>> de | en | fr  N° 8-2007 / 29.01.2007
 

Jährliche Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2006

  • In Anwendung des Anhangs XI des Statuts ("Methode") hat der Rat den Vorschlag der Kommission angenommen, die Dienst- und Versorgungsbezüge rückwirkend ab 1. Juli 2006 anzugleichen.

    Für die Dienst- und Versorgungsbezüge in Belgien und Luxemburg gilt eine Erhöhung um +2,3 %. Diese Angleichung wird für die anderen Dienstorte durch die Wirkung der Berichtigungskoeffizienten in Verbindung mit den Wechselkursen unterschiedlich ausfallen.

    Falls die Angleichung die Rückforderung zu viel gezahlter Beträge erfordert, so kann diese gemäß Artikel 3 Absatz 6 des Anhangs XI auf einen Zeitraum von höchstens zwölf Monaten verteilt werden.
     
  • Des Weiteren sieht das Statut vor, dass der Satz für die Sonderabgabe mit Wirkung vom 1. Januar 2007 um 0,43  (von 3,36% auf 3,79 %) erhöht wird.
     
  • Der Rentenbeitragssatz hat sich nicht geändert (10,25 %).

Wie schon in den Vorjahren steht Ihnen auf der Seite

ein aktualisierter Gehaltsrechner zur Verfügung.

Die Übersicht über die Berichtigungskoeffizienten kann abgerufen werden unter:

Die Gehaltstabellen können abgerufen werden unter:

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   Verfasser: ADMIN B1