

(1) Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr

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   Verfasser: ADMIN.B.5