>> de | en | fr  N° 39-2006 / 03.08.2006
 

DIENSTFREIE TAGE IM JAHR 2007 UND 2008

2007

1. Januar -  Montag, Neujahr
2. Januar -  Dienstag, Tag nach Neujahr
5. April -  Gründonnerstag
6. April -  Karfreitag
9. April -  Ostermontag
1. Mai -  Dienstag, Tag der Arbeit
9. Mai  -  Mittwoch, Jahrestag der Erklärung des Präsidenten SCHUMAN (1950)
17. Mai -  Donnerstag, Himmelfahrt
18. Mai -  Freitag, Tag nach Himmelfahrt
28. Mai -  Pfingstmontag
15. August -  Mittwoch, Maria Himmelfahrt
1. November -  Donnerstag, Allerheiligen
2. November -  Freitag, Allerseelen
24. Dezember    Montag )
  bis -             ) Jahresende : 6 Tage
31. Dezember    Montag )
       
INSGESAMT : 19 Tage

LUXEMBURG : Wie Brüssel.

Der erste Arbeitstag nach dem Jahreswechsel wird Donnerstag, der 3. Januar 2008, sein. Ohne der Aufstellung der dienstfreien Tage im Jahr 2008 vorgreifen zu wollen, wird Dienstag, der 1. Januar 2008 und Mittwoch, der 2. Januar 2008, dienstfrei sein.

Die Kommission behält sich das Recht vor, diese Bestimmungen den dienstlichen Erfordernissen entsprechend zu ändern.

2008

1. Januar -  Dienstag, Neujahr
2. Januar -  Mittwoch, Tag nach Neujahr
20. März -  Gründonnerstag
21. März -  Karfreitag
24. März -  Ostermontag
1. Mai -  Donnerstag, Tag der Arbeit + Himmelfahrt
2. Mai -  Freitag, Tag nach Himmelfahrt
9. Mai -  Freitag, Jahrestag der Erklärung des Präsidenten SCHUMAN (1950)
12. Mai -  Pfingstmontag
21. Juli -  Montag, belgischer Nationalfeiertag
15. August -  Freitag, Maria Himmelfahrt
24. Dezember   Mittwoch )
  bis -              ) Jahresende : 6 Tage
31. Dezember   Mittwoch )
       
INSGESAMT : 17 Tage

LUXEMBURG : Wie Brüssel, ausgenommen Montag, den 21. Juli (belgischer Nationalfeiertag), der ersetzt wird durch Montag, den 23. Juni (luxemburgischer Nationalfeiertag)..
Der erste Arbeitstag nach dem Jahreswechsel wird Montag, der 5. Januar 2009, sein. Ohne der Aufstellung der dienstfreien Tage im Jahr 2009 vorgreifen zu wollen, wird Donnerstag, der 1. Januar 2009 und Freitag, der 2. Januar 2009, dienstfrei sein.

Die Kommission behält sich das Recht vor, diese Bestimmungen den dienstlichen Erfordernissen entsprechend zu ändern.

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   Verfasser: ADMIN B3