>> de | en | fr  N° 22-2008 / 25.04.2008
 

BEURTEILUNGSVERFAHREN

BEURTEILUNGSJAHR 2009
ANWENDUNG DER NEUEN GEMEINSAMEN BEURTEILUNGSNORMEN

Bezugszeitraum: 1. Januar - 31. Dezember 2008

Diese Verwaltungsmitteilung betrifft die neuen gemeinsamen Beurteilungsnormen die für die Beurteilungsrunde 2009 für die Beamten und Zeitbediensteten Anwendung finden.

Zur Erinnerung: mit den gemeinsamen Beurteilungsnormen wird die Harmonisierung der Beurteilungen innerhalb einer Generaldirektion und die Erleichterung des Dialogs zwischen dem Beurteilenden und dem Beurteilten bezweckt. Sie sollen ferner die Vergleichbarkeit der Bewertungen aller Generaldirektionen sicherstellen.

Die gemeinsamen Normen für die Beurteilung wurden von der Generaldirektion Personal und Verwaltung nach Anhörung der verschiedenen Dienststellen und des paritätischen Begleitausschusses für Beurteilung und Beförderung überarbeitet.

WAS GENAU WURDE GEÄNDERT?

Die neuen Beurteilungsnormen sind im Anhang aufgeführt. Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur vorhergehenden Fassung sind:

  • Vereinfachung des Ansatzes

    Die vorgeschlagenen Normen spiegeln das von jedem Beamten/Zeitbediensteten in der Kommission erwartete Leistungsniveau wider. Deshalb finden Sie eine einzige Beschreibung pro Norm.

    Der Beurteilende und der gegenzeichnende Beamte stellen fest, ob der Stelleninhaber das beschriebene Niveau erreicht, überschritten oder nicht erreicht hat, und nehmen eine entsprechende Leistungsbewertung vor.
     
  • Einführung gemeinsamer Normen für die Rubrik "Leistung"

    Gemäß Artikel 43 des Statuts haben die Beurteilungen die drei Bereiche "Leistung", "Befähigung" und "dienstliche Führung" zu umfassen. Bisher bezogen sich die gemeinsamen Beurteilungsnormen nur auf die Rubriken "Befähigung" und "dienstliche Führung".

    Die Leistung muss auch in Zukunft in erster Linie auf der Grundlage der für den Bezugszeitraum definierten Ziele und der entsprechenden Beurteilungskriterien beurteilt werden. Um allerdings auch in diesem Bereich eine stärkere Harmonisierung zu erreichen, wurden gemeinsame Normen eingeführt, die es dem Beurteilenden ermöglichen, nicht nur zu bewerten, ob, sondern auch, in welcher Art und Weise die Ziele erreicht wurden.
     
  • Einführung spezifischer Normen für die Managementfunktionen

    Jede der drei Rubriken – Leistung, Befähigung und dienstliche Führung – umfasst von nun an spezifische Normen für die Beurteilung von Beamten/Zeitbediensteten, die Managementfunktionen ausüben. Diese zusätzlichen Normen tragen den spezifischen Merkmalen der genannten Funktionen in besonderem Maße Rechnung.

AB WANN GELTEN DIE NEUEN GEMEINSAMEN BEURTEILUNGSNORMEN?
Der Bezugszeitraum für die Anwendung der neuen gemeinsamen Beurteilungsnormen erstreckt sich vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008. Die neuen gemeinsamen Normen finden somit in der Beurteilungsrunde 2009 für die Beamten und Zeitbediensteten Anwendung.

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Anhang: Neue gemeinsame Beurteilungsnormen

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   Verfasser: ADMIN A6