Jährliche Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge
2006
- In Anwendung des Anhangs XI des Statuts ("Methode") hat der Rat den
Vorschlag der Kommission angenommen, die Dienst- und Versorgungsbezüge
rückwirkend ab 1. Juli 2006 anzugleichen.
Für die Dienst- und Versorgungsbezüge in Belgien und Luxemburg gilt eine
Erhöhung um +2,3 %. Diese Angleichung wird für die anderen
Dienstorte durch die Wirkung der Berichtigungskoeffizienten in
Verbindung mit den Wechselkursen unterschiedlich ausfallen.
Falls die Angleichung die Rückforderung zu viel gezahlter Beträge
erfordert, so kann diese gemäß Artikel 3 Absatz 6 des Anhangs XI auf
einen Zeitraum von höchstens zwölf Monaten verteilt werden.
- Des Weiteren sieht das Statut vor, dass der Satz für die
Sonderabgabe mit Wirkung vom 1. Januar 2007 um 0,43 (von 3,36% auf 3,79 %) erhöht wird.
- Der Rentenbeitragssatz hat sich nicht geändert (10,25 %).
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Die Übersicht über die Berichtigungskoeffizienten kann abgerufen werden
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